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Ebert79

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  1. Hat der SB das freiwillig so schnell bearbeitet oder hat der Kollege den SB mit seiner neuen durchgeladenen Waffe zur beschleunigten Bearbeitung "motiviert"?
  2. Satire ist auch immer gut:
  3. Nein. Das eskaliert dann Behördenintern an den Vorgesetzten. Der bearbeitet das in der Regel -sofort-, teilt das dem Verwaltungsgericht mit und dann erklärst du die Erledigung des Verfahrens. Die Kosten bleiben bei der Behörde hängen. Durch meine digitalen Vorgänge und meine digitale Vorgangsverwaltung brauche ich für eine komplette Untätigkeitsklage nur ca. 1 Zeitstunde insgesamt. Ich meine das PP Köln in den letzten Jahren so diszipliniert zu haben, dass wenn die schon meinen Namen auf einem neuen Antrag sehen, das direkt zu einem speziellen Sachbearbeiter zugewiesen wird, der mindestens das 1. Staatsexamen hat. Vorher war das so ein 08/15er, der den üblichen 08/15er-Murks gemacht hat. Meine Taktik dahinter ist die Angst der Behördenmitarbeiter, extrem viel Zeit zu verlieren, wenn die meine Anträge nicht ordnungsgemäß bearbeiten. Das eskaliert dann soweit, dass meine Anträge einen Sachbearbeiter einen ganzen Arbeitstag oder mehr binden können, weil ich das juristisch bürokratischer angehe, als die Behörde selbst; vgl.
  4. Nein! Ich sehe hier ein Systemversagen, und wenn man das nicht immer wieder rügt, ändert sich auch nichts. Wer würde sich trauen, seine Steuererklärung 3 Monate zu spät abzugeben?
  5. Herzlichen Dank für die Urteile. Wer glaubt, das sei die Ausnahme, der irrt gewaltig. Legalwaffenbesitz und Scheidung/Aufenthaltsbestimmungsrecht führen in der Praxis häufig zu Strafanzeigen der Ex-Ehefrau, aufgrund von angeblicher Bedrohungen, Drogenkonsum, Kindesmissbrauch, etc. Ich kenne persönlich Familienrechtsanwältinnen, die zu solch einem Vorgehen die Ex-Ehefrauen aktiv beraten (!) Häufig werden diese Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO von der StA folgenlos eingestellt. Spätestens dann zieht sich die Waffenbehörde die Akte und bewertet den Sachverhalt nochmal selber. Ganz häufig ordnet die Waffenbehörde dann wegen angeblicher Zweifel am Waffenbesitzer ein Psychologisches Gutachten an. Das ist spätestens der Zeitpunkt, sich einen teuren Fachanwalt für Waffenrecht zu suchen. Profi-Tipp: Den Rechtsanwalt mit zur Psychologischen Untersuchung als Zeugen nehmen. Das muss vorher mit dem Gutachter abgesprochen werden; einige schließen das kategorisch aus, für andere ist das kein Problem. Allein daraus ist häufig schon erkennbar, welchen Psychologen man auswählen sollte. Auch sollte einem klar sein, dass die Waffenbehörde dem Psychologen die komplette Waffenakte vorab schickt und man daher selber unbedingt Akteneinsicht haben muss, um die kommenden Fragen im persönlichen Gespräch abschätzen zu können. Es muss zwingend mit dem Rechtsanwalt vorab eine Strategie erarbeitet werden, wie mit den Anschuldigungen, man hätte die Ehefrau geschlagen, bei dem Gutachter umgegangen werden soll. Einfaches Abstreiten und "die möchte mir eins reinwürgen" sind selten erfolgreich. Der Psychologe ist kein Richter und glaubt eher der Akte als dem Begutachteten. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger das große Glück, ein Gericht gefunden zu haben, dass realitätsnahe Entscheidungen trifft, und berücksichtigt hat, dass Scheidungs-Situationen in der Regel die Glaubwürdigkeit von Anzeigenerstattern herabsetzen. Andere Gerichte hätten das anders beurteilt und dann wären die Waffen für immer weg gewesen. Ich hätte hier zum "freiwilligen" Psychologischen Gutachten geraten.
  6. Im Bereich WaffR und Behörden bin ich zwar paranoid, aber solche Zustände würde ich nicht unterstellen. Im schlimmsten Fall hat man einen psychopathischen Sachbearbeiter, der das privat durchzieht, aber ein solches Vorgehen würde definitiv nicht "von oben" angeordnet werden; wir leben nicht mehr in der DDR. Was natürlich möglich ist, sofern man keine Zeugen dabei hat, ist, dass einem ein unsicherer Umgang mit Schusswaffen während der Kontrolle unterstellt wird oder aufgrund von angeblichen Bemerkungen "geistige Probleme" attestiert werden oder eine gewisse "Gesinnung". Sowas kann schnell im Protokoll landen und ohne Zeugen glaubt das Verwaltungsgericht erstmal den (beiden) Beamten und dem Protokoll. Waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle ist ohnehin anlasslos möglich. Hausdurchsuchung nach Polizeirecht nicht ohne Weiteres. Hausdurchsuchung nach StPO wegen Ermittlungsverfahren ist sehr niedrigschwellig, da reicht schon ein Blitzerfoto auf dem Motorrad, bei dem der Fahrer wegen dem Helm nicht erkennbar ist (dazu gibt es ein Urteil).
