Liebe Forenmitglieder,
Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten.
Anbei der Sachverhalt, ich bin 23 Jahre alt, besitze kein MPU Gutachten, darf also nur KK-Waffen erwerben.
Erhalten habe ich meine WBK Anfang Juni. Sowohl in gelber wir auch grüne Ausführung, auf die gelbe habe ich eine Kleinkaliber Repetierbüchse mit zehn Schuss Magazin beantragt sowie eingetragen bekommen, auf die grüne habe ich eine halbautomatische Kleinkaliberbüchse der Marke Tippmann beantragt und ebenfalls eingetragen bekommen. Soweit so gut, nun hat heute die Sachbearbeiterin angerufen und meinte, dass meine waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund § 14 ABS. I WaffG ungültig wäre, da lediglich Waffen für Personen unter 25 Jahren erlaubt wären, die als Einzellader-Langwaffe (sprich ohne Magazin oder ähnlichem) einzustufen wären, und entsprechend eine Repetierbüchse sowie Halbautomat nicht davon erfasst wären.
Ich halte das für totalen Blödsinn und denke, die Behörde unterliegt hier einer gewaltigen Fehlvorstellung. Denn das Gesetz in Abs.1 unterscheidet explizit zwischen Waffen mit Randfeuerpatrone, sprich KK und „Einzellader-Langwaffen mit Glattenläufen im Kaliber 12 oder kleiner (Schrotflinte, auch bekannt als Bockdoppelflinte)“. Ein derartiges zusätzliches Erfordernis für KK kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen, sodass ein solches Erfordernis nicht mit dem Gesetzeswortlaut sowie dem teleologischen Sinn vereinbar wäre.
Jedoch nimmt die Sachbearbeiterin an, dass ich beide Waffen, sowohl die Repetierbüchse als auch der Halbautomat nicht nicht mehr zukünftig sportlich verwenden oder gar ohne eine MPU besitzen dürfte, und sie mir nun eine auf Kulanz basierende First von 4 Wochen setzt, ein solches Gutachten erstellen zu lassen.
Natürlich war das für mich als erste Reaktion ein Schock, da man ja nicht damit rechnet, als neu Waffenbesitzer solch einen Anruf zu erhalten. Jetzt stelle ich mir auch die Frage hat die Behörde den recht oder interpretiere diese den Sachverhalt so wie die Gesetzestexte schlicht falsch oder nach eigenem belieben.
Zudem stelle ich mir auch die Frage, wie ich da weiter verfahren soll.
Vielleicht hat jemand anderes bereits gleich Erfahrungen gemacht oder kann mir schlicht einfach ein Tipp geben, wie ich am besten weiter handle.
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für sämtliche Antworten
Viele Grüße Jakob