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IGNORED

Softair Waffen


Sokrates

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Geschrieben

Hallo,

Darf man ohne weiteres mit Softair Waffen handeln oder bedarf es dazu einer bestimmten Genehmigung oder sowas ?

Im Prinzip werden ja nur Plastikkugeln verschossen...

Gibt es Unterschiede zwischen 5,5mm und 6,0mm in diesem Zusammenhang ?

Vielen Dank !

mfg,

Sokrates

Geschrieben

Hi Sokrates,

Da kommt mit etwas Pech §21 WaffG(neu) zum Zuge.

Erst mal allgemein.

Softair in 6mm sind rechtlich den Druckluftwaffen unter 7,5 joule gleichgestellt. Sie muessen ein F im Fuenfeck tragen und duerfen nur an Personen ueber 18 Jahre abgegeben werden.

Die bisher frei ab 14 Jahre erhaeltlichen Softair im kaliber 5,5mm werden nach bisherige Stand der Dinge WBK-Pflichtig, da sie mehr als 0,08 Joule haben und kein F.

Nun schaue ich mal im neuen WaffG bei den Handelsbestimmungenn und finde im §21 keine Ausnahme fuer den Handel mit freien Dreuckluftwaffen, aka Softair.

Dafuer gibt es nur im §23 Ausnahmen in Sachen Waffenbuch.

Nun suche ich weiter nach Ausnahmen, finde aber immer noch keine.

Die einzigen Handelsausnahmen finde ich fuer Armbrueste, Lunten-, Funken- und Perkussionsschlosswaffen aber NICHT fuer die "Fuenfeck.Fs" crying.gif

Was auch noch geht, it der Handel mit Softairkuegelchen. Denn die sind keine Munition im Sinne des WaffG und brauchen daher auch keine Munitionshandelserlaubnis.

Jetzt bin ich kein Jurist und meine Aussagen sind daher nicht unbedingt bindend. Wenn also noch jemand irgendeinen Ausnahmepunktim neuen WaffG gefunden haben sollte, der sich auf freie Waffen bezieht, moege er es bitte kund tun!

Ansonsten solltest Du mal bei Deiner IHK nachfragen, vielleicht haben die was genaueres darueber.

Gruss, Frank

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