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NRW Parteien zu Anfragen des LJV NRW


AlexG

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Geschrieben

Aus dem Rheinisch-Westfälischer Jäger 4 / 2010 Stellungnahme der Parteien zur Anfrage des LJV NRW

Teilzitat des auf das Waffenrecht zielenden Teils der Stellungnahmen ( der Rest ist eher jagdbezogen: )

Sind weitere Verschärfungen des Waffenrechts etwa nach neuen Waffenmißbräuchen überhaupt noch möglich, ohne die grundgesetzlich geschützten Rechte der legalen Waffenbesitzer zu verletzen ?

Jürgen Rüttgers CDU: Durch die jüngste Novellierung des Waffenrechts wurden vor allem weitreichende Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert. Bevor neue Gesetze erlassen werden, geht es jetztz darum, dass die bestehenden Gesetze auch tatsächlich angewandt werden. Die neuen Regelungen müssen sich jetzt in der Praxis bewähren.

Hannelore Kraft SPD: Eine Antwort nach dem verfassungsrechtlichen Spielraum des Waffenrechts ist erst dann möglich, wenn konkrete Vorschläge vorliegen. Der verfassungsrechtliche Spielraum ist allerdings durch Änderungen der letzten Jahre enger geworden.

Andreas Pinkwart FDP: Nach jeder Straftat wird reflexartig eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert, ohne das die bisherigen Verschärfungen überhaupt auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert worden sind. Diejenigen, die regelmäßig in Aktionismus verfallen, sollten zur Kenntnis nehmen: Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Wir lehnen einen Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer ab. Die FDP hat in der maßgeblichen Abstimmung im Bundestag die jüngste Verschärfung des Waffenrechts als einzige Partei nicht zuletzt wegen der unangemeldeten und anlassunabhängigen Kontrollen abgelehnt. Die Gesetzesänderung zur Verstärkten Kontrolle der Aufbewahrungspflichten geht nach Ansicht der FDP am Ziel vorbei.

Sylvia Löhrmann Grüne: Bündnis 90/Die Grünen wollen selbstverständlich hohe Sicherheitsstandards im Deutschen Waffenrecht, nicht erst seit den Amokläufen an den deutschen Schulen, sondern allgemein aus Gründen der Gewalt - und Kriminalitätsprävention. Dabei muss eine Fortentwicklung und Anpassung des Waffenrechts an aktuelle Sicherheitsanforderungen selbstverständlich weiterhin möglich sein und kann nicht im Vorhinein und per se als mit anderen Grundrechten im Widerspruch stehend erklärt werden. Das muß selbstverständlich in Anbetracht jeder vorgeschlagenen neuen Regelung geprüft werden

( Schnell abgetippt daher ohne Gewähr, ungekürzt )

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