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Wiederlader-,Vorderlader- und Böller- Lehrgang


SP-George

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Wiederlader-,Vorderlader- und Böller- Lehrgang, März/April 2012 im Schützenhaus Odendorf

§ 27 des Sprengstoffgesetzes

Voraussetzung für die gewünschte Erlaubnis ist die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang mit abschließender Prüfung.

Dazu muss folgendes beachtet werden:

1. Antragsformular für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBS) zur Teilnahme an einem Lehrgang nach § 27 des SprengG. bei der zuständigen Behörde besorgen.

2. Den ausgefüllten Antrag bei Ihrem Amt einreichen.

3. Nach ca. 6 bis 8 Wochen erhalten Sie von der Behörde die UBS direkt nach Hause.

4. Diese UBS im Original an Manfred Urner senden.

5. Bei Anmeldung erhalten Sie eine Seminareinladung mit allen Information die Sie brauchen.

Der nächste Lehrgang inkl. Prüfung (Theorie und Praxis) findet zwischen März und April 2012 im Schützenhaus Odendorf statt: http://www.sportschuetzen-odendorf.de

Bitte rechtzeitig anmelden! Der genaue Zeitraum wird noch bekannt gegeben. Weitere Auskünfte erteilt der Lehrgangsleiter Manfred Urner unter: http://www.schwarzpulverlehrgang.de

Sportschützen oder Jäger, die ihre Patronen selber laborieren oder wiederladen wollen, benötigen dazu eine Erlaubnis nach §27 SprengG, die nur nach erworbener Fachkunde erteilt werden kann.

Für den Erwerb und die Verwendung des Treibladungspulvers für Schwarzpulver– und Böllerschützen brauchen Sie ebenfalls eine Erlaubnis nach §27 SprengG.

Anmeldungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin abgegeben werden.

Informationen über die Lehrgänge in unserem Online im Shop http://www.artax-vorderlader.de/lehrgaenge/

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