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IGNORED

Auf den Spuren des Bedürfnisprinzips


2nd_Amendment

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Geschrieben

Bisher wurde gemeinhin angenommen, dass es das Bedürfnisprinzip erst seit dem Gesetz über Schusswaffen und Munition (1928) gibt.

Im Internet bin ich nun auf eine Seite mit historischen Erlaubnis-Anträgen gestoßen, wonach es das Bedürfnisprinzip schon früher gegeben haben muss. Vielleicht handelte es sich dabei nicht um eine reichseinheitliche, sondern um eine landesspezifische Regelung?!

Weiß dazu jemand mehr?

Geschrieben
Bisher wurde gemeinhin angenommen, dass es das Bedürfnisprinzip erst seit dem Gesetz über Schusswaffen und Munition (1928) gibt.

...Weiß dazu jemand mehr?

Du hast zwei Dinge vermischt, nämlich Erwerb und Führen.

Das "Bedürfnisprinzip" ist erst mit der 4. Verordnung des Reichspräsidenten ... zum Schutze des inneren Friedens" vom 08.12.1931 eingeführt worden, denn mit dieser Verordnung wurde der §16 des WaffG von 1928 wie folgt verändert:

"Waffen-(Munitions-)Erwerbsscheine und Waffenscheine dürfen nur an Personen, gegen deren Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen, und nur bei Nachweis eines Bedürfnisses ausgestellt werden.".

Vorher konnte jedem volljährigen, nicht vorbestraften Bürger ein Waffenerwerbsschein ausgestellt werden, danach nur dann, wenn er auch noch ein Bedürfnis für den Erwerb nachweisen konnte. Der Jagdschein berechtigte übrigens generell zum Erwerb und zum Führen auch von Faustfeuerwaffen.

Allerdings gab es immer schon Polizeiverordnungen, die in bestimmten regionen (meist Städten) das Tragen (Führen) von Waffen in der Öffentlichkeit von einer gesonderten Genehmigung (einem Waffenschein) abhängig machten.

Geschrieben

Ähnlicher Wortlaut auch im § 15 (1) Waffengesetz von 1938 über Waffenerwerbsscheine und Waffenscheine. Absatz 2 zeigt Versagungsgründe für diese Erlaubnisse auf.

Gruß Ahoj

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