Zum Inhalt springen

Ebert79

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    133
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

3 Benutzer folgen

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Ebert79

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

276

Reputation in der Community

  1. Noch Fragen? Nachweislich falsche Person wg. falscher Wohnung. Dann lebenslang geschädigt.
  2. Falls Kunstfehler des Rechtsanwalts, dann den im Rahmen der Anwaltshaftung verklagen. Dabei prüft das Gericht nochmal die Rechtslage der 1. verlorenen Instanz und dann wird die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts vermutlich zahlen müssen. Passiert einem Rechtsanwalt das mehrfach, kündigt die Berufshaftpflichtversicherung. Wenn er keine neue findet kommt das einem Berufsverbot gleich Oder besser, falls die Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann Berufung einlegen. Die folgende Begründung war Aktenbestandteil eines erfolgreichen Verfahrens zur Erstattung von Schadensersatzansprüchen nach einer Hausdurchsuchung durch das SEK, bei dem die Polizeibehörde anstandslos an den Vermieter bezahlt hat. Es kam zu keinem Gerichtsverfahren deswegen. Die hätten auch bezahlt, wenn der Beschuldigte verurteilt worden wäre und hätten sich dann das Geld von dem zurück geholt. In diesem speziellen Fall fand die Regulierung des Schadens bereits statt, während das Ermittlungsverfahren noch 2 weitere Jahre (!) lang andauerte. Die haben also sofort an den Vermieter (Eigentümer) bezahlt. Der Anspruch resultiert aus enteignendem Eingriff. (https://de.wikipedia.org/wiki/Enteignender_Eingriff)
  3. Man muss hier noch hinzufügen -sollte der am Ende nicht verurteilt werden-, dann werden sämtliche materielle Schäden von dem Bundesland ausnahmslos ersetzt. Immaterielle Schäden wie psychische Schockschäden in der Regel nicht und falls ja, dann mit vlt. 1.000,- EUR.
  4. Wenn ich die Wahl hätte, mich von einer hoch spezialisierten Spezialeinheit durchsuchen/festnehmen zu lassen, dann würde ich immer die GSG 9/COBRA und vlg. noch das KSK (BW) wählen. Die sind derart gut ausgebildet, dass du solange du keinen Widerstand leistest, nahezu keinerlei körperliche Schäden davontragen wirst. Die wenden nicht unnötig Gewalt an. Völlig anders sieht das bei unserem deutschen SEK aus. Aus diversen Berichten und Zeitungsartikeln geht deutlich hervor, dass das extrem gewaltbereite Polizeibeamte sind, die auch völlig friedliche potentielle Täter (Beispiel: Falsche Wohnung gestürmt und Bewohner schwer verletzt) extremen Gefahren aussetzen. Und genau mit diesen Beamten bekommt es der Legalwaffenbesitzer im Zweifel zu tun.
  5. Durchsuchungsbeschluss (Polizei oder Steuerfahndung) oder Gefahr im Verzug (Polizei) + Schusswaffen (auch Legalwaffen) [entweder Vermutung oder bestätigt ersichtlich durch Eintrag im Melderegister für den Wohnsitz (richtig gehört: dort ist Schusswaffenbesitz vermerkt!)] => Einsatz SEK wg. Eigensicherung und/oder Zugangssicherung. Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet. https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html https://tarnkappe.info/forum/t/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/8001 Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren.
  6. Exakt das ist der Kerngedanke des Gesetzgebers hinsichtlich der Ärztlichen Schweigepflicht. Im Ergebnis wird diese neue Gesetzgebung die Risiken sogar noch erhöhen, weil ärztliche Hilfe nicht mehr in Anspruch genommen wird.
  7. https://www.golem.de/news/bundesratsbeschluss-analysesoftware-der-polizei-soll-gesundheitsdaten-auswerten-2503-194605.html 24. März 2025, 13:00 Uhr Linnemann fordert Register für psychisch Kranke Um dies umzusetzen, müsse "eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden sichergestellt werden". Linnemann forderte weiter: "Und da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden, auch mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und vielem mehr. Einem Bericht von Heise.de zufolge befindet sich die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera) von Palantir in Bayern seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte die Software für die Polizei in ganz Deutschland zum Einsatz kommen. Der Pilotbetrieb von Vera lief demnach vom 2. September 2024 bis 24. Dezember 2024. Vera soll dazu auf Millionen Daten aus allen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. *** Ich habe schon vor Monaten hier in einem Beitrag gemutmaßt, dass die Waffenbehörden Zugriff auf die Elektronische Patientenakte (ePA) haben möchten. Falls man dem nicht zustimmt oder keine hat, gibt es halt keine WBK oder Widerruf. Dass es jetzt so schnell gehen soll und dann auch noch weit darüber hinaus für Normalbürger zwecks polizeilicher Gefahrenabwehr, dass schockiert mich wirklich. Vermutlich werden die das waffenrechtlich umsetzen können aber polizeiliche anlasslose Zugriffe auf Patientendaten von Normalbürgern (=Rasterfahndung), ohne WBK, ohne Pilotenschein ist definitiv verfassungswidrig. Versuchen werden die es trotzdem; das wird dann wie die Vorratsdatenspeicherung mehrere Jahre laufen, bis es vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wird. Und vermutlich gibt es dann für alle laufenden und erledigten Verfahren auch kein Verwertungsverbot. Ich denke, das ist jetzt genau der Zeitpunkt, juristisch mit erheblichen finanziellen Mitteln von allen Legalwaffenbesitzern und Büchsenmachern gegen diese geplante Gesetzgebung vorzugehen.
