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CvonderSee

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Beiträge von CvonderSee

  1. 👉Nancy Faeser, Innenministerin: Brotzeitmesserchen in Bus, Bahn und auf dem Moped verbieten!

     

    🫎Finnland (Regierungsprogramm):

    Die Regierung wird versuchen, die Vorbereitung des EU-Verbots von Blei in Munition (als Teil der REACH-Verordnung) zu beeinflussen, damit es die Bedingungen für die freiwillige Landesverteidigung nicht untergräbt. 

     

    Eines der Ziele der Regierung ist es die freiwillige Landesverteidigung und das Sportschießen, das die Bereitschaft zur Landesverteidigung unterstützt, aus dem Anwendungsbereich auszuschließen. 

     

    Die Regierung wird sich aktiv dafür einsetzen, dass Schießstände aus dem Geltungsbereich der Beschränkung herausgenommen werden und die des EU-Verbots und der Beschränkungen für die Verwendung von Blei in Geschossen nicht akzeptieren. Die Regierung wird die Aktivitäten der finnischen Schießstände schützen und die die Einrichtung neuer Schießstände fördern. Diese Bemühungen werden die regionalen Bedürfnisse berücksichtigen und die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen prüfen. Sie werden die Bedürfnisse der wichtigsten nationalen Verteidigungsorganisationen, Reservistenverbände, Sportschützen- und Jagdverbänden sowie der öffentlichen Hand schützen. Die Umweltgenehmigungsverfahren und Rechtsvorschriften für Schießstände werden gestrafft. Das Ziel für die Anzahl der Schießanlagen im Freien wird bis zum Ende des Jahrzehnts auf etwa 1.000 erhöht. Der Schwerpunkt wird sein auf die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Schießständen für Gewehre und taktische Zwecke im ganzen Land.

     

     Noch Fragen, BMI? Nein?

    Dann volle Kraft weiter Geisterfahrer in 🇪🇺

     

    Manche haben es halt verstanden...

     

    Regierungsprogramm Finnland auf Englisch: https://valtioneuvosto.fi/en/governments/government-programme#/

     

    Screenshot_2023-06-27-18-57-15-681_com.miui.gallery-edit.jpg

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  2. vor 4 Stunden schrieb knight:

    Klassisch melden sich die Verbände bei sowas nicht selbst zu Wort, sondern verweisen auf die eine Stimme des FWR. Das finde ich im Prinzip ok, denn dafür ist das FWR ja da.

     

    Das FWR wiederum ist klassisch gesehen sehr still - wegen Geheimdiplomatie und so.

     

    Ich meine das oben nicht unbedingt so schlecht, wie es klingt. Trotzdem: So als Normalo kann man da schon mit der Gesamtsituation etwas unzufrieden sein. Mehr Kommunikation und Transparenz und natürlich mal eine Ansage, welche Positionen man im FWR vertritt, fände ich schon nicht schlecht.

     

    Das FWR lebt noch? Da hört man gar nichts... Aber ja, es wird die Hinterzimmerloge sein, in der alles abgeschmettert wird, was aus dem BMI kommt. LOL.

    Also wer darauf baut, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Da ist überall so ein Muff. Zum Gruseln. Hoffentlich schafft es der VDB da einmal durchzulüften. Das ist die letzte Hoffnung.

     

    Über den DSB, zumindest auf Bundesebene, mit all seinen Verkrustungen, braucht man aus meiner Sicht kein Wort mehr zu verlieren. Als Lobby für GK ist dieser Trachtenverein ein Totalausfall. Schon immer gewesen.

    Der nimmt nur die Sportförderkohle und seine Luftpüsterchen. Rest ist diesem "Verband" egal.

     

     

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  3. vor 1 Stunde schrieb Der Großkalibrige:

    Und man kann mehrmals an dieser Umfrage teilnehmen. Das hab ich getan vor allem um im Schlusskommentar das Versprechen von Horst Seehofer einzufordern.

    Auf deutsch: nach 10 Jahren reicht Verbandsmitgliedschaft zum Fortbesitz aller Waffen. Oder meinetwegen ein Wettkampf pro WaffenART pro Jahr oder 2 in zwei Jahren (ähnlich Bayern neuerdings).

