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Neu Innenminister Schünemann und die Verfassung


Safarischorsch

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http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live...&_psmand=33

"HANNOVER. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann fordert: „Keine legalen Waffen in den Händen von Rechtsextremisten! Aus diesem Grund muss die Regelanfrage der Waffenbehörden auf den Verfassungsschutz erweitert werden."

Schon jetzt sind die Behörden bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung dazu verpflichtet, eine Regelanfrage unter anderem bei der zuständigen Polizeidienststelle vorzunehmen. Bei der Abfrage geht es um die Ermittlung bekannter Tatsachen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen. „Eine Erweiterung der Regelabfrage auf den Verfassungsschutz ist absolut sinnvoll. Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz (WaffG) ist ein Waffenbesitzer unzuverlässig, wenn in den letzten fünf Jahren Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, den Gedanken der Völkerverständigung bzw. das friedliche Zusammenleben der Völker verfolgt oder unterstützt wurden. Diese Erkenntnisse liegen häufig nur den Verfassungsschutzbehörden vor", so der Innenminister.

Den Waffenbehörden müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine waffenrechtliche Erlaubnis im Einzelfall alle Erkenntnisse über eine Person vorliegen. Damit dies umfassend beurteilt werden kann, sollte dazu auch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz gehören.

Schon jetzt können die Waffenbehörden neben den vorgeschriebenen Erkenntnisquellen im § 5 Abs. 5 WaffG weitere Ermittlungen zum Beispiel beim Landesamt für Verfassungsschutz anstellen. „Diese Möglichkeit sollte zur Regel werden", sagte Schünemann. Zur Umsetzung hat der Minister eine Änderung des § 5 Abs. 5 WaffG vorgeschlagen.

„Mit einer solchen Gesetzesänderung kann künftig besser verhindert werden, dass Rechtsextremisten oder andere Extremisten legal Waffen besitzen", sagte Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover."

SCheint wie früher... :confused:

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