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Hallo,

hier kommt mein Text, den ich an deutsche Europaabgeordnete verteile.

Dieser Text gibt kurz meine Meinung zu dem Thema wieder.

Wem mein Text gefällt, der kann ihn in eigener Verantwortung nehmen und weiterverteilen. Es ist sicher auch sinnvoll, den Text in verschiedene Landessprachen unserer Europäischen Freunde zu übersetzen und dort an Europaabgeordnete weiterzugeben.

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Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeorneter,

In Kürze steht die Entscheidung über eine Waffenrechtsverschärfung in der EU an.

Aus meiner Sicht ist diese Verschärfung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.

Sie stellt einen tiefen Eingriff in die Rechte der gesetzestreuen Bürger dar, ohne den entsprechenden Gegenwert zu liefern.

Ich werde meine Sichtweise im Folgenden begründen und bitte Sie Sich dieser Sichtweise anzuschließen oder mir mit Fakten zu erläutern, wo meine Betrachtungsweise falsch ist.


Der Rechtsstaat:

Grundsätzlich ist der einfache Bürger gegenüber einem Staat sehr schwach und dessen Willkür und Gewalt ausgeliefert. Um dieses Missverhältnis zu verringern wurden unter anderem die rechtsstaatlichen Prinzipien formuliert, die heute die Leitlinie für die Politik der demokratischen Staaten darstellen sollten.

Gerade bei uns in Deutschland betont die Politik immer wieder, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Das Rechtsstaatsprinzip ist der wichtigste Schutz, den wir gesetzestreuen Bürger haben.

Ein Staat ist dann ein Rechtsstaat, wenn er die rechtsstaatlichen Prinzipien grundsätzlich beachtet. Die Behauptung ein Rechtsstaat zu sein, reicht nicht aus.


Das Verhältnismäßigkeitsprinzip:

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist eines der wichtigsten Elemente eines Rechtsstaates. Ein Rechtsstaat muss dieses Prinzip bei allen seinen Handlungen (Gesetzgebung und Ausführung der Gesetze) beachten.

Eine Handlung des Staates ist dann verhältnismäßig, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:

1. Das Ziel muss legitim sein

2. Die Handlung des Staates muss geeignet sein um dieses Ziel zu erreichen

3. Die Handlung des Staates muss notwendig sein, um dieses Ziel zu erreichen.

4. Diesen Punkt werde ich hier nicht weiter betrachten, auch wenn er eigentlich wichtig ist.


Das neue Waffengesetz:

Das neue Waffengesetz schränkt gesetzestreue Bürger in Ihren elementaren Rechten ein.

Betroffen sind insbesondere das Recht auf Eigentum und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

In dem Gesetz sollen beispielsweise halbautomatische Waffen, die bisher legal erworben und angemeldet wurden, für illegal erklärt werden. Die Konsequenz ist, dass rechtmäßige Eigentümer dieser Waffen diese abgeben oder zerstören müssen.

Das ist ein deutlicher Eingriff in das Recht auf Eigentum.

Diese Waffen erfreuen sich im Sport und bei der Jagd wachsender Beliebtheit. Sie werden auch bei Internationalen Wettkämpfen eingesetzt. Sie gehören bei einem deutlichen Anteil der gesetzestreuen Bürger zum Lifestyle und prägen das soziale Umfeld beispielsweise durch die Mitgliedschaft in Vereinen, die speziell mit diesen Waffen trainieren.

Ein Verbot schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein.

Der Internethandel ist eine der wichtigsten Errungenschaften der letzten 20 Jahre. Er hat dazu geführt, dass viele Güter für angemessene Preise angeboten werden. Ein Verbot des Internethandels führt zu einem Anstieg der Preise und schränkt damit die gesetzestreuen Bürger in der Ausübung ihres Hobbies / Livestyles ein.

Die Verschärfung des Waffengesetzes wird mit dem notwendigen Schutz vor schweren Gewalttaten und Terrorismus begründet.

Damit ist das Ziel des Gesetzes legitim. 25% der Rechtsstaatlichkeit sind erreicht.


England:

In England wurde 1996 ein schweres Verbrechen mit mehreren Toten in einem Kindergarten verübt. Dazu wurde eine legale Faustfeuerwaffe eingesetzt.

In der Folge wurden legale Faustfeuerwaffen im Besitz von gesetzestreuen Bürgern als untragbar verteufelt. Das Waffengesetz wurde 1997 geändert und der private Besitz von Faustfeuerwaffen komplett verboten.

Die Mordrate in England ist über viele Jahre bis zu diesem Zeitpunkt praktisch konstant geblieben. Das gilt übrigens auch für die durchschnittliche Mordrate in allen anderen westlichen Ländern.