     

    Und ich finde, daß möglichst viele von euch das auch mehrfach dort anprangern sollten. Ihr könnt auch Infrarot und Lampen/Laser oder mehr KW für Jäger fordern. Ich halte die Aktion vom VDB für ein hervorragendes Vehikel, wofür ich dankbar bin.

    Die werden dann die Ergebnisse dem BMI präsentieren zusammen mit den Themen der Schlusskomentare. Das kriegen dann auch wieder die Verbände mit...

     

    Also haut rein, damit ihr zwischen den Briefaktionen nicht einrostet!

     

    Ich habe ebenso für die Teilnahme überall geworben wie ein Irrer.

     

    Aber mal ehrlich: das Ergebnis kennen wir doch längst. Nicht deliktsrelevant.

    Frage also: ist das der richtige Weg? Klar. Teilnahme unbedingt. Aber das sollte man dann auch (danach) klipp und klar kommunizieren: wenn Legalwaffen kein Problem sind, dann heißt es auch Fordern statt Abwehren.

     

    Magazinbeschränkung. Rücknahme von 0/1 Schränken. Verbot unter 40mm weg. Verbot kleiner 6,5 cm KW usw. 

     

    #fight4right 

     

    Der Öffentlichkeitsarbeit/PR-Mensch des VDB ist leider erkrankt. Gute Besserung!

    Gebt den großen Youtubern doch Geld. Bringt mehr Wirkung als alles andere.

     

    Bis dahin mühe ich mich halt ab als Greenhorn... Aber das Thema ist zu wichtig.

     

    So Leute wie Tactical Dad, Vprojekte, Kuma, Bavaria Shooter usw. Die müssten ran. Differenzen egal. Es geht um die gemeinsame Sache. Da muss man die Schildkrötentaktik anwenden.

     

    Ganz ehrlich: für meinen Geschmack ist die Tendenz richtig, Lob an den VDB, aber es ginge mit wenig Mitteleinsatz deutlich mehr.

     

     

     

     

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  4. Danke den beiden Vorschreibern für die informativen Links! Sehr interessant. Statistikexperten bitte loslegen. Grob 150 Widerrufe WBK in 2022 bei rund 65.000 WBKs macht 0,2 Prozent "Dubiose". Damit noch 0 gesagt über Straftaten gegen das Leben usw.

     

    Irre! Diese Kampagnen. Carmen will jetzt sogar an 🏹 ran...

    Gibt's hier stolze Sozen aus Niedersachsen, die Jäger oder Schützen sind? Das kann doch alles nicht wahr sein...

     

    Wie sind viel zu leise. Und der BDS, der Alte Fritz😉, DSB und VDB leider auch.

     

     

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  5. vor einer Stunde schrieb Elo:

    @CvonderSee Ich achte Deine Meinung, aber BITTE mach hier in diesem Faden nicht eine neue Diskussionsfront gegen den DSB auf.

     

    Mir geht es darum, hier regelmäßig Infos zu der Fight4right-Kampagne zu veröffentlichen, für Schießsportverbände gibt es ja einen eigenen Bereich.

     

     

    Das sind zwei Seiten einer Medaille aus meiner Sicht.

    Natürlich gibt es den supertollen DSB Verein. Mit geht es um die Spitze. Und die schaufeln das Grab des Schießsports... 🤷‍♀️

     

    Aber ich verstehe Dich. 

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  6. vor 7 Stunden schrieb AmericanDad:


    Ernsthaft, Untertan des Staates wegen Grüßen des Gesslerhutes? Es ist nur ein Hut, kann ja nicht so schwer sein den im vorbeigehen zu grüßen. Tut keinem weh, nur kleiner Aufwand. Habt euch doch nicht so. 
     

    Wie mit der Maske. Ja, die war nutzlos und ja, sie bot keinen Schutz, aber was genau ist das Problem einfach eine Maske aufzusetzen? Deshalb ist man doch kein Untertan. Ich trug sogar freiwillig 2 Masken. 
     

    Manche werden es nie verstehen. 
     

    Wenn jemand bei dir einbricht und dir deine Waffen klaut, dann ist niemand anders als der Dieb zur Verantwortung zu ziehen und nicht dir einer auf den Deckel zu geben, weil du nicht genug getan hast um dem Kriminellen die Arbeit zu erschweren. 
     

    hier findet eine billige Täter-Opfer-Umkehr statt. Der Staat hat dir nicht einmal vorzuschreiben, wie du mit deinem Eigentum umzugehen hast. Ob du deine Waffen draußen offen liegen lässt oder Sie in einem Atombunker lagerst geht ihn einen Scheiß an. Es sind leblose Gegenstände, von denen keine Gefahr ausgeht. 
     

