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peter becker

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Beiträge von peter becker

  1. In Antwort auf:

    Uuuuppss ? WO zumachen ??

    Denkt mal an die Zeiten, als die Waffengesetzgebung kreiste.

    Dieses Forum hat uns allen zu einem hervorragenden Informationsstand verholfen.

    Auch juristische Fragen sind hier schnell geklärt. Erfahrungsberichte zu allem und jedem mit Diskussion.

    Leute, WO darf nicht sterben ! (Einen größeren Gefallen können wir gewissen Politikern doch gar nicht machen)

    Dass Tom Gründe hat, nicht weiterzumachen kann ich akzeptieren. Aber er sollte seinem Forum eine Chance geben weiterzuexistieren.

    Einfach den Strom abschalten, hat WO nicht verdient.

    Sindbad


    @ sindbad

    du sprichst mir aus der seele!!!!!! icon14.gificon14.gificon14.gificon14.gif

    viele grüsse

    peter

  2. also über unseren vereinsvorstand kann ich nicht schimpfen, er ist sehr,sehr aktiv und informiert uns sofort,wenn´s was neues gibt, wenn er sich nicht meldet,kann ich sicher sein,dass

    er auch noch nichts neues erfahren hat.

    viele grüsse

    peter

  3. hallo lesbaer

    es heisst .... vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... ich würde es so sehen,dass dein

    training in den zusammenhang damit fällt.

    du könntest ja auch einem freund deine neuerwerbung zeigen

    wollen (nur als beispiel) wenn du die waffe ordnungsgemäss

    verpacktst, kannst du sie zu ihm transportieren und ihm die

    waffe zeigen.

    viele grüsse

    peter

  4. In Antwort auf:

    In Antwort auf:

    19 Mal im Jahr, um das Bedürfnis zu erhalten.

    021.gif

    Ein Schießbuch führe ich auch!

    021.gif021.gif

    MP


    Das sollten 18 mal sein. Nicht mehr als notwendig.

    Wieso Schießbuch? Es gibt doch ein Schießbuch des Vereins.

    wink.gif


    ja, die gibt es,aaaaaber ich habe bei meinem letzten antrag

    1 stunde die schiesskladden durchforstet und mir alle termine aus der vereinskladde herausgeschrieben, wenn man

    ein eigenes hat, hat man gleich alles schön beieinander.

    viele grüsse

    peter

  5. @ mark pfennig

    ich habe vergangene woche gehört (ohne gewähr) es gäbe probleme verschiedene ipsc sowie einige westerndisziplinen

    genehmigt zu bekommen,die aber mit aufgenommen werden sollten. cross draw beim westernschiessen als beispiel.

    wie gesagt, OHNE GEWÄHR nur vom hörensagen.

    viele grüsse

    peter

  6. @ sachbearbeiter

    ich muss vorab gestehen,dass ich voreingenommen bin,da ich

    ein fan des perkussionsrevolver bin.

    ich würde es begrüssen,wenn man den vereinen die möglichkeit

    gibt, durch die neue gelbe wbk, den neueinsteigern oder der jugend den einstieg in den schiessport zu erleichtern,

    in dem man auf einer wbk ein kleines spektrum des schiessports, vorstellen kann.(z.bsp. perkussionsrevovler,ich denke,dass das vorderladerschiessen

    wirklich mehr aufmerksamkeit verdient,als dies im moment der

    fall ist. MEINE MEINUNG)

    viele grüsse

    peter

  7. @ waffenschmied

    das ging ja superschnell,ich bin mal gespannt,wie lange ich

    warten muss.

    ich habe auch alle unterlagen kopiert,die du angegeben hattest,das einzige,was ich nicht dazu gelegt habe,ist der

    sachkundenachweiss,den muss man ja eigentlich sowieso auf der behörde vorlegen,wenn man seine erste waffe beantragt.

    ich hatte noch meine §27 erlaubnis kopiert (wiederladekurs

    mit schwarzpulver) da ich einen perkussionsrevolver beantragt habe.

    viele grüsse

    peter

  8. @ hoss

    mir hat man es so erklärt,dass der stand nur einfach nachweisen soll,dass man die beantragte disziplin

    (perkussions revolver in meinem fall) überhaupt geschossen

    werden darf, es gibt ja stände,wo du mit schwarzpulver nicht

    schiessen darfst....... deshalb der nachweis des eingenen oder "partnerstand" wo man dann diese disziplin schiessen

    darf.

