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IGNORED

Legalwaffenbesitz in Deutschland - privilegierte Politiker?


diana13

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Während ihre Parteikollegen auf eine Verschärfung des Waffengesetzes hinarbeiten, war vor kurzem im Netz zu lesen, dass Frau Roth Inhaberin eines Waffenscheines und einer Walther PPK sei. Wohlgemerkt: Waffenschein, nicht Waffenbesitzkarte! Frau Roth wäre damit von Gesetz wegen erlaubt, ihre Waffe immer schussbereit dabei zu haben, also zu führen. Genau vier Tage nachdem die Meldung veröffentlicht wurde, verschwand sie auch schon wieder. Nicht, weil sich die Verfasser geirrt hätten. Nein, vielmehr weil Frau Roth dies per einstweiliger gerichtlicher Verfügung erwirkt hatte!

Frau Roth kam hier der Umstand zu Gute, dass die großen Medien auf diesen Zug noch nicht aufgesprungen waren (Das hat sich mittlerweile geändert: http://www.welt.de/politik/deutschland/art...andtasche.html). Wir erinnern uns kurz zurück an unseren Bundespräsidenten: Wäre Wulff gestrauchelt, wenn er nicht die geballte deutsche Medienkompetenz acht lange Wochen GEGEN sich gehabt hätte? Wohl kaum."

......

"Kurz zusammengefasst- Soll:

Die Grünen bewerben sich als Bürgerrechtspartei. Unter http://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie.html finden sich Schlagworte wie „Offenheit, Freiheit, Teilhabe, Datenschutz". „Nach der Wende, 1993 haben sich die im Bündnis 90 zusammengeschlossenen Bürgerrechtsbewegungen der ehemaligen DDR und die westdeutschen GRÜNEN zur jetzigen Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinigt."

Kurz zusammengefasst- Ist:

§2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit: Verletzung beabsichtigt - Sportschießen soll verboten werden

§3 Gleichheitsgrundsatz: verletzt - Verschiedene politische Amtsinhaber dürfen dem Anschein nach Schusswaffen zur Selbstverteidigung besitzen, der normale Bürger praktisch nicht.

§5 Meinungsfreiheit & Pressefreiheit: verletzt – Wer unvorteilhafte Berichterstattungen über sich per einstweiliger gerichtlicher Verfügung verbieten lässt, kann nicht aufrichtig daran interessiert sein, dass Meinungen frei geäußert werden.

§13 Unverletzlichkeit der Wohnung: verletzt – Legalwaffenbesitzer dürfen in Deutschland nach geltendem Recht jeder Zeit verdachtsunabhängig darauf hin überprüft werden, ob sie ihre Waffen ordnungsgemäß lagern.

§14 Eigentumsrechte: Verletzung beabsichtigt – Ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen gemäß des jüngsten Antrags der Grünen oder auch das Verbot von Großkaliberpistolen gemäß des Verbotsantrags des baden-württembergischen SPD-Innenministers Gall an den Bundesinnenminister mündet in entsprechenden Enteignungen der Waffenbesitzer.

§20 Abs 4 Widerstandrecht: ignoriert – Wie soll das Volk sein Recht auf Widerstand im schlimmsten aller schlimmen Fälle ausüben, wenn es unbewaffnet ist?"

http://www.schwaebische-post.de/597721/

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