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IGNORED

Falke Luftgewehr / Walther Mod. 55 ohne F


ja-cobs

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe da mal ne Frage:

Weiß jemand, ob die Luftgewehre - jeweils ohne F im Fünfeck - Falke Mod 60 und Walther Mod. 55 vor 1970 in den Handel gekommen sind und wie man gegebenenfalls dafür Belege für den behördlichen Nachweis bekommen kann?

ja-cobs

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Ihn ist ich.

Danke fürs Lob...:blush:

Entscheidend ist das Datum, wann ein Modell in den Handel gekommen ist. "Nebenan" bei CO2AIR steht das Waffengesetz online mit verlinkten Paragraphen, was ganz praktisch ist.

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Der entsprechende Paragraph steht in der Anlage 2, Abschnitt 2, dann Unterabschnitt 2:

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

(steht sicher auch schon zigmal hier bei WO zitiert, aber da suche ich mir immer nen Wolf...)

Die Firma Falke hat nur von 1951 bis 1958 Luftgewehre gebaut, also deutlich vor 1970. Es gibt keine konkreten Angaben, wann nun welches Modell hergestellt wurde, aber in einer Auflistung ("Smith's Encyclopedia of Airguns" von 1957) steht das Modell 60 bereits drin. Dieser Fall ist also klar.

Walther hat das LG 55 von 1955 bis 1967 gebaut, es war aber bis 1974 erhältlich (Restexemplare usw.) Sollten die aber nach 1972 (Inkrafttreten des damaligen Waffengesetzes) ausgeliefert worden sein, ist sicher noch ein "F" draufgekommen. Da zudem im System nichts verändert wurde, sind alle Modelle 55 unter 7,5 Joule, also frei ab 18 (v0 war so um 160 m/s, bis 174 m/s ist man noch unter 7,5 Joule).

Die Frage ist nur, ob einem das ein skeptischer Beamter abnimmt. Die entsprechende Literatur (hier: "Blue Book of Airguns", 5. Auflage) ist zwar über die meisten Zweifel erhaben, aber es gibt keine deutschen Texte dazu. Die schlimmste annehmbare Ochsentour wäre also ein Geschwindigkeitstest bei einem Büchsenmacher oder beim LKA und, wenn unter 7,5 Joule, einem zufriedenen Kopfnicken des Ordnungsamts-Menschen (oder Polizisten, je nach Bundesland) als Belohnung.

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Hallo,

und zunächst mal herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort, die das vorausgeschickte Lob auf alle Fälle in vollem Umfang rechtfertigt.

Hinsichtlich der Gesetzeslage habe ich kein Problem, das ich mein Job. Nur das Problem mit der Unwissenheit und teilweise sogar arroganten Inkompetenz von Staatsanwaltschaften und sogar Gerichten ist auch mir schon häufig untergekommen. Aufgrund Ihrer Hinweise sehe ich jetzt aber kein Problem mehr, auch dem uneinsichtigsten Staatsdiener - erforderlichenfalls auch per gerichtlich bestelltem Sachverständigen - klar mach zu können, dass hier mal wieder mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen werden soll.

MfG

ja-cobs

Ihn ist ich.

Danke fürs Lob...:blush:

Entscheidend ist das Datum, wann ein Modell in den Handel gekommen ist. "Nebenan" bei CO2AIR steht das Waffengesetz online mit verlinkten Paragraphen, was ganz praktisch ist.

http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Der entsprechende Paragraph steht in der Anlage 2, Abschnitt 2, dann Unterabschnitt 2:

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

(steht sicher auch schon zigmal hier bei WO zitiert, aber da suche ich mir immer nen Wolf...)

Die Firma Falke hat nur von 1951 bis 1958 Luftgewehre gebaut, also deutlich vor 1970. Es gibt keine konkreten Angaben, wann nun welches Modell hergestellt wurde, aber in einer Auflistung ("Smith's Encyclopedia of Airguns" von 1957) steht das Modell 60 bereits drin. Dieser Fall ist also klar.

Walther hat das LG 55 von 1955 bis 1967 gebaut, es war aber bis 1974 erhältlich (Restexemplare usw.) Sollten die aber nach 1972 (Inkrafttreten des damaligen Waffengesetzes) ausgeliefert worden sein, ist sicher noch ein "F" draufgekommen. Da zudem im System nichts verändert wurde, sind alle Modelle 55 unter 7,5 Joule, also frei ab 18 (v0 war so um 160 m/s, bis 174 m/s ist man noch unter 7,5 Joule).

