Hallo WO-Gemeinde,
ich wurde nach der "Beleidigung" einer grünen Politikerin auf Facebook oder Twitter im Feb. '22 zu 70 Tagessätzen verdonnert. Die Verhandlung wegen meines Widerspruchs war eine reine Farce.
Nichts besonderes bei unserer ach so freien Justiz.
Aber mit fast 75 hätte ich mich eh irgendwann von meinen 26 registrierungspflichtigen Waffen verabschieden müssen, also hab ich sie zu einem befreundeten Waffenhändler verbracht und meine WBKs,
"Sprengstoffschein" usw zurückgegeben, und fange jetzt an, die Waffen bei egun anzubieten.
So weit, so gut.
Jetzt hat mich mein Dealer davon in Kenntnis gesetzt, dass "unserer" Waffenbeauftragten die Inverwahrungnahme meiner Waffen durch den Händler nicht genügt, und sie verlangt hat, dass MEINE
Waffen in den tatsächlichen Besitz des Waffenhändlers zu überbringen sind. Dies kommt faktisch einer Enteignung gleich, und obwohl ich kein Jurist bin, glaube ich zu wissen, dass der Gesetzgeber
Enteignungen nicht vorgesehen hat.
Hat es Aussicht auf Erfolg, der Waffenbeauftragten mit Klage zu drohen?
Gruß Roland