Zum Inhalt springen

Ebert79

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    150
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

3 Benutzer folgen

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Ebert79

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

320

Reputation in der Community

  1. Der Fragesteller hat eine wichtige Kleinigkeit vergessen: Frei nach dem Motto Antrag stellen und mit der Behörde in Kontakt treten kann doch nicht schaden. Doch! Wenn die WaffBehörde dich vorher noch nicht auf dem Schirm hatte, dann kann bereits dein Erstkontakt zu einem Waffenverbot für den Einzelfall führen. D.h. wenn @Hans123 momentan als Gastschütze bereits Umgang mit Waffen hat, wäre es dann damit vorbei. Ein unverbindliches Telefonat kann bereits ausreichen. Es wäre sinnvoller, zuerst dafür zu sorgen, dass die Aufbewahrungsfristen für seinen Vorstrafen-Eintrag aus allen Registern ablaufen bei StA, Polizei, BZR und dann erst den Kontakt mit der WaffBehörde aufzunehmen. Alles andere ist Ermessen und wie das "pro Waffenbesitz" ausgeht, kann sich jeder vorstellen. Anmerkung: Gerade die Polizei speichert gerne viel länger als StA und BZR also insb. dort Auskunft beantragen https://datenschmutz.de/auskunft und dann Antrag auf Löschung (ggf. mit Rechtsanwalt). Anmerkung2: Was die WaffBehörde erstmal hat, bleibt sehr lange dort gespeichert. Wenn die Akten bereits vernichtet sind, gibt es auch nichts, was die WaffBehörde anfordern kann. Ich hatte diese Fälle bereits inkl. Waffenverbot in meinem Verein. Da ging es allerdings nur um jugendliche Verfehlungen. Hätte die Person 2 Jahre länge abgewartet, wäre die Akte bereits vernichtet gewesen. Weil das nicht beachtet wurde, kam es zu einer Verzögerung bis zur WBK-Erteilung von 5 Jahren und hohen Unkosten für Gutachter, Anwälte und Gerichte.
  2. Genau das ist die vorbildliche Vorgehensweise, die ich mir wünsche. Ohne Vorankündigung bin ich ohnehin nicht erreichbar.
  3. @Hunter375 Der Mitarbeiter der Waffenbehörde hat gar nichts zu entscheiden, was nicht durch Rechtsgrundlage gedeckt ist. Die Polizei hat mit der Waffenbehörde nichts zu tun. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde kann Wünsche äußern, denen der Legalwaffenbesitzer nachkommen kann und zwar freiwillig. Schreib hier bitte nicht nach Bauchgefühl irgendwelche Einschätzungen, die an der geltenden Rechtslage völlig vorbeigehen.
  4. Die Waffenbehörde möchte immer sehr viel. Da wird dann mit Überrumpelung gearbeitet, dann wird der Zutritt zur Wohnung "freiwillig" gestattet für die Mitarbeiter der Waffenbehörde als auch den Polizeibeamten. Ich habe in meinem oben zitierten Beitrag ausführlich mit Musterschreiben dargelegt, dass dafür keine Rechtsgrundlage besteht: Ergebnis: Bis heute keine Kontrolle, keine entstandenen Kosten. Nichts. Die wollten es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Die Akte dafür war tatsächlich bei mir schon angelegt.
  5. Wenn man sich mal das Dokument genauer durchliest (die letzten Kapitel), fällt auf, dass darin die Blaupause liegt, mit eigentlich völlig rechtsstaatlichen Mitteln die Existenz völlig rechtmäßig handelnder Bürger zu vernichten. Stell dir mal vor, auf einmal kommen alle Behörden, mit denen man noch nie etwas zu tun gehabt hat und führen Kontrollen durch, zu denen die sogar ermächtigt sind. Im Ergebnis steht dann z.B. dein Ladengeschäft still. Diese Einkommensverluste wird man unter keinen Umständen ersetzt bekommen. Ganz zu schweigen von den Ansehensverlust gegenüber den Nachbarn bzw. der Kundschaft.
