Hallo!
Ich (=Sportschütze) wollte meine neue erworbene LuxDeftec LDT15 und ein Nordic-Wechselsystem im Mai 2023 eintragen lassen. Waffe kein Problem. Beim Wechselsystem gab es vom Sachbearbeiter folgenden Hinweis:
Angeblich gilt der BKA-Bescheid für die Zulassung zum sportlichen Schießen nur in Kombination mit einer Windham-AR15, d. h. mit einem Windham-Lower. Argumente wie „der Schaft ist ja extra beim WS geschlossen“ oder „die Lower sehen doch optisch alle gleich aus wie die in dem Windham-BKA-Bescheid“ fanden kein Gehör. Er würde mir das zwar eintragen weil Erwerb und Besitz möglich, aber wenn man damit beim sportlichen Schießen erwischt wird, hätte man ein massives Problem und wäre ggf. sein Hobby los. Ich solle selbst einen BKA-Bescheid für meine Kombination Lower/Wechselsystem einholen, damit Rechtssicherheit besteht. Wird sicherlich genehmigt meinte der Sachbearbeiter, aber ich solle die Kosten und den Aufwand bedenken. Kürzlich hätte das mal jemand für einen Schmeisser-Lower gemacht/232 Euro Kosten beim BKA (plus natürlich den zeitlichen Aufwand).
Ich war stark verunsichert und habe das Wechselsystem erst einmal nicht eintragen lassen. Mein Händler konnte es erst nicht glauben, aber nach einer ersten Prüfung ist da wohl doch was dran.....
Nordic-Wechselsystem geht jetzt erstmal an den Händler zurück, bis eine Klärung mit dem Importeur erfolgt ist....