    Aber weltweit haben im Zuge der stetig unmündiger werdenden Gesellschaften ja immer mehr Menschen diese völlig abstrusen Ansichten zur Normalität erhoben. 

    Yes, Sir! 😀

  7. Es gibt immer noch Leute, die den DSB und dessen Kommunikation toll finden...

     

    Könntet ihr euch bitte mal outen? Interessiert mich ernsthaft, wie man DSB Verteidiger (m/w/d) sein kann. 😀

     

    https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/schuetzenverband-hamburg-grosse-ueberraschungen-bei-der-landesdelegiertenversammlung

     

    Jetzt suchen sie einen Bufdi für Social Media... Es ist nur noch unfassbar. 

    Leute. Es IST ein Dackelverein mit einem Adeligen an der Spitze.

    krx4tf.jpg

  8. vor 53 Minuten schrieb sealord37:

    Vielleicht könnte hier ein tatsächlicher Jurist, der auch Einblick in die vollständige EN hat, für Klarheit sorgen. @CvonderSee ich halte deine Interpretation, dass die AWaffV da nicht gültig ist, für äußerst abenteuerlich. 

    Ob die Anforderungen an einen Nuller oder Einser Schrank tatsächlich erst mit entsprechender Verankerung gegeben sind, lässt sich meiner Meinung nach hier nicht abschließend klären, der knappe Auszug aus der Norm hilft da nicht und die gängige Praxis sowie auch die Sichtweise der Ministerien lassen daran erstmal zweifeln. Allerdings würde ich durchaus erwarten, dass dies in einer Gesetzesnovelle entsprechend präzisiert wird, vermutlich dahingehend, dass eine Verankerung vorgeschrieben wird.

     

    Ich fasse zusammen:

     

    1. Es gibt keine einschlägige Judikatur zum Thema.

    2. Die maßgeblichen Kommentare verlangen keine Verankerung.

    3. Die Waffenbehörden verlangen bei Vorlage von Bildern zum Aufstellort etc. und klarer Kommunikation der Nichtverankerung KEINE Anpassung.

    4. Das Bayerische Innenministerium schreibt, dass eine Verankerung nicht nötig ist.

     

    https://www.hfd-tresore.de/i/tresor-oder-waffenschrank-verankern?gclid=EAIaIQobChMI0_CLpdGL_wIVlgGLCh2x4A_IEAAYAyAAEgKMv_D_BwE

     

    Und Du hast Angst, dass man Dir den 1000kg Tresor wegträgt... 

     

    🤷‍♀️

  9. vor 49 Minuten schrieb sealord37:

    Das würde mich dann aber mal interessieren: Im WaffG steht ja nunmal wirklich nichts darüber, in was für einem Schrank man seine Waffen aufbewahren muss, die verweisen nur auf die AWaffV. Willst du sagen, dass das so nicht gültig ist und Waffen gar nicht in den Nuller oder Einser müssen? 

    Exakt.

     

    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

     

    Das steht im Gesetz. Darauf kommt es an.

     

    Das war's. Der Rest (AWaffV usw.) ist NICHT nur beim Thema Aufbewahrung vielfach zu unbestimmt und damit offensichtlich verfassungswidrig.

    Das LG Stuttgart hat das in einem Urteil in anderer Sache bereits angedeutet.

     

    Und im Strafrecht gibt es ja noch erheblich höhere Anforderungen an die Bestimmtheit.

     

    Ich bin in meinem Leben bislang gut damit gefahren, mich an die Gesetze zu halten.

    Ich lehne es aber entschieden ab, sie überzuerfüllen.

    Dieser Untertanengeist oder eine vermeintlicher Super-"Professionalität" ist mir einfach fremd. Vielleicht die keltischen Gene ;-)

     

    Aber das kann jeder handhaben, wie er mag.

     

    Ausnahmegenehmigungen für alte A/B-Schränke: 0 Problem.

     

    Der hat's verstanden...

     

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  10. vor 8 Minuten schrieb ASE:

    Ja genau...

