Der bürokratische Aufwand in der Schweiz ist überschaubar und stellt eigentlich eher weniger eine Hürde dar. Die deutsche Seite ist hier schon etwas anspruchsvoller, um dies mal vorsichtig auszudrücken. Übrigens, Strafregisterauszug benötigt es in der Schweiz, soweit ich es bei mir mitbekommen habe, nicht mehr. Wichtig in DE ist, dass man explizit bei der lokalen deutschen Waffenbehörde seinen Wegzug ins Ausland zur Kenntnis hinterlegt. Erst danach wird von dort die gesamte Akte an das Bundesverwaltungsamt geschickt, welche dort dann nach Eingang mit der Bearbeitung beginnen. Bereit halten sollte man schon einmal dann die Auskunft, wo die Waffen gelagert werden (man ist ja eventl. nicht mehr in DE bei Beantragung), dann noch die 24 Monate zurückliegende Schießtermine zum Erhalt des Bedürfnisses (muss vom Verband bestätigt werden) und anschliessend macht man sich Gedanken, wer, wann und wie die Sachen in die Schweiz verbringen wird. Es ist also immer noch machbar, aber der Aufwand ist (zumindest in meinen Augen) durchaus beachtlich. Und die WBK behalten, bedeutet auch, dass man weiterhin sein Bedürfnis auf deutscher Seite nachweisen muss, ebenfalls weiter unter der Aufsicht des BVA steht und so Sachen wie Adressänderung auch direkt vermelden darf. Ob dies jeder so will und wegetechnisch kann, muss man im Einzelfall entscheiden. Viel Glück.