  6. Ich traue mich nicht das zu verlinken: duckduckgo.com -> "Bericht der Bund-Länder-Projektgruppe des UA FEK „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität - Rahmenkonzeption" [BLPG BR-RK]"
  7. @JoergS Ich bin ein großer Fan von dir
  8. Es wurde vor einiger Zeit mal eine Anweisung im Netz geleaked, wo es darum ging, die Hells Angels behördlich fertig zu machen. Dort standen dann so Sachen wie: Bauamt, Feuerwehr, Ordnungsamt und alle anderen Behörden sollen sensibilisiert werden, sehr intensive Kontrollen durchzuführen. Das hat mich schon sehr an DDR-Vorgehen erinnert. Zermürbungstaktik. Wer suchet, der findet.
  9. Schau mal weiter oben. Ich habe dazu einen Bericht (Berlin LKA) geschrieben. Ergebnis bleibt identisch.
  10. Einfach mal meine beiden oben zitieren Threads durchlesen. Damals wurde schon alles zu der Thematik geschrieben. Übrigens: Die Waffenbehörde handelt nach WaffG, nicht nach Polizeirecht. Es spielt rechtlich keine Rolle, ob die Waffenbehörde im gleichen Haus wie die Polizei sitzt und/oder deren Briefbögen verwendet. Es sind einfache Verwaltungsbeamte ohne jegliche polizeiliche Vollzugsrechte. Die Waffenbehörden erwecken gerne selbst den Anschein von vollwertigen Angehörigen der Polizei, um einzuschüchtern. Ist am Ende des Tages alles heiße Luft.
  11. Vergiss bitte eins nicht: Ich hatte Wochen, mich juristisch vorzubereiten. Maaßen als Volljurist wurde an der Haustür überrumpelt. Dann hat er vermutlich aus Verunsicherung zugestimmt, damit scheidet Hausfriedensbruch wegen Freiwilligkeit aus. Auch die gesamte Maßnahme lässt sich möglicherweise im Nachgang nicht mehr verwaltungsrechlich überprüfen wegen der "Freiwilligkeit". Im Zweifel nicht reinlassen, auf einen Termin bestehen und das Ganze in Ruhe rechtlich prüfen. Habe ich schon erwähnt, dass niemand gezwungen ist, auf das Klingeln an der Haustür hin zu öffnen? Oder dauerhaft die Klingel anzuschalten. Ganz einfache Vermeidungsstrategie. Auch die Schutzpolizei kann solange gegen die Haustür hämmern wie sie möchte, ohne richterlichen Beschluss alles heiße Luft.
  12. Ich sage es mal auf deutsch: Wenn niemand die Eier hat, sich rechtlich gegen solche Vorgänge zur Wehr zu setzen, dann wird es Normalität und irgendwann als Gewohnheitsrecht im WaffG verankert. Daran sind alle Bücklinge schuld, die das mit sich machen lassen.
  13. Damit würde ich im Leben unglaublich aufpassen. Haftpflichtversicherung schließen gerne in den AVB alle Sonderfälle aus. Ich glaube nicht, dass Unfälle mit Schusswaffen in den Standardtarifen abgedeckt sind Auch wenn ich privat ein Kfz verleihe und die Dritte Person baut einen Unfall, dann werden meine Schäden in der Regel nicht von der Privathaftpflicht der 3. Person getragen aus Gründen ..
  14. Der Kollege ist gar kein Mitglied im BDS oder irgendwo anders.
  15. Das ist schlüssig und nachvollziehbar. Ich habe die ganzen Jahre nicht gewusst, dass ich auf fremden Schießständen selbst als Gastschütze geführt werde, trotz WBK. Ich dachte immer die Gebühr ist nur für die Benutzung des Schießstandes. Ich hoffe, ich habe da nicht immer für eine Extra-Versicherung gezahlt. Wieder etwas gelernt
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.