Unmittelbar nach Einführung des verschärften Waffengesetzes hat in England ein starker Anstieg der Mordrate eingesetzt. Innerhalb von 5 Jahren ist die Mordrate um 40% gestiegen, während sie in allen anderen Westlichen Ländern praktisch konstant geblieben ist.

Übrigens hat auch der illegale Waffenhandel in England seit der Gesetzesverschärfung stark zugenommen.

Natürlich hat die englische Politik diese unerwartete Entwicklung frühzeitig erkannt. Man wollte der Bevölkerung die Fehler, die bei der Anpassung des Waffengesetzes gemacht wurden nicht eingestehen und hat mit hohem Aufwand die Verbrechensbekämpfung intensiviert. So wurde beispielsweise von 1999 bis 2002 ein "crime reduction programm" mit einem Volumen von 153 Millionen Britischen Pfund durchgezogen.

Nach 12 Jahren intensiver Anstrengungen ist es in England gelungen die Mordrate wieder auf das Niveau zurück zu drängen, was man eigentlich ohne die Waffengesetzverschärfung hatte. (Die Entwicklung der Mordrate in den anderen westlichen Ländern ist in die Berechnung einbezogen).

Hätte man die gleichen Anstrengungen zur Verbrechensbekämpfung ohne die Waffengesetzänderung unternommen, wäre die Mordrate in England heute signifikant geringer als sie es tatsächlich ist.

Durch Statistiken aus den USA weiß man, dass Gesetzesänderungen einen dauerhaften Effekt auf die Verbrechensraten haben.

Die englische Bevölkerung hat insgesamt einen sehr hohen Preis für eine gescheiterte Gesetzgebung gezahlt:

1. Verlust an persönlicher Freiheit.

2. Verlust an Sicherheit.
Wenn man die Mordraten in England seit Einführung des Gesetzes bis heute hochrechnet, sind in England als direkte Folge dieses Gesetzes mehr als 3000 zusätzliche Mordopfer zu beklagen. Und es sterben weiterhin fast täglich Menschen in England die ohne die Gesetzesänderung nicht sterben müssten.

3. Verlust an Persönlichkeitsfähre.
Um die negativen Auswirkungen der Waffengesetzverschärfung zu kompensieren wurde unter anderem ein umfangreiches Überwachungsprogramm gestartet. Heute stehen praktisch in jeder größeren Stadt an jeder Straßenecke Überwachungskameras und verfolgen die Bürger auf Schritt und Tritt.

Das Beispiel England hat eindrucksvoll bewiesen, dass das Konzept "Sicherheit durch Entwaffnung gesetzestreuer Bürger" nicht funktioniert. Es ist sogar schädlich.

Damit ist dieses Konzept nicht geeignet, um das oben beschriebene Ziel zu erreichen. Wesentliche Teile des Gesetzesvorschlags der EU können die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr erreichen.


Trotzdem will die EU genau das identische Konzept wie in England wiederholen. Der einzige Unterschied ist, dass in England die Faustfeuerwaffen verboten wurden und die EU nun halbautomatische Langwaffen verbieten will.


Verfügbarkeit von Waffen für schwere Gewalttaten:

Die EU verspricht mit dem Gesetz die Verfügbarkeit von gefährlichen Waffen für Terroristen deutlich zu erschweren.

Wer heute eine schwere Gewalttat oder einen Terroranschlag verüben möchte, hat grundsätzlich 2 Möglichkeiten sich die erforderlichen Waffen zu beschaffen.

1. Legale Waffen

2. Illegale Waffen

Ein Blick in die Kriminalstatistik, wie sie beispielsweise in Deutschland geführt wird zeigt, dass legale Waffen nur einen verschwindend geringen Anteil an den Waffen bei Gewalttaten haben.

Es ist also für Terroristen und andere Gewalttäter offensichtlich wesentlich einfacher, sich illegale Waffen zu beschaffen, als auf legale Waffen zuzugreifen.

Das gilt auch dann, wenn es einige wenige spektakuläre Ausnahmen gibt, wo tatsächlich mal eine legale Waffe verwendet wurde.

Gewalttäter und Terroristen bereiten ihre Tat in der Regel über einen längeren Zeitraum vor. Wenn keine legale Waffe zur Verfügung steht, lässt sich für eine solche Gewalttat immer auch eine illegale Waffe beschaffen. Es wird kein Verbrechen durch das Verbot von legalen Waffen verhindert.

Das Verbot von legalen Waffen kann nur dann zur Verringerung von Gewalttaten beitragen, wenn die Beschaffung von illegalen Waffen praktisch unmöglich ist.

Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, sind wesentliche Teile des Gesetzesentwurfs der EU für die Erreichung des Ziels nicht geeignet und nicht notwendig.

Wesentliche Teile des Gesetzesvorschlags der EU können die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr erreichen.

Illegale Waffen:

Die EU verspricht die Verfügbarkeit von illegalen Waffen deutlich zurückzudrängen.

Das ist ein sehr edler Vorsatz, doch die Erfolgsaussichten sind gleich Null.

Schon die Amerikaner mussten mit ihrem Alkoholverbot (Prohibition) feststellen, dass es mit dem Verbot des Alkohols nicht so einfach war. Sie haben damit nur eine neue Generation von Verbrechern geschaffen. Alkohol war natürlich in den USA zu jeder Zeit verfügbar.

Auch die Engländer haben feststellen müssen, dass das Waffenverbot für gesetzestreue Bürger zu einem deutlichen Anstieg des Handels mit illegalen Waffen geführt hat. Diese illegalen Waffen wurden übrigens nicht von den gesetzestreuen Bürgern gekauft, denen man vorher die Waffen abgenommen hat.

Es zeigt sich, dass die Verfügbarkeit von Waren in erster Linie durch die Nachfrage und das verfügbare Geld bestimmt wird. Dabei ist es belanglos, ob die Waren legal oder illegal sind. Terroristen und Gewalttäter werden also immer Quellen finden, aus denen sie Waffen erhalten.

Natürlich könnte man die Verfügbarkeit illegaler Waffen deutlich verringern.

1. Man müsste nur die Grenzen der EU nach außen komplett hermetisch abriegeln und jeden Grenzverkehr lückenlos kontrollieren um zu verhindern, dass illegale Waffen in die EU geschafft werden.

2. Weiterhin müsste man das Gesamtgebiet der EU zeitgleich mit Metallsuchgeräten untersuchen, um vergrabene illegale Waffen zu finden.

3. Weiterhin müsste man jede Person und jedes Gebäude in der EU zeitgleich durchsuchen, um alle dort versteckten Waffen zu finden.

4. Weiterhin müsste man jede mechanische Werkstatt permanent überwachen um zu verhindern, dass dort illegal Waffen gebaut werden.

5. Schließlich müsste man noch die Politiker und Behörden komplett entwaffnen, um zu verhindern, dass dort Waffen geklaut werden.

Ganz einfach eigentlich aber sowohl unter dem Aspekt der Realisierbarkeit als auch im Rahmen eines Rechtsstaates nicht möglich.

Bei uns in Deutschland geht man beispielsweise davon aus, dass mehr als doppelt so viele illegale Waffen im Umlauf sind, wie Legale. Weiterhin geht man davon aus, dass in den letzten 20 Jahren große Mengen an vollautomatischen Waffen nach Deutschland und in andere Länder der EU gebracht wurden, die irgendwo versteckt gelagert werden.

Solange es aber real nicht gelingt, die Verfügbarkeit von illegalen Waffen deutlich zu verringern, ist ein Verbot von legalen Waffen nicht geeignet und auch nicht notwendig um den Schutz vor schweren Gewalttaten und Terrorakten zu erhöhen.

Damit können wesentliche Teile des Gesetzesvorschlags der EU die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr erreichen.
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Natürlich bleibt die Strafbarkeit von illegalem Waffenbesitz ein wichtiges Instrument unserer Sicherheit. Sie ermöglicht in seltenen Fällen, Gewalttäter aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sie Ihre Tat durchführen.

Verunglimpfung:

Unmittelbar nach den letzten Terrorakten in Paris hat uns die Politik intensiv davor gewarnt, die Flüchtlinge und die Terroristen in einen Topf zu werfen.

Das ist natürlich richtig.

Aber genauso wenig darf man uns gesetzestreue Bürger, die gerne mal zur Jagd gehen oder den Schiesssport betreiben, mit Terroristen und Gewalttätern in einen Topf werfen!

Fazit:

Auch wenn wir alle nach den Terrorakten von Paris nach vorne stürmen wollen und etwas tun wollen, um solche Verbrechen für die Zukunft zu verhindern, so dürfen wir nicht vergessen, dass die Rechtsstaatlichkeit einer unserer wichtigsten westlichen Werte ist.

Die Rechtsstaatlichkeit ist unser wichtigster Schutz vor staatlicher Willkür und Gewalt.

Deshalb müssen sich auch die jetzt vorgestellten Gesetzesentwürfe den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit unterordnen.

Aus meiner Sicht können viele der vorgeschlagenen Regelungen die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit nicht erfüllen und dürfen deshalb nicht Gesetz werden.

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