Das ist so nicht korrekt, der JetProtector ist ein Tierabwehrgerät und fällt daher nicht unter das Waffengesetz. Daher ist es auch in den Waffenverbotszonen nicht verboten, diesen mitzuführen. Die Verbotszonen beziehen sich auf Waffen und teilweise zusätzlich auf bestimmte Messer. Fun-Fact: In den Waffenverbotszonen in Nordrhein-Westfalen ist es sogar erlaubt, seine geladene Schreckschuss-Waffe mit dem KWS zu führen, da die Verordnung für NRW folgende Ausnahme kennt: "Personen, die Inhaberinnen oder Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen nach § 10 Absatz 4 des Waffengesetzes sind, die die Waffe im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis führen,".
Wo genau steht, dass der JetProtector nicht bei öffentlichen Versammlungen geführt werden darf? Auch das stimmt nicht. Es ist ein Tierabwehrgerät, daher frei von jeglichen waffenrechtlichen Vorschriften. Lediglich das Hausrecht des Veranstalters kann das mitführen unterbinden.