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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Da gibt es auch aktuelle Projekte u.a. zur wissenschaftlichen Evaluation: z.B. das Projekt Stronger der Tierärztlichen Hochschule Hannover (bei dem wir im Übrigen Projektteilnehmer sind) und das Projekt Hofnahe Schlachtung im Dialog der Uni Leipzig... @Elo Vielleicht magst du mich mal privat anschreiben.. du bist offensichtlich ziemlich "tief" in der Materie drin, da würde ich mich gerne noch weiter austauschen :-) -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Da hast du absolut recht.. und zwar bei jedem einzelnen Punkt! -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Du triffst es exakt auf den Punkt!!! Wir streiten hier über "Tierwohl" bei einer Handvoll Rinder im Jahr... und links und rechts passieren die furchtbarsten Dinge, ohne dass sich jemand dafür interessiert.. oder sagen wir so, es wird halt einfach ignoriert - s. z.B. der Schlachthofskandal in Aschaffenburg (unter den Augen der Amtstierärztin!). Und wenn ich dran denke, dass in unserem Nachbarbetrieb noch Anbindehaltung herrscht, und der leitende Amtsveterinär da ein und aus geht, und das wo mittlerweile jeder weiß (oder wissen müsste), dass Anbindehaltung keine rechtliche Grauzone ist, sondern schlichtweg illegal - könnte ich nur noch brechen. Und warum das Ministerium so denkt wie es denkt, ist genauso wenig nachvollziehbar... aber sie müssen sich ja auch nie rechtfertigen, sie ziehen es einfach durch, ohne Begründung und ohne mal irgendwelche Nachweise zu liefern. Und sie beweisen leider immer wieder, dass sie von der Materie NULL Ahnung haben... da haben sie doch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu dem Thema glatt vorgeschlagen: um den Fixierungsstress zu reduzieren, könnte man doch für den Bolzenschuss das Rind einfach mit Halfter und Strick fixieren - da bin ich mir echt endgültig verarscht vorgekommen. Damit wird ja nicht nur das sowieso schon hohe Risiko einer Fehlbetäubung noch weiter erhöht (und das ist ja letztendlich die vermeintliche Begründung warum sie den Kugelschuss ablehnen), es ist auch hinsichtlich Arbeitssicherheit ein absolutes No-Go. Wir streiten uns aktuell um den abgelehnten Antrag bei unseren 950 kg schweren 7-jährigen Wagyu-Zuchtbullen.. das sollen mir die bitte mal vormachen, dem ein Halfter anzuziehen und dann am Strick zu halten, während der Bolzen aufgesetzt wird... -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
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Hmm... da geh ich doch gleich mal in den Stellenangeboten der KV gucken ;-) Ja, wahrscheinlich... traurig aber, wenn man sieht, dass es in anderen Landkreisen funktioniert. Eine Freundin von mir ist Ortsbürgermeisterin in einem kleinen Pfälzer Kaff, da gabs auch einen, der hatte wegen genau der gleichen Sache Huddel mit dem Kreis-Vet-Amt und hat sie deswegen angesprochen, die hat sich dann an den zuständigen Landrat gewendet und der hat die Sache dann direkt mit dem Kreis-Vet-Amt geklärt und dann wars vom Tisch... so geht das!!! -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ja aber kann mir mal einer erklären warum? Das Ministerium sagt die Kreisverwaltungen können selber entscheiden, ihre "Anweisungen" sind nur Empfehlungen, die KV hingegen beruft sich aber immer wieder aufs Ministerium, und jetzt wo das Gericht entschieden hat, dass das rechtswidrig ist und dass auch der "Erlass" des Ministeriums jeglicher Grundlage entbehrt, "bitten" das Ministerium aber wiederum die KV Berufung einzulegen. Was soll man dazu eigentlich noch sagen... Und das ein Landrat hinter jedem steht, nur nicht hinter den Landwirten seines eigenen Landkreises, spricht halt leider auch für sich. -
