Folgende Situation:
Ich bin Jäger und besitze eine KW der Firma X, Typ Y in Z mm.
Jetzt habe ich mit dem sportlichen Schießen im BDMP angefangen. Ich schieße dort eine Kurzwaffendisziplin A in der ich "technisch" meine eigene Kurzwaffe einsetzen könnte. Meine zuständige Waffenbehörde hat mir aber auf Anfrage mitgeteilt, dass ich meine eigene Kurzwaffe nicht zum sportlichen Schießen verwenden darf, da dies nicht vom "Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist. Ich trainiere also die Disziplin A im BDMP mit einer Leihwaffe des Vereins.
Inzwischen habe ich auch Interesse am dynamischen Schießen im BDS. Auch dort könnte ich "technisch gesehen" meine eigene Kurzwaffe (Jagd) einsetzen, darf das aber aus oben genannten Gründen nicht. Also Leihwaffe vom Verein für das Trainieren der Disziplin B im BDS.
Sind dann später die Voraussetzungen nach §14 WaffG erfüllt, könnte ich jeweils einen Antrag auf ein Bedürfnis für die oben genannten Disziplinen beim BDMP und beim BDS stellen und über den üblichen Weg (Voreintrag in WBK usw.) jeweils eine Kurzwaffe der Firma X, Typ Y in Z mm erwerben.
Ich hätte dann drei dieser Kurzwaffen. Gleicher Hersteller, gleicher Typ, gleiches Kaliber.
Das ist NICHT das, was ich anstrebe, aber so wie ich meine Behörde verstanden habe ist es der legale Weg.
Ich weiß, dass die Auffassung meiner zuständigen Waffenbehörde in anderen Bundesländern oder Ämtern diametral gesehen wird. Es ist aber nicht mein Anliegen darüber hier zu diskutieren. Ich sehe das als zu akzeptierende Gegebenheit an, mit der pragmatisch umzugehen ist.
Ich frage die wissende Leserschaft nur, ob meine oben beschriebene Vorgehensweise so "richtig" und WaffG konform ist. Ich möchte mich erst einmal hier informieren, bevor ich die Waffenbehörde mit meinem Anliegen "aufscheuche".
Ich danke euch für sachdienliche Hinweise.