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Jakwal

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  1. Jetzt ist es kein Gerücht mehr, sondern offiziell. Veröffentlichung im Portal der Insolvenzbekanntmachung hat stattgefunden; der dazugehörige Artikel ist auffindbar unter dem Gericht Gera.
  2. Sodele, da bedanke ich mich erst einmal für die ganzen hilfreichen Antworten. Wie ich sehen konnte, sind In-Ear-Kopfhörer nicht die erste Wahl :-D, habe mich entsprechend für die häufig genannten und gelobten sordin Supreme pro X entschieden. Bisher hatte und war ich mit meinen 3 m Peltor welche ich vor anderthalb Jahren gekauft hatte, äußerst zufrieden, jedoch hat der Hersteller, trotz, dass die Technik, d. h. die Mikrofone vermutlich aufgrund eines Wackelkontakt ausgefallen sind, jedwede Kommunikationsversuche ignoriert, sodass ich von dieser Firma versuchen werde, nichts mehr zu kaufen. Dann wünsche ich euch allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Grüße Jakwal
  3. Moinsen miteinander. Ich hätte mal eine allgemeine Frage, da mein Gehörschutz dummerweise den Geist aufgegeben hat, suche ich nach einem neuen;/. Deshalb stelle ich, mir die Frage, was ihr als Forenmitglieder auf dem Schießstand bevorzugt (d. h. In-Ear oder Kapsel Gehörschutz), in diversen Videos raten viele einem von einem solchen In-Ear Gehörschutz bspw. der Isotunes Calibre aufgrund der „offen liegenden“ Ohren ab, mit der Begründung diese würden, den schädlichen Schall weitertragen habt ihr damit bereits Erfahrungen gemacht oder ist dies tatsächlich nur als „hören sagen“ zu verstehen. Zumal sich unser Stand zur Hälfte überdacht wie auch unter freiem Himmel befindet, und es sich dahin gehend nicht um eine Indoorschießanlage handelt. Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe. Beste Grüße Jakwal
  4. Update: Heute hatte mich die SB angerufen und ihren Fehler erkannt, es werden dahingehend keine weiteren Anforderungen gestellt. Ich bedanke mich für die hilfreichen Antworten
  5. Erst mal bedanke ich mich auf die weiteren Hinweise und Tipps, ich werde am Montag mal bei der Behörde vorbeigehen und mit der Vorgesetzten das persönliche Gespräch suchen. Mal schauen, was dann rauskommt
  6. Exakt dies habe ich die SB im Gespräch gefragt, daraufhin wurde sie meines Erachtens sehr schnippisch und bzgl, des Gesprächs recht kurz angebunden
  7. Ja die tippmann ist laut BKA-Bescheid sportlich zugelassen VG
  8. Ich danke schonmal für die sehr hilfreichen Nachrichten BDS und DSB Auch vielen Dank für diese Info, an meine Verein habe ich bereits ne mail geschrieben und treffe mich morgen gleich mit dem Hauptsportleiter.
  9. Liebe Forenmitglieder, Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten. Anbei der Sachverhalt, ich bin 23 Jahre alt, besitze kein MPU Gutachten, darf also nur KK-Waffen erwerben. Erhalten habe ich meine WBK Anfang Juni. Sowohl in gelber wir auch grüne Ausführung, auf die gelbe habe ich eine Kleinkaliber Repetierbüchse mit zehn Schuss Magazin beantragt sowie eingetragen bekommen, auf die grüne habe ich eine halbautomatische Kleinkaliberbüchse der Marke Tippmann beantragt und ebenfalls eingetragen bekommen. Soweit so gut, nun hat heute die Sachbearbeiterin angerufen und meinte, dass meine waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund § 14 ABS. I WaffG ungültig wäre, da lediglich Waffen für Personen unter 25 Jahren erlaubt wären, die als Einzellader-Langwaffe (sprich ohne Magazin oder ähnlichem) einzustufen wären, und entsprechend eine Repetierbüchse sowie Halbautomat nicht davon erfasst wären. Ich halte das für totalen Blödsinn und denke, die Behörde unterliegt hier einer gewaltigen Fehlvorstellung. Denn das Gesetz in Abs.1 unterscheidet explizit zwischen Waffen mit Randfeuerpatrone, sprich KK und „Einzellader-Langwaffen mit Glattenläufen im Kaliber 12 oder kleiner (Schrotflinte, auch bekannt als Bockdoppelflinte)“. Ein derartiges zusätzliches Erfordernis für KK kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen, sodass ein solches Erfordernis nicht mit dem Gesetzeswortlaut sowie dem teleologischen Sinn vereinbar wäre. Jedoch nimmt die Sachbearbeiterin an, dass ich beide Waffen, sowohl die Repetierbüchse als auch der Halbautomat nicht nicht mehr zukünftig sportlich verwenden oder gar ohne eine MPU besitzen dürfte, und sie mir nun eine auf Kulanz basierende First von 4 Wochen setzt, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Natürlich war das für mich als erste Reaktion ein Schock, da man ja nicht damit rechnet, als neu Waffenbesitzer solch einen Anruf zu erhalten. Jetzt stelle ich mir auch die Frage hat die Behörde den recht oder interpretiere diese den Sachverhalt so wie die Gesetzestexte schlicht falsch oder nach eigenem belieben. Zudem stelle ich mir auch die Frage, wie ich da weiter verfahren soll. Vielleicht hat jemand anderes bereits gleich Erfahrungen gemacht oder kann mir schlicht einfach ein Tipp geben, wie ich am besten weiter handle. Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für sämtliche Antworten Viele Grüße Jakob
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