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Ja den Antrag auf Zulassung der Berufung haben sie ja schon gestellt, und jetzt haben sie 2 Monate Zeit für die Begründung... -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Sie haben 2 Monate Zeit, wie du @Elo gesagt hattest.. ich hab grad nochmal nachgefragt. Das mit den 4 Wochen war anscheinend mein Wunschdenken... :-( -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ja genau, das haben sie jetzt ja jetzt "auf Wunsch des Ministeriums" getan.. jetzt haben sie 4 Wochen (Aussage unserer Anwältin, aber laut deines Links 8 Wochen?) Zeit die Begründung abzuliefern, und eigentlich kommt da nur §124 (2) 3. in Frage: wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat... aber wir hoffen auch, dass das OVG den Antrag ablehnt, das Urteil ist ja so ausführlich und wasserdicht begründet, da kann man ja eigentlich nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.. aber wenn sie es zulassen, dann werden wir wohl, so traurig es ist, eine Konsequenz ziehen müssen, das packen wir nicht nochmal 1-2 Jahre... :-((( -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Das ist lieb, vielen Dank! Eigentlich war ja mit dem Urteil klar, dass die Gegenseite die gesamten Kosten tragen muss, aber wie das jetzt mit der Berufung weitergeht, kann ich nicht sagen... aber unser Problem sind ja vor allem die hohen laufenden Kosten (unsere Herde umfasst mittlerweile 40 Tiere) und die fehlenden Einnahmen seit jetzt fast 2 Jahren.. und dazu kommt noch das Finanzamt, das einem im Nacken sitzt und wegen der fehlenden Einnahmen Liebhaberei unterstellt... also das Ganze hat schon System, da braucht man sich nicht wundern, dass immer mehr kleine Betriebe zum Aufgeben gezwungen werden :-( -
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NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ich hatte ja versprochen zu berichten wie es weitergeht.. unfassbar, aber wahr: der Kreis hat auf Wunsch des Umweltministeriums Mainz Berufung eingelegt... Weideschlachtung: Koblenzer Urteil immer noch nicht rechtskräftig - SWR Aktuell Damit ist politisch ein klares Zeichen GEGEN Tierwohl, den Verbraucher und die kleinen Landwirte gesetzt - wirklich traurig!!! -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Wir haben viele unserer Schritte auf unserer Homepage gepostet, insofern denke ich, dass das (hoffentlich) nicht so kritisch ist, deine Fragen zu beantworten. Wenn du Details wissen möchtest, kannst du mich aber gerne außerhalb des Forums kontaktieren... Ich habe mich da ziemlich tief eingelesen und extrem viel recherchiert... es gibt glaub ich keine Veröffentlichung zu dem Thema, die ich nicht kenne ;-) Wir hatten ja bereits die Genehmigung nach der alten LMHV, dann kam ja die EU-VO und wir mussten die Genehmigung neu beantragen. Da hab ich die Stellungnahmen etc. noch selber geschrieben, und als ich gemerkt habe, dass es auch auf Länderebene problematisch ist, versucht mir über verschiedene Kanäle Unterstützung einzuholen. Aber das hat sich alles ewig gezogen, es hat halt jeder auf den anderen geschoben.. der Kreis aufs Land und der Land auf den Kreis. Letztendlich war die "offizielle" Ablehnung des Antrags der Punkt, an dem wir uns für den Widerspruch anwaltlich haben unterstützen lassen - von einer sensationell engagierten Anwältin, die das zu ihrer Herzenssache gemacht hat. Und nachdem der Kreis 3 Monate nicht reagiert hat, waren wir berechtigt Klage einzureichen. Das ging dann alles recht schnell, das Verwaltungsgericht hat das sofort aufgegriffen und auch keine Zeitverzögerung zugelassen (der Kreis hat immer wieder versucht mit Fristverlängerungen etc. auf Zeit zu spielen). Dann gingen noch ein paar Schriftsätze hin und her (von unserer Seite jeweils mehrseitige Ausführungen, von der Gegenseite kam immer nur ein Zweizeiler) und dann wurde schon die mündliche Verhandlung terminiert. Wir haben zwar schon Unterstützung von Einzelpersonen erfahren, auch von Uria und dem Biofleischhandwerk, die ja in dem Bereich auch schon sehr viel Vorarbeit geleistet haben, aber letztendlich mussten wir das alleine ausfechten. Die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sind ja, in Ermangelung einer bundesweiten einheitlichen Regelung, oft sehr unterschiedlich, das macht es ja leider auch so kompliziert. Und die meisten, vor allem großen, Verbände haben da leider wenig Interesse sich einzubringen, zum einen denke ich aus Desinformiertheit und zum anderen vielleicht auch weil (zumindest hier in RLP) mittlerweile so ein Politikum hintendran hängt, und sich keiner in die Nesseln setzen will. Das ist ja auch genau das Problem der meisten Landwirte, viele wissen nicht um ihr Recht und/oder haben einfach Angst sich gegen eine Behörde zur Wehr zu setzen. -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Uah, da kriegt man ja Brechreiz.. wobei, dann kann man ja fast sagen: es müssen zum Glück nur halb so viel Hühner leiden. Aber Hut ab, da wurde mal wieder, wie so oft, der Verbraucher äußerst erfolgreich verarscht... -
