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Steinschloss-Vorderlader-Pistole


Manni375

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

wie wird eine Vorderladerpistole mit Steinschloss in Österreich eingeordnet? Konkret, braucht man zum Führen irgendeine Erlaubnis? Wird unterschieden zwischen geladen und ungeladen?

Merci für jede Antwort.

Manni

Geschrieben

Steinschlosspistolen gelten als Minderwirksame Waffen und sind somit frei.Führen darfst du sie aber trotzdem nicht,egal ob geladen oder ungeladen.Du wirst für das Führen genauso einen WP benötigen wie für eine Moderne Pistole oder Revolver.

Geschrieben
Steinschlosspistolen gelten als Minderwirksame Waffen und sind somit frei.Führen darfst du sie aber trotzdem nicht,egal ob geladen oder ungeladen.Du wirst für das Führen genauso einen WP benötigen wie für eine Moderne Pistole oder Revolver.

Danke dir, das freut mich zwar nicht, hilft mir aber weiter.

Schönen Gruß

Manni

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