Zum Inhalt springen
IGNORED

Softair Waffen


Sokrates

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Darf man ohne weiteres mit Softair Waffen handeln oder bedarf es dazu einer bestimmten Genehmigung oder sowas ?

Im Prinzip werden ja nur Plastikkugeln verschossen...

Gibt es Unterschiede zwischen 5,5mm und 6,0mm in diesem Zusammenhang ?

Vielen Dank !

mfg,

Sokrates

Geschrieben

Hi,

5,5mm werden als "Spielzeug" für Personen ab 14 Jahren bezeichnet.

Bei 6mm wird es schon ernster! Diese Art von SoftAir-Waffen darf nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

Da ich 5,5mm Waffen schon als Gewinn in einem Stand auf einem Jahrmarkt gesehen habe, vermute ich mal, dass Du da keine Probleme bekommst.

Da bei 6mm die Abgabe an volljährige Personen gewährleistet sein muss, denke ich, dass Du da unter Umständen eine Genehmigung brauchst. Ist aber sicher nur eine Formsache...soviel ich weiß, tauchen SoftAirs nicht im WaffG auf.

Ich habe mich noch nicht mit dem neuen WaffG (das ziemlich schwachsinnig sein soll) auseinandergesetzt und kann Dir nicht garantieren, dass es stimmt, was ich oben geschrieben habe.

Ich hoffe, es hilft Dir etwas.

Jens

Geschrieben

Hi Sokrates,

Da kommt mit etwas Pech §21 WaffG(neu) zum Zuge.

Erst mal allgemein.

Softair in 6mm sind rechtlich den Druckluftwaffen unter 7,5 joule gleichgestellt. Sie muessen ein F im Fuenfeck tragen und duerfen nur an Personen ueber 18 Jahre abgegeben werden.

Die bisher frei ab 14 Jahre erhaeltlichen Softair im kaliber 5,5mm werden nach bisherige Stand der Dinge WBK-Pflichtig, da sie mehr als 0,08 Joule haben und kein F.

Nun schaue ich mal im neuen WaffG bei den Handelsbestimmungenn und finde im §21 keine Ausnahme fuer den Handel mit freien Dreuckluftwaffen, aka Softair.

Dafuer gibt es nur im §23 Ausnahmen in Sachen Waffenbuch.

Nun suche ich weiter nach Ausnahmen, finde aber immer noch keine.

Die einzigen Handelsausnahmen finde ich fuer Armbrueste, Lunten-, Funken- und Perkussionsschlosswaffen aber NICHT fuer die "Fuenfeck.Fs" crying.gif

Was auch noch geht, it der Handel mit Softairkuegelchen. Denn die sind keine Munition im Sinne des WaffG und brauchen daher auch keine Munitionshandelserlaubnis.

Jetzt bin ich kein Jurist und meine Aussagen sind daher nicht unbedingt bindend. Wenn also noch jemand irgendeinen Ausnahmepunktim neuen WaffG gefunden haben sollte, der sich auf freie Waffen bezieht, moege er es bitte kund tun!

Ansonsten solltest Du mal bei Deiner IHK nachfragen, vielleicht haben die was genaueres darueber.

Gruss, Frank

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.