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NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ja, das mag sein, aber wenn es darum geht was man sich leisten kann, ist gerade in dem Kontext weniger vielleicht mehr. Und wenn sich die Menschen mehr damit auseinandersetzen würden, aus was für einer Haltung z.B. das Hühnerfleisch von McD kommt - ich sage nur 27 Masthühner auf 1 m2!! - dann würde ihnen der Chicken Nugget im Halse stecken bleiben... aber ehrliche Aufklärung liegt leider weder im politischen noch im wirtschaftlichen Interesse und wird als unzumutbar für den Verbraucher erachtet. -
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NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ja das befürchte ich auch... Vielen lieben Dank! :-) -
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Die Gebrüder D? Wir waren nur in Kontakt mit dem einen für uns zuständigen, und der hat uns mehr als hängen gelassen... -
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Ich werde berichten... wir müssen jetzt erstmal warten bis das Urteil rechtskräftig wird. Bei einem ersten sondierenden Telefonat war der Amtsleiter überaus geschmeidig, aber ich trau dem Frieden nicht. Zumal ich mir gut vorstellen kann, dass darauf auch das zuständige Ministerium Einfluss nimmt, weil wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist deren Erlass kassiert... -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Wir sind die Kläger :-) Und die Initiatoren der Petition... Und ja, es ist unfassbar schwierig und nervenaufreibend gewesen, und trotz dieses klaren Urteils (Chapeau an das VG Koblenz, die sich wirklich sachkundig mit dem Thema auseinandergesetzt haben) stoßen wir immer noch viel zu oft auf behördlichen Widerstand. Aber Rückmeldungen wie deine, und die etlicher anderer, z.T. auch betroffener Landwirte, zeigen, dass es sich doch lohnt zu kämpfen. Und nicht nur für sich, sondern für alle... und vor allem für den Tierschutz.- 97 Antworten
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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
NFO antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Vielleicht kann ich kurz erklären, worin die Unterschiede liegen und welche gesetzliche Vorgaben erforderlich sind... Um die Genehmigung für den Kugelschuss auf der Weide zu erhalten, ist neben der ganzjährigen Freilandhaltung ein spezieller Sachkundenachweis erforderlich. Dieser kann in einem Lehrgang erworben werden, der für Jagdscheininhaber verkürzt ist, da diese ja bereits Kenntnisse hinsichtlich Waffenhandhabung etc. haben (2 Tage statt 5 Tage). In diesem Zusammenhang gibt es in der Regel klare Vorgaben hinsichtlich Ladung, Kaliber und Einschussstelle (ein Kammerschuss ist nicht zulässig, nur der frontale Kopfschuss). Nach diesem Lehrgang ist man zudem auch geschult den Entblutungsschnitt anzusetzen, so dass es nicht erforderlich ist, dass ein Metzger anwesend ist. Allerdings muss eine mobile Schlachteinheit nutzen (muss nicht in eigenen Besitz sein) um den Schlachtkörper dann innerhalb von 2 Stunden zum Metzger zu bringen (das wäre dann die teilmobile Schlachtung). Es gibt auch die Variante nach Fixierung per Bolzenschuss zu betäuben (für alle Rinder möglich), da ist der Entblutungsstich innerhalb von 60 Sekunden anzusetzen, da es eben nur eine Betäubungsmethode ist. Beim Kugelschuss gibt es mittlerweile keine Zeitvorgabe mehr, da man davon ausgeht, dass das Rind durch den Schuss einen irreversiblen Hirnschaden erlangt, also getötet wird. Dennoch sollte die Entblutung aus hygienischen Gründen so schnell wie möglich erfolgen. Aber das Rind stirbt in dem Fall an dem Schuss und nicht, wie beim Bolzenschuss, durch den Blutentzug. Die teilmobile Schlachtung (entweder per Kugelschuss oder Bolzenschuss) unterscheidet sich von der vollmobilen Schlachtung dadurch, dass das Tier mit Hilfe der mobilen Einheit zur Weiterverarbeitung in einen EU-zugelassen Schlachthof transportiert wird, und nicht wie bei der vollmobilen Schlachtung in der der mobilen Schlachteinheit bereits Ort zerlegt wird. All die eben erwähnten Vorgaben gelten nur für gewerblich vermarktetes Fleisch und nicht für Hausschlachtungen zum Eigenbedarf, und vor allem natürlich nicht für Nottötungen.- 97 Antworten
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