Hallo zusammen,
ich bin letztens beim Stöbern auf Brownells auf 20-Schuss Langwaffen-Magazine gestoßen, welche Folgende Bermerkung auf der Website haben:
Unter bestimmten Umständen nur Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder Export (Dieses Magazin darf frei erworben werden, sofern Sie nicht im Besitz einer Langwaffe sind, für die ebendieses Magazin ebenfalls passen würde oder Inhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind.)
Jetzt frag ich mich, was passiert wenn ich mir jetzt rechtens so ein Magazin kaufe und z.B. in einem Jahr mir eine Waffe kaufe, bei dem das Magazin passt.
Zählt das dann zu "Altbestand"? Sprich kann ich das dann anmelden? Habe dazu im Netz noch nichts finden können.
Beste Grüße