Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie bereits berichtet wurde, klagt Tschechien gegen die EU-Waffenrichtlinie 2017/583. Neben der Klage hatte Tschechien auch beantragt, den Vollzug der Richtlinie auszusetzen, bis über die Klage entschieden wurde. Diesen Antrag hat der EuGH Ende Februar 2018 abgelehnt. Die Gründe dieser EuGH-Entscheidung liegen bislang nur in der Verfahrenssprache Tschechisch sowie der EuGH-Arbeitssprache Französisch vor, lassen sich aber mit Google Translate übersetzen. Tschechien hat im Februar 2018 sein nationales Waffenrecht an die EU-Richtlinie angepasst.

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.