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E_LA

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  1. Hallo Leute, ich habe eine Frage zur Bedürfnisprüfung zum Besitz. Diese soll bei Sportschützen ja nach 5 Jahren und dann 24 Monate zurück erfolgen. Ich habe im Dezember 2020 eine Grüne WBK bekommen und am 30.12.2020 eine Waffe dort eingetragen. Im Jahr 2024 habe ich eine gelbe WBK bekommen und im März 2024 einen Repetierer (Langwaffe) dort eingetragen. Wird dann im Jahr 2026 das Bedürfnis der Grünen WBK geprüft und dann erst im Jahr 2029 das Bedürfnis für die Gelbe? Oder wie soll das dann vor sich gehen. Gruß
  2. Man darf jetzt 4590 Stimmen auch nicht überbewerten. Bei der Größe der Zielgruppe ist das eher wenig.
  3. Ich habe mir das Buch ausleihen können. Ich erhoffte mir daraus für die Aufsichtstätigkeit hilfreiche Infos zu bekommen. Vom Buch selber bin ich enttäuscht. Der Titel ist eher irreführend. Im Buch werden Themen beschrieben, die ich als Aufsicht für die Tätigkeit vor Ort eher nicht gebrauchen kann. So etwa wird das Thema Zuverlässigkeit wird ausführlich beschrieben. Als Aufsicht kann ich die Zuverlässigkeit der Personen nicht überprüfen. Wichtige Sachen wie etwa Störungsbeseitigungen werden kaum behandelt.
  4. Hallo, vielleicht kann jemand von euch eine Einschätzung abgegeben. Hat jemand das Buch "Schießstättenaufsicht: Praxiswissen für die verantwortliche Aufsichtsperson" von Markus Czenia? Bringt das Buch für die Tätigkeit als Aufsicht einen Mehrwert? Für einen Preis von 49,95€ ist es doch recht teuer.
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