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DM308

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Alle Inhalte von DM308

  1. Jeder wie er meint. Die Aussage „BKA-Bescheid ist nur gültig für die Kombination Lower/Nordic....“ kam jedenfalls direkt vom BKA. Denke, dass der Importeur in Kürze ein neues BKA-Feststellungsverfahren für eine Vielzahl an Kombinationen Lower/WS auf den Weg bringen wird. Warum dann selbst Geld und Zeit investieren?
  2. So. Wechselsystem Nordic zurückgegeben. Anscheinend wird der bisherige BKA-Feststellungsbescheid (Kombination Windham-Lower und Nordic WS) nun tatsächlich viel enger ausgelegt und umfasst nur genau die Kombinationen, die im Bescheid auch tatsächlich aufgeführt/dokumentiert sind.
  3. Der Importeur hätte doch z. B. die Möglichkeit, einen neuen Feststellungsbescheid zu beantragen, der deutlich breiter gefasst ist und eine Vielzahl von Kombinationen mit Lowern unterschiedlicher Hersteller einschließt. Würde ja evtl. nur ein expliziter Zusatz „…und optisch gleichwertige Lower“ genügen. Dann käme vielleicht Ruhe in das Thema…
  4. ….und ich habe aktuell weder Zeit und Lust, auf eigene Kosten für meine Kombination einen BKA Feststellungsbescheid auf den Weg zu bringen.
  5. Am Samstag habe ich einen Termin für die Rückgabe des Wechselsystems bei meinem Händler. Er ist in direkten Kontakt mit dem Importeur und wohl auch mit dem BKA. Evtl. erfahre ich dann mehr. Ich solle es aktuell tatsächlich erst einmal nicht erwerben/eintragen lassen, war sein Rat, nachdem er gestern herumtelefoniert hat. An der aktuellen Rechtsauffassung meines Sachbearbeiters sei wohl - entgegen bisherigen Einschätzungen - etwas dran…🤷‍♂️.
  6. Hallo! Ich (=Sportschütze) wollte meine neue erworbene LuxDeftec LDT15 und ein Nordic-Wechselsystem im Mai 2023 eintragen lassen. Waffe kein Problem. Beim Wechselsystem gab es vom Sachbearbeiter folgenden Hinweis: Angeblich gilt der BKA-Bescheid für die Zulassung zum sportlichen Schießen nur in Kombination mit einer Windham-AR15, d. h. mit einem Windham-Lower. Argumente wie „der Schaft ist ja extra beim WS geschlossen“ oder „die Lower sehen doch optisch alle gleich aus wie die in dem Windham-BKA-Bescheid“ fanden kein Gehör. Er würde mir das zwar eintragen weil Erwerb und Besitz möglich, aber wenn man damit beim sportlichen Schießen erwischt wird, hätte man ein massives Problem und wäre ggf. sein Hobby los. Ich solle selbst einen BKA-Bescheid für meine Kombination Lower/Wechselsystem einholen, damit Rechtssicherheit besteht. Wird sicherlich genehmigt meinte der Sachbearbeiter, aber ich solle die Kosten und den Aufwand bedenken. Kürzlich hätte das mal jemand für einen Schmeisser-Lower gemacht/232 Euro Kosten beim BKA (plus natürlich den zeitlichen Aufwand). Ich war stark verunsichert und habe das Wechselsystem erst einmal nicht eintragen lassen. Mein Händler konnte es erst nicht glauben, aber nach einer ersten Prüfung ist da wohl doch was dran..... Nordic-Wechselsystem geht jetzt erstmal an den Händler zurück, bis eine Klärung mit dem Importeur erfolgt ist....
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