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IGNORED

Gesetzliches zum Kauf von Softair Munition


Sokrates

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe einen kleinen Shop, in welchem ich Softair Munition verkaufe.

Hierfür brauche ich ja keinen besonderen Waffenschein oder sowas in der Richtung...

ABER wie sieht es mit dem Kunden aus ?

1) Wie alt muss eine Person mindestens sein, um diese Kugeln kaufen zu dürfen ?

2) Gibt es sonst irgendwelche relevante gesetzlichen Bestimmungen, auf die ich den Kunden aufmerksam machen sollte ?

mfg,

Sokrates

Geschrieben

Hi Sokrates,

Kleine bunte Plastikkugeln sind KEINE Munition im Sinne des WaffG (Weder neu noch alt). Daher kann die kaufen wer will.

Eine Altersregelung laesst sich zumindest aus dem WaffG nicht ableiten. Nach dem neuen WaffG koennten sie als Geschosse gefuehrt werden. Auch dazu finde ich bislang keine Altersbeschraenkungen. Es wird an den entsprechenden Stellen immer von Munition gesprochen.

ABER: Wie es mit sonstigen Haftungsmoeglichkeiten des Haendlers aussieht, wen der die Dinger an Kinder verkauft und die damit einem Spielkameraden ein Auge ausschiessen, kann ich nicht beschwoeren.

Gruss, Frank

Geschrieben

Hallo,

Danke für deine Antwort.

Kannst du mir für deine Thesen bitte noch kurz die entsprechenden Stellen (Paragraphen) im Gesetz nennen ?

Gibt es generell ein Gesetz welches z.B. besagt, dass Kinder erst ab einem bestimmten Alter überhaupt etwas kaufen dürfen weil sie ja beschränkt geschäftsfähig sind.

Ich meine davon mal etwas gehört zu haben, auch darf man ihnen glaub blos bis zu einem bestimmten Betrag verkaufen.

Was ist da dran ?

mfg,

Sokrates

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