     

     

    SO und genau hier kann man dann aufhören deinen Beitrag zu lesen, denn was du im letzten Satz behauptest ist, auch wenn es dir vermutlich nicht bewusst ist,  dass man seine Waffen im Kleiderschrank einsperren könne, weil ja die EN-1143-1  ja gar nicht im Gesetz steht...

    Mal ernsthaft, die betreffenden Stellen überhaupt gelesen??

     

     

     

    Das lass auch mal lieber, denn wer schon nicht begriffen hat, das völlig verfassungsgemäß  §36 WaffG Abs 5 das BMI zum Verordnungsgeber bestimmt und ermächtigt, die technischen Details per Rechtsverordnung festzulegen, was dieser in §13 AWaffV auch tut, sollte nicht andere der "hobbyjuristerei" bezichtigen.

     

    Die Strafvorschriften beziehen sich, genauso verfassungemäß, auf die Verordnung:

     

     

     

    Glaubst du mit deiner "steht ja nicht im Gesetz"-Masche kommst du weit? Lass mal besser...

     

     

     

     

    Achso, ne .22er ist ja in D auch irgendwie nicht von §36 WaffG / §13 AWaffV erfasst. Ist es das was du sagen möchtest? Weil auch hier zeigt sich, das du nicht mal begriffen hast, dass nicht deine persönliche Einschätzung ("ist ja nur ne .22er") für eine rechtskonforme Aufbewahrung maßgeblich ist, sondern die gesetzlichen Anforderungen in §13 AWaffV. Und die machen erstens keinen Unterschied zwischen einer .22lfb und einer .50bmg.  und verlangen zweitens die Einhaltung der Norm, die unter 1000kg eine Verankerung vorsieht. Aber wenn man die Normen nicht gelesen hat....

     

     

     

    Falls. Falls du gesetzeskonform aufbewahrt hast.... 

     

     

     

    So viel Angst. Da finden wir nicht mehr zusammen. Aber das nennt sich Freiheit. Alles Gute Dir.

    Man kann nichts auf den VO-Geber delegieren, was "wesentlich" ist. Aber sinnlos mit Dir zu diskutieren.

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  11. Am 17.5.2023 um 14:35 schrieb ASE:
    Am 17.5.2023 um 14:35 schrieb ASE:

     

    Doch, denn das muss sie auch gar nicht. Der Verordnungsgeber der AWaffV legt fest das und bedient sich dabei einer technischen Norm:

     

     

     

    Es ist klar wie Klosbrühe: Waffen müssen mindestens in  Behältnissen dieser Norm  aufbewahrt werden, und Behältnisse, welche dieser Norm entsprechen sollen müssen nach dieser Norm  unter 1000kg eine Verankerung entsprechend Tabelle aufweisen um den Schutzgrad zu erreichen. 

     

     

     

    Spielt keine Rolle. Die Norm fordert sogar noch stärkere Verankerungen für schwerere Behältnisse höherer Schutzstufen. wo das Steht  ist aus Sicht der Norm egal.

     

     

    Ja, und?  Das ist jetzt wieder so ein bisschen die WO-Ambivalenz: Die Waffenbehörde hat stets gar keine Ahnung und alle Ahnung, je nachdem wonach man fragt.

     

     

    Habe dir oben das Handout des LKA BW verlinkt, da wird es klar gefordert: unter 1000kg  ist zu verankern.

     

    Es wird auch durch laufende Wiederholung nicht richtig.

    Wesentliches muss im Gesetz stehen. Parlamentsgesetz. Und nicht in der AWaffV oder durch Verweisung. Ziemlich einfaches Jura. Eben kein Hobbyjura. Pardon. Ich sag dem Metzger auch nicht, wie er seine Gelbwurst zu würzen hat.

    Mir unbegreiflich, wie man sich daran so aufhängen kann.

     

    Seine Plemperbüchse in .22 lr in einem 500kg Schrank stellen und noch zudübeln, dass es knallt. Eieiei.

    Und woher die Angst vor dem Staatsanwalt und dem Einbrecher? Wenn ich gesetzesmäßig aufbewahre, ist auch ein Verlust zu verkraften. Da habe ich eher Angst, die Folgen des Einbruchs zu verarbeiten als die der Wegnahme meiner Plempe.

    Suum cuique. Sagte schon der alte Fritz...

