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Robert Schuhbauer-Struck

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Beiträge von Robert Schuhbauer-Struck

  1. Eine von mir erhobene Verfassungsbeschwerde für einen Waffenbesitzer hatte gerade Erfolg.

    Carcano

    Glückwunsch,

    daran sieht man, das die Mitwirkung eines erfahrenen Anwalts auch beim Bundesverfassungsgericht zu Erfolg führen kann.

    Gut gemacht!!!

    Grüße

    Robert

    und zu Weihnachten wünsche ich mir,

    dass Ihr noch viele Mandate so abschließen könnt. :)

  2. Am Lektorat wurde hier wohl gespart, oder?

    Scheint langsam ein allgemeines Problem in der Branche zu sein

    ;) siehe: STEN ;)

    Grüße aus Grünstadt

    Robert

  3. Dacht ich mir´s doch. Lag ich also richtig.

    BULLDOG

    Vielleicht darf ich:

    Du nimmst z.B den Rheinmetallverschluß 950, (der ein anderes geformtes Verschlußgehäuse bei gleichem Kopf besitzt wie der 550er), dann wechseln wir den Feder- gegen den Reibringpuffer und können so die Kadenz verändern.

    MG1 = MG42 aber für 7,62x51 geändert, noch die alte Visiereinrichtung für 8x57IS, Verschluß 550, ein den alten Kriegsgurt ähnlicher Gurt, kein hartverchromter Lauf,

    MG1A1 (RH MG42/58)= neue Visierung, hartgechromter Lauf,diverse Maße und Toleranzen geändert, haltbarere Oberflächenbeschichtung,

    MG1A2 (RH MG 42/59 = Verschluß 950, Reibringuffer, verschießt US-Zerfallgurt M13 oder den deutschen DM1

    MG1A3 = Rückstoßverstärker und Gasdüse aus einem Stück, Auszieher verstärkt, Zweibein geringfügig geändert.

    MG2 = alle aus MG 42 auf 7,62x51 geänderten MG.

    MG3 = verbessertes MG1A3 verschießt Zerfallgurte jetzt auch den deutschen DM6, gesteigerte Gurtzugkraft, geänderte Gurthalteklauen, Deckelbremse, Flavisier, Zuführerunterteil geändert für Gurtkasten oder 100er Kunststofftrommel

    das ist nicht abschließend und ist mir nur so auf die schnell eingefallen

    Grüße

    Robert

    • Gefällt mir 1
  4. -snip-

    Und mehrere Waffen auf einen Voreintrag kaufen. Wie willst du das den anstellen? Hier wird der kauf

    in der Regel in den Voreintrag direkt eingetragen......

    -snip-

    In diesem Sinne WH

    So liebe Freunde,

    nachdem ich mir das ganze hier mal eine Zeit lang angehört habe greifen wir jetzt mal zum WaffG:

    § 34

    Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

    -snip-

    (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund

    einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz

    eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke

    und - wenn gegeben – die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die

    Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei

    Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

    Dem entnehmen wir dass der Erlaubnisinhaber (Händler) in die WBK eintragen einzutragen hat.

    Auch wenn es manche der User nicht wahrhaben wollen und ich es bald aufgebe hier darüber zu diskutieren:

    Beglaubigte Kopie (egal welcher WBK, auch rot) reicht zum Waffenerwerb einfach nicht aus um dem Gesetz genüge zu tun.

    Da diese scheinbar nicht in den Kopf einiger User hineingeht und immer wieder dazu benutzt wird um hier negativ über einen Händler zu posten werde ich aber weiterhin auf die gültige Rechtslage hinweisen.

    Grüße

    Robert

    PS: Sollte jetzt wieder einer der User dämlich genug sein hier zu posten "Mein Händler XY überlässt aber trotzdem mit begl. Kopie" dann sollte er überlegen, ob er ihm damit einen Dienst erweist.

  5. Es ist ja mit gezogenem Lauf auch keine Repetierflinte mehr sondern eine Repetierbüchse. Laut Auskunft Behörde darf der Lauf aber nicht austauschbar sein.

    Mir aber auch egal. Ich hab eine. Und zwar auf Grün :D

    Gruß

    Marcel

    Es ging mir darum, das es keine Vorderschaftrepetierflinte sein muß, es gibt vom Mosberg auch Repetierflinten mit Zylinderverschluß,

    selbige gibt es auch nicht auf "Neugelb"

    Grüße

    Robert

  6. Was mich ein bißchen verwundert ist, dass es keine Waffen-spezifischen Fachkundeprüfungen gibt.

    -snip-

    Der Grund ist einfach:

    Weil es das WaffG nicht erlaubt.

    Den Führerschein nur für Golf gibt es auch nicht :D

    Grüße aus Grünstadt

    Robert

  7. -snip-

    Glaubst Du nicht? Ist so.