Die Frage ist nur, ob einem das ein skeptischer Beamter abnimmt. Die entsprechende Literatur (hier: "Blue Book of Airguns", 5. Auflage) ist zwar über die meisten Zweifel erhaben, aber es gibt keine deutschen Texte dazu. Die schlimmste annehmbare Ochsentour wäre also ein Geschwindigkeitstest bei einem Büchsenmacher oder beim LKA und, wenn unter 7,5 Joule, einem zufriedenen Kopfnicken des Ordnungsamts-Menschen (oder Polizisten, je nach Bundesland) als Belohnung.

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Zum Abschluß noch ein kleines Schmankerl am Rande:

Der Besitzer der Walther Mod. 55, hatte das LG von seinem Vater geerbt und - weil ohne F - als gesetztestreuer Bürger in WBK eintragen lassen. Von allen Behörden wurde das LG daher dann auch blindlinks einfach immer als "erlaubnispflichtige" Waffe angesehen. Dies natürlich dann auch mit allen negativen Konsequenzen, wie z.B. Schießstättenzwang.

Moral von der Geschicht: Manchmal kann eine formal erteilte Erlaubnis im Ergebnis sich dann ziemlich blööd auswirken.

Gruß und nochmals Danke

ja-cobs

Hallo,

und zunächst mal herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort, die das vorausgeschickte Lob auf alle Fälle in vollem Umfang rechtfertigt.

Hinsichtlich der Gesetzeslage habe ich kein Problem, das ich mein Job. Nur das Problem mit der Unwissenheit und teilweise sogar arroganten Inkompetenz von Staatsanwaltschaften und sogar Gerichten ist auch mir schon häufig untergekommen. Aufgrund Ihrer Hinweise sehe ich jetzt aber kein Problem mehr, auch dem uneinsichtigsten Staatsdiener - erforderlichenfalls auch per gerichtlich bestelltem Sachverständigen - klar mach zu können, dass hier mal wieder mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen werden soll.

MfG

ja-cobs

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Ja, das machten sie gern seinerzeit, die Ordnungshüter - ich kenne zahlreiche Besitzer von Feinwerkbau-Luftpistolen Modell 65 ohne F-Stempel, die alle WBK's hatten und später Probleme, wenn das betagte Teil ausgetragen werden sollte, weil man eine bessere, aber F-gestempelte Nachfolgerin gekauft hatte.

Dabei ist die Geschwindigkeitskontrolle insofern eh Blödsinn, weil es für Modelle vor 1970 gar keine 7,5 Joule-Begrenzung gibt (hatte ich oben nicht erwähnt, weil das die Sache für manche verkompliziert) - diese Modelle sind grundsätzlich erlaubnisfrei, unabhängig von der Mündungsenergie. Das gilt, hatten wir hier schon ein paarmal im Forum ausgeführt, sogar für seeehr starke historische Windbüchsen mit über 100 Joule...

Insofern wäre mein Tip mit dem Büchsenmacher-Check eigentlich unnötig, sorry - aber bei manchen Dienststellen hilft das halt.

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Vieles in diesem Zusammenhang hat wahrscheinlich auch mit unserer "Hauptmann von Köpenick"-Mentalität zu tun:

Was einmal amtlich besiegelt und abgestempelt wurde, kann anders doch gar nicht sein!

Und wenn was noch nicht gesetzlich oder behördlich geregelt ist und deshalb dann vielleicht auch noch keiner amtlichen Erlaubnis bedarf, dann müssen wir (Gesetz- oder Verordnungsgeber) aber noch schnell was einfallen lassen. So wie seinerzeit z.B. das zwischenzeitlich zum Glück ausgestandene Problem mit dem Erwerb von 38 Spezial Munition für 357 Mag. Waffen.

Ja, das machten sie gern seinerzeit, die Ordnungshüter - ich kenne zahlreiche Besitzer von Feinwerkbau-Luftpistolen Modell 65 ohne F-Stempel, die alle WBK's hatten und später Probleme, wenn das betagte Teil ausgetragen werden sollte, weil man eine bessere, aber F-gestempelte Nachfolgerin gekauft hatte.

Dabei ist die Geschwindigkeitskontrolle insofern eh Blödsinn, weil es für Modelle vor 1970 gar keine 7,5 Joule-Begrenzung gibt (hatte ich oben nicht erwähnt, weil das die Sache für manche verkompliziert) - diese Modelle sind grundsätzlich erlaubnisfrei, unabhängig von der Mündungsenergie. Das gilt, hatten wir hier schon ein paarmal im Forum ausgeführt, sogar für seeehr starke historische Windbüchsen mit über 100 Joule...

Insofern wäre mein Tip mit dem Büchsenmacher-Check eigentlich unnötig, sorry - aber bei manchen Dienststellen hilft das halt.

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