     

    • Wichtig 1
  12. Emmerich äußert sich. Wieder eine krasse Blamage! :peinlich:

     

    Wenn man wirklich 0, ich wiederhole mich: 0,0 Ahnung vom Waffenrecht hat, dann heißt man Emmerich.

     

    Lieber Herr Emmerich, fragen Sie doch einfach einmal Leute, die Ahnung von der Materie haben und nicht Ihren Haus-und-Hof-Professor (krasse Blamage!), der ebenfalls keine Ahnung hat. Grundzüge des Verwaltungshandelns und der Ermessensausübung sind offenbar unbekannt. Das fällt bei Ihnen und Ihrer Partei nur nicht auf, weil Sie notorischer Waffenhasser sind und damit überhaupt nichts anfangen können. Das dürfen Sie alles sein, aber mein Verständnis von Freiheit ist, dass man andere nicht schikaniert, nur weil einem etwas nicht in die "Haltung" passt. Inkompetenz zum Schreien! Aaaaaaaahhhhh!

     

    PS: Winkelsdorf hat zu diesem "Gutachten" und dessen Inhalt schon alles gesagt. Gegen ein paar Euronen wird er Ihnen und Ihrem Jubelperser-Prof die Sache schon noch einmal erklären... #fight4right ♥ in ganz Europa 🇪🇺 für ein faires Waffenrecht und gegen deutsche Sonderwege à la Nancy, Carmen, Andy und Emmerich.

     

    emmerich.JPG

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  13. vor 22 Minuten schrieb Bender:

     

    Der Staat sollte seine Haltung gegenüber den legalen Waffenbesitzern einmal grundlegend überdenken. So kann man doch davon ausgehen das gerade die LWB besonders gesetzestreu und verläßlich sind. Von ihnen geht in der Regel keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Sie haben viel Geld und Zeit in den legalen Waffenbesitz investiert und wollen dies auf keinen Fall gefährden.

    Gerade diese Umstände sollten für ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger sorgen. So ist es absolut nicht nötig den LWB ständig zu begrenzen und zu regulieren. Eine Begegnung auf Augenhöhe ohne endlose Vorschriften und Verbote wäre angesagt. 

    Wer den langen Weg zum LWB geschafft hat sollte nicht mehr wie ein Kind gegängelt und bevormundet werden.

    Behandelt die Sportschützen, Jäger und Sammler endlich wie erwachsene mündige Bürger und macht ein Waffengesetz das dies auch wiederspiegelt.

     

    Beispiel Magazinregelung: Ich musste mit allen meinen großen Magazinen zum Ordnungsamt und diese dort vorzeigen. Absolut unwürdig,  Kindergarten Niveau. Sowas muss man niemanden zumuten.

     

    Genau so ist es. Danke für den Beitrag.

  14. Die Kenntnisse von kN und Verankerungen sind beeindruckend.

     

    Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich die Verpflichtung zur Rechtsklarheit.

     

    Es gilt das Wesentlichkeitsgebot. D.h. Grundrechtsintensives muss durch Parlamentsgesetz geregelt sein.

     

    Und was steht zu Verankerungen im Gesetz?

     

    Ach ja: gar nichts.

     

    Da brauchts keine Gesetze, Urteile und Beschlüsse, die ich vorlegen soll, sondern nur einen Blick ins Gesetz, der bekanntlich die Rechtsfindung erleichtert.

     

    Wenn dir der Begriff Mindset nicht gefällt, dann nimm Geisteshaltung. Eines Untertanen.

     

    Gesetz und Recht: ja. Anbiederung: nein.

     

    Ich mache billige Bildchen, weil ich etwas bewegen will. Du mauerst Dich ein. Ok. 🤷‍♀️

     

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  15. vor 2 Stunden schrieb ASE:

     

    Hast du das WaffG und AwaffV seit 2017 mal gelesen? Dir ist klar, das 2017 die nichtkonforme Aufbewahrung zur Straftat hochgestuft wurde?   Nochmal für dich:

     

     

    Die Waffe muss noch nicht mal weg sein, es genügt die Gefahr. Und wenn sie wegkommt und damit eine Straftat begangen wird, kannst du Gift darauf nehmen das Haft verhängt wird. Das war die Intention der Verschärfung nach Winnenden, wo man unter Verbiegung des StGb den Vater wegen "fahrlässiger Tötung" drankriegen wollte, was juristisch obszön war. Da hat man jetzt was viel handlicheres im WaffG.