    Diese ehrliche Antwort habe ich auf meine Anfrage bei der hiesigen IHK erhalten und sie wurde mir von einem befreundeten Büchsenmacher zu 100% bestätigt.

    CM :angry2:

    Nö, glaub ich wirklich nicht,

    wenn die IHK dir das eben hier gepostete bestätigt, wäre es ein Grund den Beisitzer von seiner Tätigkeit zu entbinden.

    Wie ich in einem anderen Thread schon mal sagte sieht es im wahren Leben so aus:

    (cool, ich zitiere mich selbst) :D

    Dazu wäre aber noch zu sagen, dass der Prüfungsausschussvorsitzende immer ein Behördenvertreter ist.

    Der "selbständig im Waffenhandel tätige" ist immer nur Beisitzer. Er entscheidet nichts alleine.

    Die IHK Worms prüft z.B. ganz Rheinland-Pfalz, da müsste es schon ein großer Zufall sein, das der Prüfling direkt neben dem Prüfer ansässig ist. Sollte es wirklich so sein besteht immer noch die Möglichkeit ein Mitglied des Prüfungsausschusses als befangen zu erklären. Normalerweise kennt der Prüfling die Händler in seiner Umgebung, wenn nicht mangelt es ihm m. E. auch am Marktkenntnis.

    Der Prüfer sollte natürlich auch entsprechend unbefangen sein oder seine Tätigkeit niederlegen.

    Wer von der oberen Waffenbehörde als Beisitzer bestellt wird hat sicher eine entsprechende, langjährige, Marktposition, so das er sich vor einem Wettbewerber nicht fürchten muss. Ein selbständiger Büchsenmacher verdient sein Geld in der Werkstatt und wird den Wettbewerb mit einem "Nur-Händler" nicht scheuen. Seltsamerweise glauben immer noch viele das mit dem puren Handel viel Geld zu verdienen ist.

    Nun noch was zum Level der Prüfung:

    Die Prüfung zur Erlangung der Fachkunde für den Waffenhandel liegt vom Niveau über der Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk.

    Das muss auch so sein, weil ein BM-Geselle noch nicht automatisch die Erlaubnis zum Waffenhandel erhält, erst wer die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt (bestandene Meisterprüfung) erhält diese.

    Somit wäre ein BM-Geselle gegenüber einem Händler bei gleichschwerer Prüfung zweifellos benachteiligt.

    Selbstverständlich muss der zukünftige Händler seine Kunden fachgerecht beraten können. Wer nicht in der Lage ist die ihm vorgelegten Waffen sicher zu handhaben und zumindest fehlerfreie Lade- und Entladetätigkeiten durchzuführen hat das Klassenziel nicht erreicht.

    Gerade hier aus der Userschaft kommen immer wieder Klagen über "unfähige und unwissende" Händler, "die von nichts eine Ahnung" haben. Es wird über "schlechte Beratung" geklagt. Wenn die Qualität der Händler nun durch eine entsprechende Prüfung angehoben werden soll, dann ist das aber auch wieder negativ.

    Sollen wir jemanden, der nicht in der Lage ist eine Selbstladeflinte fehlerfrei zu entladen auf die Menscheit loslassen?

    Es ist ein Weitverbreiter Irrtum, das die Prüfungen dazu da sind Prüflinge durchfallen zulassen,

    es ist aber auch ein Irrtum zu glauben Sportschützen- oder Jägerkenntnisse würden ausreichen.

    Grüße

    Robert

  8. Antwort auf:

    -snip-

    auch ich bin der Meinung, dass Murmel eine Bereicherung des Forums ist, und deine Bemerkung daneben liegt. Was solls, jeder greift mal in dei Sch...e.

    -snip-


    und das ist dem "SIG-Fan" voll gelungen

    grüße

    robert

    (obwohl mich die murmel hartnäckig nicht besuchen will smirk.gif)

  9. In Antwort auf:

    Nein, die Auktion wurde vom Betreiber der Seite gelöscht.

    -snip-


    Hallo "muni"

    sag mal, bist Du event. der "bekannten Waffensachverständige" bei denen sich die e-guner nach meinem dezenten Hinweis auf die etwas problematische Rechtslage schlau gemacht haben?

    Scheinbar wollten Sie es mir nicht glauben laugh.gif

    Grüße

    Robert

    PS:

    Ich warte, Bernd wartet, wer kommt nicht? (insiderfrage, grins)

  10. In Antwort auf:

    Ich würde das Teil einfach einem Büchsenmacher oder Waffenhändler vorlegen und mir die Unbrauchbarkeit bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.


    Ja, dann ist´s aber vorbei mit "Alt-Deko".

    Die Unbrauchbarkeit einer vorgelegten Waffe würde ich nur nach geltenden Vorschriften und den damit verbundenen Änderungen bestätigen (also ggf. nacharbeiten) da ich nicht beurteilen kann wann die Unbrauchbarmachung durchgeführt wurde.

    Grüße

    Robert

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