scharik
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vor 17 Minuten schrieb coach1964:
Ich glaube dass das allgemein gültig ist bzw. Genehmigungsfähig, solange beide gemeinsam auf den Wohnsitz gemeldet sind
Ich verstehe nicht so ganz, was du meinst.
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vor 21 Minuten schrieb Mittelalter:
Die Waffen der Frau würde ich bei der Kontrolle nicht anrühren. Sollen sie mit ihr einen eigenen Termin ausmachen.
Umgekehrt natürlich auch...
Dankeschön.
Worauf berufe ich mich, wenn man trotzdem beides überprüfen möchte?
Verweis auf die fehlende Mitbenutzererlaubnis und Überlassung seitens meiner Frau?
In dem Kontext habe ich noch eine Frage bezüglich der Mitbenutzererlaubnis. Zählt das zum Grundkontingent?vor 5 Minuten schrieb coach1964:diese Regelung haben wir auch, also gemeinsame Aufbewahrung, getrennte WBK.... absolut ok, wenn eine Person da ist....
Ist damit gemeint, dass ihr getrennte WBKs habt oder diese getrennt aufbewahrt?
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vor 4 Minuten schrieb Herr_Merlin:
Hängt ab - seid ihr auch gegenseitig in den WBKs eingetragen - falls ja - dann ist es doch egal.
Eine gegenseitige Mitbenutzererlaubnis liegt nicht vor.
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Meine Ehefrau und ich sind beide erwerbsberechtigt und nutzen, in Absprache mit der zuständigen Behörde, einen Waffenschrank zur gemeinsamen Aufbewahrung. Wie verhalten wir uns, wenn die Behörde die Aufbewahrung überprüfen möchte?
Ich bin der Ansicht, dass beide Erwerbsberechtigte bei einem Kontrollbesuch anwesend sein müssen.
Was meint ihr?
Gemeinsame Nutzung eines Waffenschrankes
in Waffenrecht
Geschrieben
Genau, darum geht es mir.
Danke, das werde ich machen