     

     

     

    Der Gesetzgeber hat ganz pauschal vorgeschrieben:

     

     

     

    Und was eben immer noch nicht angekommen ist, das sowas dann vor dem Strafgericht (Staat gegen euch) und nicht vor dem Verwaltungsgericht (Ihr gegen den Staat) verhandelt werden wird.

    Und da ist die Tatsache, das ein Waffenschrank dann einfach weggetragen werden konnte für den Staatsanwalt der auf dem Punkt gelegte Elfmeter ohne Torwart:

     

    a) Ist die Waffe abhandengekommen -> Check

    b) War hierzu Gewaltanwendung gegen die Verankerung des Tresors notwending -> Nein

    c) Hätte das Abhandenkommen mittels bloßem Wegtragen verhindert werden können -> Ja.

     

    Der Staatsanwalt zieht sich ganz einfach einen Gutachter vom LKA und fragt ihn, ob ein Waffenschrank des Gewichts X hätte verankert werden müssen um das Abhandenkommen ohne weitere Gewaltanwendung/Straftat zu verhindern.
    Die Antwort lautet, wenn x < 1000kg: ja.

     

    Und nun darf dein Anwalt dagegen argumentieren mit der AWaffV, die sich zur Verankerung seit 2017 gar nicht mehr auslässt sondern schlicht sagt: Ein Waffenschrank der EN 0 unter 200 kg darf nur 5 KW enthalten. Nicht mehr und nicht weniger. Von Abrissgewicht steht da nichts mehr. 

     

    Aber was red ich. Schön gegen das offensichtliche Kraftmeiern, da kann man dann im vorhersehbaren Ernstfall wieder was von Unrechtsstaat poltern. 

     

     

     

     

    Es ist einfach juristischer Unsinn. Und ein fürchterliches Mindset. Aber ist ok. Jeder wie er mag. 

    Ich halte mich ans Gesetz. Aber übererfülle es nicht. Oder zahlst du deinem Finanzamt freiwillig mehr?

  16. vor 48 Minuten schrieb ASE:

     

    Mit der leichtfertigen Nicht-Verankerung muss man Vorsichtig sein:

     

     

     

    Es sind zwei Vorgänge die bei Strafandrohung verhindert werden müssen

     

    a) Unbefugter Zugriff auf die Waffe: Hier würde der unverankerte Waffenschrank genügen.

    b) Das Abhandenkommen der Waffe, unabhängig ob nun mit oder ohne umgebenden Schrank

     

    Bei b) absolut vorsichtig sein:  Nur weil der aktuelle §13 AWaffV keine Verankerung nennt, heisst das nicht, das die Schränke nicht verankert sein müssen um das Abhandenkommen zu verhindern Wenn dir so ein DHl-versendbarer 30kg EN-0 Ein-Pistolen-Waffenschrank mitsamt seinem Inhalt verschwindet, ist die Pistole definitionsgemäß abhanden gekommen. Wenn dein 100kg Langwaffenschrank  von zwei Einbrechern mitgenommen wird, ebenso. Bitte Bedenken das hier ein Strafverfahren (nicht Verwaltungsverfahren gegen den Widerruf der WBK...) droht, in welchem ein Staatsanwalt versucht, einen ins Gefängnis zu bringen, auf der Grundlage, das eine Schuswaffe abhandengekommen ist, was sie in so einem Fall unbestreitbar ist.

     

    Die beigezogenen Sachverständigen  des LKA werden aussagen, das unter 1000kg ein Tresor verankert werden muss.  Hier ist  Trotz falsch angebracht-> Schrank anschrauben. 

     

     

    Naja. Eher hanebüchen konstruiert. Da muss schon viel zusammenkommen.

    Dass ihr euch so an der sicheren Aufbewahrung abarbeitet. 🤷‍♀️ Ist wichtig. Keine Frage..aber hier ist leider viel Hobbyjura unterwegs. 

     

    Gefängnis? Ist klar. Obrigkeitsstaat hallo. Bis zur letzten DIN Norm.

     

    Vorübergehende Aufbewahrung über mehrere Tage? Kein Themchen. Waffengesetz ernst nehmen 

     

    Wie das LG Stuttgart:

     

    https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/§-13-abs-9-awaffv/

     

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