    viele grüsse

    peter

  9. @ knight

    in dem ganz neuen bedürfnisnachweis des dsb (habe ich ausgefüllt) taucht der punkt auf, bitte alle wbk´s in kopie

    beilegen UND man wird auch auf die 2/6 regeleung hingewiesen,wenn sich der antrag auf §14 abs 4 (gelb neu)

    bezieht, tja, am ende muss er naürlich unterschrieben werden

    und damit ist man dann mit den vorgaben einverstanden.....

    viele grüsse

    peter

  10. hallo stefan

    irgendwo hast du schon recht, ich bin immer so der typ,der

    versucht,bei einem antrag alles hieb und stichfest zu machen. (sehr gutgläubig, ich weiss, haben mir schon einige

    gesagt/vorgeworfen)

    ich denke immer, wenn irgendwas im antrag fehlt, bekomme ich

    sofort die ablehnung und das will ich ja auch nicht. es

    ist eine verflixte zwickmühle. ich mags auch nicht, wenn

    die worte rechtschutz,anwalt,klage,so nicht, dienstaufsichtsbeschwerde usw. usw. fallen, ich glaube immer

    noch an das gute im menschen und denke,es muss auch mit einem vernünftigen fairen gespräch machbar sein... ich bin schon öfters mal enttäuscht worden, ich gebe aber nicht auf.

    viele grüsse

    peter

  11. @frogger

    ich bin im bds und im dsb und demnächst auch im bdmp.

    ich denke mal,dass ein verband nur meinen kompletten waffenbestand erfahren kann, wenn er sich auf der zustäündigen waffenbehörde informiert (ob die das dürfen???

    keine ahnung)

    wenn ich über den bds eine 9mm pistole (beispiel) beantrage,woher wollen die wissen, das ich evtl. schon eine

    über den dsb und eine über den bdmp habe.

    wenn ich wirklich alle wbk kopien beilege, stimmt ja alles,wenn ich aber eine "übersehe".........

    da wäre nur die waffenbehörde, eine andere möglichkeit fällt

    mir nicht ein.

    viele grüsse

    peter

  12. @ thorsten

    ich könnte mir nur vorstellen,dass man einen schnellen überblick erhält, du kannst ja in einem anderen verband sein

    und hast schon zwei waffen im beantragten kaliber,wovon dieser verband nichts wissen kann. (reine vermutung,dass dies ein grund sein könnte) und das ist alles als beispiel

    zu werten!!!!! was mir mal so in den kopf gekommen ist.

    viele grüsse

    peter

  13. hallo thorsten

    ich habe einen perkussionsrevolver auf gelb neu beantragt.

    (dsb) in dem neuen antrag an den verband, stand auch,bitte alle wbk´s in kopie beilegen. beim dsb hatte ich das bisher

    noch nicht,da ich aber auch im bds bin, kann ich sagen,hier

    mussten schon immer alle waffenrechtlichen erlaubnisse in

    kopie beigefügt werden. es füllt sicherlich die ordner bei

    den verbänden,da ja die meisten wbk kopien dann doppelt und

    dreifach vorhanden sind, aber es steht so im antragsformular

    und so mache ich es, denn ich denke,wenn man es nicht macht,bekommt man entweder die ablehnung des verbandes oder

    wenn sie es gut mit dir meinen, unvollständig--- bitte diesen und jenen punkt noch ausfüllen und erneut einsenden.--

    viele grüsse

    peter

  14. @ roland

    @ rudi

    @ all

    ich hatte rudi auf seine anfrage geschrieben,dass er willkommen ist und hatte dann von roland oben abgedruckte pn erhalten.

    ich habe bisher noch nie schlechte erfahrungen mit schützen

    gemacht, auch wenn man sich vorher nicht kannte, hat man sich

    immer super verstanden.

    so wie ich es bisher verstehe,müsste der unbekannte user sich

    doch mal ein herz fassen und sich zu erkennen geben, er kann

    dann sicherlich seine sicht/bedenken erklären.

    es ist immer ein s..blödes gefühl,wenn man weiss,da ist irgendjemand,dem gefällt einiges nicht,aber er sagt´s nicht

    und gibt sich nicht zu erkennen.

    viele grüsse

    peter

  15. hallo rudi

    ich bin zwar auch nur geladener gast, aber ich denke,dass

    jeder willkommen ist,der gerne andere wo´ler kennenlernen

    will und der auch gern mal sehen will, wie es ist,wenn man

    auf einem fremden stand schiesst. ( meine heimergebnisse sind meist weit besser,als die von fremden ständen)

    viele grüsse

    peter

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