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Ebert79

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  1. Genau das ist die vorbildliche Vorgehensweise, die ich mir wünsche. Ohne Vorankündigung bin ich ohnehin nicht erreichbar.
  2. @Hunter375 Der Mitarbeiter der Waffenbehörde hat gar nichts zu entscheiden, was nicht durch Rechtsgrundlage gedeckt ist. Die Polizei hat mit der Waffenbehörde nichts zu tun. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde kann Wünsche äußern, denen der Legalwaffenbesitzer nachkommen kann und zwar freiwillig. Schreib hier bitte nicht nach Bauchgefühl irgendwelche Einschätzungen, die an der geltenden Rechtslage völlig vorbeigehen.
  3. Die Waffenbehörde möchte immer sehr viel. Da wird dann mit Überrumpelung gearbeitet, dann wird der Zutritt zur Wohnung "freiwillig" gestattet für die Mitarbeiter der Waffenbehörde als auch den Polizeibeamten. Ich habe in meinem oben zitierten Beitrag ausführlich mit Musterschreiben dargelegt, dass dafür keine Rechtsgrundlage besteht: Ergebnis: Bis heute keine Kontrolle, keine entstandenen Kosten. Nichts. Die wollten es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Die Akte dafür war tatsächlich bei mir schon angelegt.
  4. Wenn man sich mal das Dokument genauer durchliest (die letzten Kapitel), fällt auf, dass darin die Blaupause liegt, mit eigentlich völlig rechtsstaatlichen Mitteln die Existenz völlig rechtmäßig handelnder Bürger zu vernichten. Stell dir mal vor, auf einmal kommen alle Behörden, mit denen man noch nie etwas zu tun gehabt hat und führen Kontrollen durch, zu denen die sogar ermächtigt sind. Im Ergebnis steht dann z.B. dein Ladengeschäft still. Diese Einkommensverluste wird man unter keinen Umständen ersetzt bekommen. Ganz zu schweigen von den Ansehensverlust gegenüber den Nachbarn bzw. der Kundschaft.
  5. Ich traue mich nicht das zu verlinken: duckduckgo.com -> "Bericht der Bund-Länder-Projektgruppe des UA FEK „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität - Rahmenkonzeption" [BLPG BR-RK]"
  6. @JoergS Ich bin ein großer Fan von dir
  7. Es wurde vor einiger Zeit mal eine Anweisung im Netz geleaked, wo es darum ging, die Hells Angels behördlich fertig zu machen. Dort standen dann so Sachen wie: Bauamt, Feuerwehr, Ordnungsamt und alle anderen Behörden sollen sensibilisiert werden, sehr intensive Kontrollen durchzuführen. Das hat mich schon sehr an DDR-Vorgehen erinnert. Zermürbungstaktik. Wer suchet, der findet.
  8. Schau mal weiter oben. Ich habe dazu einen Bericht (Berlin LKA) geschrieben. Ergebnis bleibt identisch.
  9. Einfach mal meine beiden oben zitieren Threads durchlesen. Damals wurde schon alles zu der Thematik geschrieben. Übrigens: Die Waffenbehörde handelt nach WaffG, nicht nach Polizeirecht. Es spielt rechtlich keine Rolle, ob die Waffenbehörde im gleichen Haus wie die Polizei sitzt und/oder deren Briefbögen verwendet. Es sind einfache Verwaltungsbeamte ohne jegliche polizeiliche Vollzugsrechte. Die Waffenbehörden erwecken gerne selbst den Anschein von vollwertigen Angehörigen der Polizei, um einzuschüchtern. Ist am Ende des Tages alles heiße Luft.
  10. Vergiss bitte eins nicht: Ich hatte Wochen, mich juristisch vorzubereiten. Maaßen als Volljurist wurde an der Haustür überrumpelt. Dann hat er vermutlich aus Verunsicherung zugestimmt, damit scheidet Hausfriedensbruch wegen Freiwilligkeit aus. Auch die gesamte Maßnahme lässt sich möglicherweise im Nachgang nicht mehr verwaltungsrechlich überprüfen wegen der "Freiwilligkeit". Im Zweifel nicht reinlassen, auf einen Termin bestehen und das Ganze in Ruhe rechtlich prüfen. Habe ich schon erwähnt, dass niemand gezwungen ist, auf das Klingeln an der Haustür hin zu öffnen? Oder dauerhaft die Klingel anzuschalten. Ganz einfache Vermeidungsstrategie. Auch die Schutzpolizei kann solange gegen die Haustür hämmern wie sie möchte, ohne richterlichen Beschluss alles heiße Luft.
  11. Ich sage es mal auf deutsch: Wenn niemand die Eier hat, sich rechtlich gegen solche Vorgänge zur Wehr zu setzen, dann wird es Normalität und irgendwann als Gewohnheitsrecht im WaffG verankert. Daran sind alle Bücklinge schuld, die das mit sich machen lassen.
  12. Damit würde ich im Leben unglaublich aufpassen. Haftpflichtversicherung schließen gerne in den AVB alle Sonderfälle aus. Ich glaube nicht, dass Unfälle mit Schusswaffen in den Standardtarifen abgedeckt sind Auch wenn ich privat ein Kfz verleihe und die Dritte Person baut einen Unfall, dann werden meine Schäden in der Regel nicht von der Privathaftpflicht der 3. Person getragen aus Gründen ..
  13. Der Kollege ist gar kein Mitglied im BDS oder irgendwo anders.
  14. Das ist schlüssig und nachvollziehbar. Ich habe die ganzen Jahre nicht gewusst, dass ich auf fremden Schießständen selbst als Gastschütze geführt werde, trotz WBK. Ich dachte immer die Gebühr ist nur für die Benutzung des Schießstandes. Ich hoffe, ich habe da nicht immer für eine Extra-Versicherung gezahlt. Wieder etwas gelernt
  15. Hallo zusammen. Ich rufe hiermit die Schwarmintelligenz an, mir folgende Frage zu beantworten Ich würde gerne als Sportschütze (BDS) mit WBK mit einem Nicht-WBK-Inhaber schießen gehen, um dem das Schießen schmackhaft zu machen. Ich kenne das bisher nur über den Weg, dass man diese Person als Gastschütze in den eigenen Verein mitnimmt. Wie ist es aber auf einem fremden Schießstand. Vermutlich braucht es eine Schießaufsicht (auch wenn ich alleine schießen gehe) aber wie ist es mit einer Versicherung und der Tatsache, dass der Nicht-WBK-Inhaber meine Schusswaffe benutzen würde. Ich meine auf einem Schießstand ist es kein waffenrechtliches "Überlassen". Aber selbst wenn, ist da immer noch die Frage mit der Versicherung. Das hört sich jetzt alles so an, wie eine absolute Basic-Kindergartenfrage (sorry dafür), aber ich hatte den Fall noch nie und würde das gerne klären, bevor schlimmstenfalls ein Versicherungsfall eintritt, bzw. ein Fall, der nicht versichert ist, oder ich aus Dummheit ein waffenrechtliches Überlassen mit bekannten Folgen habe. Grüße und vielen Dank, -Ebert-
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