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Wie bereits berichtet wurde, klagt Tschechien gegen die EU-Waffenrichtlinie 2017/583. Neben der Klage hatte Tschechien auch beantragt, den Vollzug der Richtlinie auszusetzen, bis über die Klage entschieden wurde. Diesen Antrag hat der EuGH Ende Februar 2018 abgelehnt. Die Gründe dieser EuGH-Entscheidung liegen bislang nur in der Verfahrenssprache Tschechisch sowie der EuGH-Arbeitssprache Französisch vor, lassen sich aber mit Google Translate übersetzen. Tschechien hat im Februar 2018 sein nationales Waffenrecht an die EU-Richtlinie angepasst.

 

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