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IGNORED

Nutzung von Vereinswaffen


Gast

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Geschrieben
Hallo lobo,

bitte nicht mißverstehen, aber hast Du uns den ganzen Sachverhalt erzählt ?

JA.

Mich würde interessieren, was da ev. sonst "im Hintergrund" gelaufen ist, denn irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass ohne Anlass solche "Auflagen" erteilt werden ? Irgendwie ist das Geschilderte dazu zu konkret auf diese Fallkonstellation bezogen.

Hintergrund ist, dass man eigene Vorstellungen davon hat, was ein WSK-Anbieter oder ein Verein darf oder nicht. Die eigentlich zuständige Waffenbehörde ist da anderer Meinung, aber die Mittelbehörde stellt eigenen Regeln auf.

Mir ist z.B. auch nicht klar, was das genau für ein Schreiben sein soll. Wenn irgendeine Behörde mal ein Schreiben verfasst hat, in dem diese Ansicht zum Tragen kommt, so ist dies noch keine Regelung des konkreten Einzelfalles.

Nachdem die Behörde dem Verein die Zur- Verfügung-Stellung der Vereinswaffen im eigenen Stand an einen vom Verein beauftragten kommerziellen WSK-Anbieter untersagt und dem WSK Anbieter die Nutzung untersagt hatte wurde diese Regelung durch das BVA mit Schreiben bestätigt. Es wurde sich darauf bezogen, dass eine "Vermietung" der Vereinswaffen nicht zulässig sei.

Dazu muss gesagt werden, dass mindestens die Hälfte der WSK-Teilnehmer dem Verein angehörten und alle Sportschützen waren.

Auch wurden die Waffen nicht vermietet, sondern schlicht und einfach für die WSK zur Verfügung gestellt. Sie waren im Verein vorhanden, mussten nicht transportiert werden und konnten bei Bedarf (auch zur Verdeutlichung technischer Inhalte) sofort genutzt werden. Also eigentlich normales Vorgehen.

Ist der Verein, um den es geht, überhaupt der Adressat, ist das Schreiben konkret als Auflage zur erteilten Vereins-WBK ausgestaltet, wie genau ist das Schreiben formuliert, etc.. Ohne mehr Butter fangen die Fische da nicht an zu braten ...

Der Verein ist der Adressat, ebenso der kommerzielle Anbieter. Beide erhielten die Schreiben im Auftrag über ihre Waffenbehörde.

Soweit es um die fiskalische Regelung, also die ev. Steuerpflichtigkeit eines -ev. gewerblichen- Verleihs geht, hat die Waffenbehörde da keine Regelungsbefugnis. Entweder der Verein wird gewerblich tätig, dann wird er auch steuerpflichtig (und gefährdet möglicherweise seine Steuerbefreiung, sofern er diese konkret hat !). Ansonsten ist das, was General dazu geschrieben hat, sicherlich richtig. Der Verein gibt ne Steuererklärung ab und ist damit fertig. Schwierig wirds, wenn das Finanzamt über mehrere Jahre zurückveranlagt, z.B. weil eine erhebliche wirtschaftliche Geschäftstätigkeit vorgelegen hat. Kann ich mir in so einem Zusammenhang aber nicht wirklich vorstellen.

Der Verein vermietet seine Anlage an verschiedene andere Nutzer, u.a. auch Sicherheitsdienste und Behörden. Er hat die entsprechenden fiskalischen Abklärungen seit ewigen Zeiten getroffen und es erfolgt regelmäßig eine Steuerprüfung.

Soweit es um die Einhaltung des Waffengesetzes geht, haben die Vorredner im Prinzip schon alles gesagt.

Solange die entsprechendn Überlassungsvorschriften beachtet werden, sehe ich da eigentlich kein Problem. Zudem kann ich im Waffengesetz keine Grundlage dafür erkennen, auf der die zuständige Waffenbehörde solche Auflagen oder Anordnungen treffen kann.