  8. Habe gerade in Info reinbekommen, dass die auch an anderen Orten drehen wollten, aber die Veranstalter mit Google Background-Checks machen und den Darsteller mit seinem Team abgewiesen haben. Das wurde in der Doku natürlich nicht erwähnt. Lustig, es gibt also doch bei einigen Veranstaltern Background-Checks
  9. Danke der Nachfrage. Süß, aber die erste Portion hat sich in den Topf eingebrannt. Ich sehe hier viel weniger das Strafrecht als Problem, sondern die Gefahrenabwehr und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die bewusst so konstruiert ist, dass du im Zweifel deine Unschuld beweisen musst. Zu der Frage "kann der Erwerb von Wissen strafbar sein", vermutlich nicht, aber versuch mal Urlaub in einem Terrorstaat zu machen oder eine Stufe drauf, dich dort an der Waffe ausbilden zu lassen. Wenn das gemeldet wird, bist du danch auf dem Radar vom Verfassungsschutz. Das hat mit Strafrecht nicht zu tun, sondern mit dem (polizeilichen) Gefahrenbegriff. Bei diesem Gefahrenbegriff sehe ich starke Überschneidungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
  10. Wir leben in Deutschland. Diese Menschen sind auf dem Papier sicherheitsüberprüft (auch auf Gesinnung) und stellen daher keine Gefahr dar. Extremismus gibt es schließlich in den Reihen der Polizei, der Bundeswehr nicht, weil amtlich überprüft. Ist wie das Prüfsiegel vom TÜV .. Ich glaube man könnte sagen in meiner Gleichung oben hebt die Sicherheitsüberprüfung das (c) auf, weil die Sicherheitsüberprüfung auf dem Papier die "komische" Gesinnung ausschließt.
  11. Wir man hier eigentlich standrechtlich er* wenn man sich selbst zitiert Volltreffer. Ich würde ähnlich argumentieren. Leihwaffen müssten unbedenklich sein. Man muss hier aber etwas anders denken, als nur stur zu fragen, was ist nach deutschem WaffG legal? Das ist eigentlich schon der Bereich der Nachrichtendienste (Verfassungsschutz) bzw. Gefahrenabwehr (Polizei), weil aus deren Sicht eine Person, die (a) an die Waffen rankommt (Legalwaffenbesitz), (b) damit umgehen kann (Taktische Ausbildung) und (c) eine "komische" Gesinnung (z.B. AFD) hat, eine Gefahr darstellt. Nicht darstellen kann, sondern darstellt. Einfacher (a) Legalwaffenbesitz unbedenklich, mit (b) taktischer Ausbildung bedenklich und wenn noch (c) dazu kommt, dann wird das Haus gestürmt. Die Politikerin aus dem Video (angeblich Ex-Polizei) hat bei den Videos auch entsprechend schockiert reagiert und die Teilnehmer fast schon als Terroristen bezeichnet, nach dem Motto, jeder, der sowas trainiert, ist eine Gefahr. Bedeutet: Die werden sobald a+b zusammen auftreten, anfangen, niedrigschwellig die Person zu durchleuchten, Social Media, Aufbewahrungskontrolle (vgl. Verfassungsschutz/Sprave). Ob man sich dem aussetzen möchte, ist jedem selbst überlassen. Ich sag es mal so: Die Personen aus dem Video oben, die erkennbar sind, könnten demnächst z.B. eine Aufbewahrungskontrolle erhalten oder anderweitige Kontrollen. Die Behörden sind in solchen Fällen gut vernetzt.
  12. Es ist häufig so, dass etwas zuerst in dem Medien erscheint und dann erst die Innenminister "Fakten schaffen" möchten und z.B. die Waffenbehörden auffordern, solche Personen z.B. über Social Media zu suchen und dann geringschwellig (das tatsächliche Fachwort) diesen Personenkreis genauer unter die Lupe zu nehmen.
  13. Liegt meine ich an dem Bedürfnis, das nur umfasst, die Waffe für die Disziplinen des Schießsports zu verwenden. Vgl. Video von TD. Taktisches Schießen ist nicht vom Bedürfnis umfasst. Kann vermutlich zur Unzuverlässigkeit führen. Steht auch in dem Dokument, dass mindestens eine Waffenbehörde es auch so sieht.
  14. Bevor ich in die Diskussion einsteige, muss ich erstmal Popcorn kaufen gehen. Es gibt in der Beschreibung zum Video noch ein "Recherchedokument zum Film" mit Quellenangaben.
  15. Ich mag deinen Humor. Wäre vermutlich wirklich keine schlechte Idee, Montag den Wecker auf 05:00 zu stellen und auf Geräusche von der Straße zu warten. Falls positiv, ist klar, was um 06:00 Uhr passieren wird: Auch wenn die Kontrolle erst zum vereinbarten Termin stattfinden wird, schon morgens bis spätestens 06:00 Uhr an dem Tag "ready" sein, mit komplett aufgeräumtem Haus und entspannt Steuererklärung oder so bis zum Termin erledigen. Das Einzige, was richtig falsch wäre, darauf zu hoffen, dass es eine normale Aufbewahrungskontrolle wird und die nur in diese Räume schauen. Die kommen übrigens auch regulär gerne 1 Stunde vor Termin, weil dann viele noch nicht "ready" sind. Nicht dass vorher oder abschließend jemand doch noch den Durchsuchungsbeschluss "herauszaubert" und dann in anderen Räumen irgendwelche NS-Uniformen oder so gefunden werden. (Bewusst lustig formuliert; NS-Uniformen kann beliebig ersetzt werden, durch alles das, was dich unzuverlässig erscheinen lassen kann; Joint, etc..) Wobei der reine Verdacht erstmal ausreicht um alle Waffen mitzunehmen, wegen der hohen Gefahr..
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.