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floatwork

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  1. Danke für die ganzen Antworten. Nach Rückspache mit GROI ist der Einsatz kein Problem. Möchte die Orange deswegen, da diese nun zu 100% in Production zugelassen ist. Wenn da jetzt ein Büchser rumbastelt bin ich mir da nicht so sicher. Dann steht der Orange nichts mehr im Weg.
  2. Wie der Titel schon sagt bin ich auf der Suche nach Meinungen ob die Shadow 2 Orange Optical Ready in der Division Production Optik verwendet werden darf. Die Shadow 2 OR und Orange sind auf der Production Liste gelistet, die Orange OR aber nicht. M.E. dürfte die doch verwendet werden dürfen oder wie seht ihr das?
  3. Schande über mein Haupt, ich habe den falschen Link eingefügt. Hier das richtige Modell. https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MBUS-PRO-BACKUP-SIGHT-SET-AR-15-Flip-Up-MBUS-Pro-Backup-Sight-Set-Black-MAGPUL-100012617 Dafür Preisreduzierung auf 150€
  4. Verkaufe obigen Schubschaft. Wurde nur wenig genutzt. Zustand: Fast Neuwertig Preis: 40€ Für: Commercial Buffertube
  5. Verkaufe meinen obigen Schaft. Wurde nach Auslieferung der Waffe gegen einen MFT getauscht. Zustand: Neuwertig Preis: 50€ Für: Milspec Buffertube
  6. Verkaufe wegen Umstieg auf Festschaft obigen Schaft. Tolles Teil mit wenig Gewackel. Zustand: Neuwertig Preis: 50€ Für: Milspec Buffertube https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-BATTLELINK-MINIMALIST-STOCK-COLLAPSIBLE-MIL-SPEC-BLK-MISSION-FIRST-TACTICAL-LLC-Black-Polymer-100018066
  7. Verkaufe wegen Umstieg auf fixe Iron Sights meine kaum gebrauchten Magpuls. Zustand: neuwertig Preis: 180€ https://www.diewaffenbrüder.de/Optik/Match-VISIERE/MAGPUL-MBUS-PRO-LR-Klappvisier-SET.html
  8. Also auf meine unverbindliche Anfrage bzgl. Ausnahmegenehmigung für eine Glock mit Wechselsystem in 9mm bei gleichzeitigem Besitz einer Hera PCC in 9mm wurde mir vom BKA mitgeteilt, dass der Genehmigung nichts im Wege stehen dürfte.
  9. Bei mir hat sich selbst blaues loctite gelöst. Jetzt mit rotem hält es bombenfest
  10. Ich hab meinen Alias hier gemeldet und hat funktioniert http://www.ipsc-tech.org/ics/pg/AliasReg.aspx
  11. Antwort auf meine Email von Hrn. Kuhle. Klingt für mich so, als wär das Thema schon durch? haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Waffenrecht Sorgen machen. Die letzten Änderungen des Waffenrechts unter der Großen Koalition haben zu erheblichen Einschränkungen für Legalwaffenbesitzer geführt. Wir Freie Demokraten sind stets dafür eingetreten, dass sich das nicht wiederholt. Die schweren Straftaten der jüngeren Vergangenheit – hier insbesondere der Anschlag unter Verwendung eines Messers in Solingen am 23. August 2024 und der Angriff auf eine politische Kundgebung in Mannheim am 31. Mai 2024 – haben es jedoch nötig gemacht, vor allem im Aufenthaltsrecht, bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden und eben auch im Waffenrecht Korrekturen vorzunehmen. Diese Maßnahmen richten sich gegen Straftäter und Extremisten und werden rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Freiheitsrechten einschränken. Mit Blick auf das Waffenrecht ist es nötig geworden, gesetzlich sicherzustellen, dass Messer, die nicht dem Waffenbegriff unterfallen, nicht auf Großveranstaltungen wie Volksfeste mitgenommen werden dürfen. Dies dient dem Schutz aller Anwesenden. Auch das Mitführen von Messern und Waffen in Zügen des Fernverkehrs werden wir untersagen. Die Möglichkeiten der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen auszuweisen, werden erweitert, damit vor Ort auf Entwicklungen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten reagiert werden kann. Bei all diesen Regelungen stellen wir Freie Demokraten jedoch sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit einem berechtigten Interesse – hier insbesondere Handwerker, Aussteller und Einsatzpersonal, aber auch Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – vom Mitführverbot ausgenommen werden. Das stellt sicher, dass Jäger, Angler oder Wanderer auch weiterhin Messer mit sich führen können. Auch den Apfel wird man weiterhin mit einem Messer schneiden und essen können. Besitz und Führen von Springmessern werden wir auf einen Kreis von Personen mit berechtigtem Interesse begrenzen. Zu den praktischen Fragen des berechtigten Interesses werden wir in den kommenden Wochen intensiv verhandeln. Auch in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 23. September sind verschiedene Aspekte des Waffenrechts beraten worden. Daneben werden wir den Datenaustausch zwischen den Behörden verbessern. Es darf nicht sein, dass relevante Erkenntnisse über die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung den Waffenbehörden nicht bekannt werden, sodass diese nicht rechtzeitig reagieren können. Unzuverlässige oder persönlich ungeeignete Personen sollen über keine Waffen verfügen. Straftaten wie der Amoklauf eines Legalwaffenbesitzers in Hamburg im März 2023 sollen sich nicht wiederholen können. Dies schützt auch alle rechtschaffenen Legalwaffenbesitzerinnen und Legalwaffenbesitzer. Dieser intensivierte Datenaustausch kann zu verzögerten Bearbeitungszeiten bei Antragstellung führen. Dieses Problem ist uns bewusst. Wir werden ihm durch schnelle, digitale Abfragemethoden begegnen, damit der einzelne Jäger oder Sportschütze im Idealfall keinerlei Einschränkungen bemerkt. Der Gesetzentwurf sieht momentan noch sehr weitreichende Kontrollmöglichkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Waffenverbotszonen und im Fernverkehr vor. Zudem ist auch eine eingriffsintensive Möglichkeit zur vorläufigen Entziehung von Waffenerlaubnis, Waffen und Munition vorgesehen, die dafür sorgen soll, dass Behörden schnell auf begründete Verdachtsmomente reagieren können. Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren sicherstellen, dass der Eingriff in die Rechte der Betroffenen so gering wie möglich ist. Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass es zu keinen Einschränkungen bei der Ausübung der Jagd oder im Schießsport kommt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Extremisten und Straftäter zu erfassen, nicht rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben wir verhindert, dass es zu Einschränkungen des Gastschießens bei Schützenvereinen, zu einer Regelabfrage bei den Gesundheitsämtern, zu medizinisch-psychologischen Gutachten für Legalwaffenbesitzer oder zu Verschärfungen beim Erwerb und Besitz von SRS-Waffen kommt. Auch das vielfach geforderte Verbot sogenannter „kriegswaffenähnlicher“ Halbautomaten ist vom Tisch. Es wird zudem keine Einschränkungen bei den Klingenlängen frei führbarer Messer geben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen Ihre Sorgen nehmen. Wir Freie Demokraten sind immer dafür eingetreten, dass das Waffenrecht mit Augenmaß weiterentwickelt werden soll. Aktionistische Einschränkungen von Schießsport oder Jagd lehnen wir ab. Wir werden dies auch bei den nun folgenden Verhandlungen im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich machen. Mit freundlichen Grüßen Konstantin Kuhle
  12. Q5 wird nicht mehr produziert soweit ich weiß. Läuft jetzt alles über die PDP. Bin mit beiden zufrieden.
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