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SchPat

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  1. Anzeige nach Paragraf 37a WaffG per Mail an die zuständige Waffenbehörde geschickt (hier Pistole und Halbautomat). Ich erhalte Nachricht wenn die Bearbeitung erledigt ist und kann die WBK dann zwecks Volleintrag vorlegen. Ich muss somit die WBK nicht für Wochen aus der Hand geben und kann regulär am Training teilnehmen. Top Lösung.
  2. War bei mir ähnlich. Gestern Pistole und Munition käuflich erworben. Entsprechende Stempel in der WBK vorhanden. Anzeige nach 37a WaffG vorab per Mail an die Waffenbehörde geschickt, warte jetzt auf den Termin zum Eintrag (war im Vorfeld so besprochen).
  3. Es waren jetzt 16 Wochen. Voreinträge mit Munitionserwerb sind vorhanden.
  4. Abholung der WBK ist erfolgt. Also alles gut. Manchmal muss man einfach nur Geduld haben, was mir mitunter schwer fällt.
  5. Danke für den umfangreichen Input. Ich werde mich nun aus dem Thread zurückziehen, da ich eigentlich nur meinem Ärger Ausdruck verleihen wollte (Kompensation).
  6. Bei einer Untätigkeitsklage besteht die Gefahr das sich der Zeitrahmen noch weiter ausdehnt. Das Risiko bin ich nicht gewillt einzugehen.
  7. Jeder so wie er es für richtig erachtet.
  8. Kurzer Zwischenstand. Meine Antragstellung wird nach altem Gesetzt bearbeitet. Da Vereinskollegen ebenfalls Wartezeiten von über 4 Monaten hatten (was ja mitunter nicht unüblich ist) bleibe ich geduldig.
  9. Natürlich möchte man seinem Ärger Luft machen. Ich werde nochmal Rücksprache mit meinem SB im Hinblick auf den aktuellen Stand halten. Wie schon erwähnt fehlen wohl noch Registerabfragen. Abhängig vom Ergebnis setzte ich mir eine persönliche Frist und werde mich dann anderweitig vertreten lassen. Danke für die Rückmeldungen.
  10. Schwierig. Man will sich mit der Behörde ja auch nicht überwerfen.
  11. WBK im Briefkasten: Fehlanzeige. Bislang auch keine wirklich konkrete Aussage was hierfür der Grund ist. Wartezeit wie berichtet über 4 Monate (der Bearbeitungszeitraum von 3 Monaten also deutlich überschritten). Anfangs war ich noch geduldig aber das schlägt mittlerweile in Verärgerung um. Habe sogar kurzfristig erwogen mich anwaltlich vertreten zu lassen was einem dann natürlich nicht zum Vorteil gereicht.
  12. Antrag auf WBK vor 4 Monaten gestellt (Sportschütze). Alte Gesetzeslage. Registerabfragen stehen/ standen noch aus. Jetzt neues Gesetz gültig. Vermutlich beginnt die Überprüfung jetzt von vorne. Unglaublich.
  13. Es bleibt befremdlich. Aber ich gebe die Hoffnung auf ein schönes Weihnachtsgeschenk nicht auf.
  14. Mittlerweile habe ich die Annahme das die lange Wartezeit bezüglich meines Antrags auf Erteilung einer WBK mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes zum 31.10.24 in Verbindung steht. Es werden ja nun noch mehr Behörden abgefragt (u.a. Zoll).
  15. Aktueller Sachstand nach Rücksprache mit der Behörde: es sind noch nicht alle Registeranfragen vollständig. Kommunikation mit der zuständigen Sachbearbeitung kann ich aber nicht beanstanden. Stets schnelle Rückmeldung, sachlich und freundlich. Es heißt also geduldig bleiben.
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