Eben das ist auch meine Meinung. Aber wie gesagt - man kann sich ja auch irren oder einfach aufs falsche Gleis gelangen.

gruß,

Coltfan

Ich selbst sehen keinerlei rechtliche Grundlage, in einem Stand die Überlassung von Vereinswaffen zum Zwecke der Waffensachkundeausbildung nach § 7 WaffG zu untersagen. Wenn man dem Tenor des BVA folgen würde, dürften die Vereinswaffen nurmehr von den eigenen Vereinsdmitgliedern genutzt weren. Dem widerspricht schon § 8 WaffG, der auch wirtschaftliche Intereessen als Legitimation aufführt.

Auch § 10 WaffG zeigt mir da keine Problematik auf, in § 12 sind gerade diese Überlassungen erlaubnisfrei gestellt worden.

Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar. NUR darum geht es mir. Ich muss wenigstens in der Lage sein, eine behördliche Anordnung/Verbot/Auflage nachzuvollziehen. Das ist hier nicht der Fall.

Geschrieben

Dann bezieht sich die Behörde auf einen ganz falschen Sachverhalt. Zurückschreiben, dass keinerlei Waffen vermietet werden. Damit sollte es dann gut sein. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein ist dann der Vereinsverantwortliche anwesend und überlässt die Waffen auf der Schießstätte zum sportlichen schießen, konkret Ablegen der Waffensachkunde.

Das BVA wird sich um die Zweckwidmung der Vereinswaffen Sorgen machen. Dies hebelt man so ganz einfach aus. Gerade für die eigenen Mitglieder des Vereins sind die Waffen ja beschafft worden.

Etwas schwieriger wird es wenn Verbandsübergreifend die WSk abgelegt werden soll. Aber das weißt du ja ;)

greetz

Geschrieben

Yupp! Gastschützen sind ja auch willkommen - der Anlass spielt keine Rolle...... B)

Geschrieben
Dann bezieht sich die Behörde auf einen ganz falschen Sachverhalt. Zurückschreiben, dass keinerlei Waffen vermietet werden. Damit sollte es dann gut sein. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein ist dann der Vereinsverantwortliche anwesend und überlässt die Waffen auf der Schießstätte zum sportlichen schießen, konkret Ablegen der Waffensachkunde.

Das BVA wird sich um die Zweckwidmung der Vereinswaffen Sorgen machen. Dies hebelt man so ganz einfach aus. Gerade für die eigenen Mitglieder des Vereins sind die Waffen ja beschafft worden.

Etwas schwieriger wird es wenn Verbandsübergreifend die WSk abgelegt werden soll. Aber das weißt du ja ;)

greetz

So - habe mich heute nochmal schlaugemacht und nachgefragt. Es wird so sein, wie du sagst.

Auf die aberwitzige Idee, dass die Behörde - die wegen Waffenssachkunde randaliert- so "sachkundig" sein könnte die "Sachkunde" nach § 34 GewO zu meinen bzw. in ihren Überlegungen zu Grunde zu legen ist nicht einer auch nur im entferntesten gekommen. Insbesondere weil es um die Nutzung von VereinsWAFFEN geht.

Von der Hand zu weisen ist derartiger Schwachsinn jedoch nicht.

Anders kann man doch den ganzen bereits seit Jahren laufenden Klamauk nicht mehr nennen.

Die Frage ist nur wann es gelingt dieser Behörde durch einen die Akten endlich mal lesenden IM-Mitarbeiter den rechten Weg zu weisen. Leider haben sich hier geschlossene Kreise mit perfekter Vernetzung gebildet, denen kaum beizukommen ist.

Wir werden sehen. Vielleicht hilft nur noch der dicke Hammer zum aufwecken - wenn denn nicht die ewigen Bedenkenträger wären die Angst vor der eigenen Courage haben.

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