  7. Mein kurzes Statement dazu: Selbst schuld! Ich trage mir bei Anträgen an Behörden direkt mit dem Absenden das Datum für die Untätigkeitsklage in den Kalender ein und dann wird die auch ohne Vorwarnung unmittelbar nach Fristablauf eingereicht per BundID, früher De-Mail. Meine Anträge an die Behörden werden auch nur per BundID digital gestellt. Kostenlos, ohne Zeitverzögerung und mit Zustellnachweis. Ich habe dafür eine "Portokasse" mit ständig schwankendem Guthaben, aber das ist mir egal, denn die Gerichtskosten kommen immer wieder vom beklagten Land mit Zinsen rein, da bei Untätigkeitsklagen das beklagte Land / die beklagte Behörde immer zahlen muss. Nochmal: Alle die hier "rumheulen", weil Anträge zu lange dauern, selbst schuld.
  8. Zeitstempel ab: 39:06 Diese ganzen Hausdurchsuchungen in letzter Zeit wegen Online-Beleidigungen sind schon auffällig. Der Rechtsanwalt beschreibt hier, dass es der Polizei eher darum geht, erstmal in die Wohnung zu kommen und dann andere strafbare Dinge zu finden (Zufallsfunde). Im Bezug zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle verhält es sich meiner Meinung nach ähnlich: Herzmedikamente, Drogen, AfD-Flyer, Nazi-Uniformen. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen. Wie lange das mit solchen Gerichtsverfahren dann dauert (mehrere Jahre) und dass die Waffen in der Zeit "weg" sind, sollte inzwischen jedem bekannt sein. Ergebnis: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
  9. Korrekt. Der Ex-Ehemann hat damals sogar die ärztlichen Berichte in Kopie der Behörde vorgelegt. Zwar Retourkutsche, aber die Tatsachen waren beweisbar zutreffend.
  10. Habe mir gerade die Kommentare zu dem Artikel durchgelesen. Die Leser dort waren auch überrascht: Da sind auch noch weitere Dokumente in dem Thread aber waffenrechtlich nicht so interessant.
  11. Diesen Fall hatten wir im Verein. Ehefrau in aktuell laufender Scheidung inkl. Sorgerechtsstreitigkeiten und Unterhaltsforderungen geht zur Polizei und erklärt: „Mein Ex-Ehemann besitzt zahlreiche Schusswaffen und deswegen fühle ich mich bedroht“. Die Streifenbeamten (ohne SEK) kamen dann mit 4 Autos und haben zur Gefahrenabwehr alle Schusswaffen und Munition mitgenommen. Bis das geklärt war (alle Waffen zurück), lagen die Waffen 6 Monate in der Asservatenkammer der Kölner Polizei. Ich kenne die Akte, mehr ist nicht passiert. Die wollten sogar noch Lagergebühren berechnen (500-1.000) aber haben wohl den Bescheid am Ende nicht erlassen. Ich hatte dann die Idee, dass der Kollege die Ex-Frau bei der Fahreignungsbehörde anzeigt mit der Begründung: „Meine Ex-Frau nimmt starke Medikamente gegen *zensiert* und ist damit nicht mehr verkehrstüchtig. Ich habe Angst um meine Kinder, die mit im Auto sitzen“. Darauf hin wurde ihr Führerschein erstmal eingezogen
  12. Ist schon lange her und ich weiß nicht, ob da nur ein Mitarbeiter „übereifrig“ war, oder das Firmenpolicy ist. War auch lange vor der DSGVO. Hatte das damals schon im Verein erzählt und einer hat bei der Firma F........ wohl danach im Ladengeschäft nachgefragt und ein Mitarbeiter meinte, es sei dort gängige Praxis, um „dem Waffenbesitzer einen Gefallen zu tun, damit seine Behörde Bescheid weiß“. Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ... bedeutet auch, dass diese ganzen Geschichten mit dem SEK nicht sehr unwahrscheinlich sind: https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html
  13. Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen ... geht sogar so weit, dass ich vor 15 Jahren einen kleinen Kurzwaffenschrank bei einem großen bekannten Waffenhändler gekauft habe und 1 Woche später meine bis dahin noch nicht zuständige Waffenbehörde mich auf meiner Festnetznummer angerufen hat, um zu fragen, ob ich Schusswaffen besitze. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch kein Waffenbesitzer oder hatte jemals Kontakt mit denen. Der Waffenhändler hatte den Kauf des Kurzwaffenschranks ohne meine Kenntnis oder Erlaubnis an die Waffenbehörde gemeldet! Das muss man sich mal vorstellen. Ein Kurzwaffenschrank kann auch einfach als Wertschutzschrank genutzt werden.
  14. 1. Grundsätzlich jeden Fehler der Behörde schriftlich rügen und damit aktenkundig machen; 2. Bei jedem Antrag direkt die Frist für die Untätigkeitsklage (3 Monate) im Kalender notieren; 3. Ohne Vorwarnung dann auch unmittelbar nach Fristablauf Untätigkeitsklage einreichen; 4. Bei jedem Fehler der Behörde unmittelbar Dienstaufsicht/Fachaufsichts-Beschwerde an die übergeordnete Behörde; 5. Ablehnung jeglicher Kompromissbereitschaft / keine Akzeptanz des "kurzen Dienstweges"; 6. Immer betonen, dass es einem egal ist, zu den restlichen 10 Akten noch eine weitere Akte gegen die Behörde anzulegen. Ich denke, das ist ein Anfang.
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