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Erfurter Behörden sollen Schusswaffe nicht richtig registriert haben


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Seit 2009 werden in Thüringen Waffenbesitzer intensiver überprüft. In Erfurt tauchte dabei nun eine legale Waffe auf, die bei der Behörde aber nicht ordentlich registriert gewesen sein soll.

Erfurt. Im vorigen Dezember kontrollierten Mitarbeiter der Erfurter Stadtverwaltung die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen bei Privatpersonen. Am 12. Dezember besuchten sie einen Sportschützen. An der Unterbringung der Waffen war nichts zu bemängeln, wenn da nicht eine Flinte zu viel gewesen wäre.

Das heißt, eigentlich war das Gewehr nicht wirklich überzählig, denn dem Besitzer wurde die Waffe ordnungsgemäß auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen. Nur der Dame vom Amt fehlte die Waffe in ihren Unterlagen.

Ein Vorfall, über den der Betroffene zum Jahresbeginn im Schützenverein Dachsbau in Wandersleben berichtete. Den Herren ärgerte, dass es immer noch passieren kann, in Erfurt eine Waffe zu besitzen, die nicht ordentlich in den Unterlagen der Behörde auftaucht.

Die Erfurter Stadtverwaltung wies diesen Vorwurf gegenüber Thüringer Allgemeine kategorisch zurück. Dass die Waffe in einem Register nicht als erworben sondern noch als zum Erwerb berechtigt gelistet war, sei Folge einer zeitlichen Überschneidung, teilte Inga Hettstedt, Sprecherin des Oberbürgermeisters, mit. Dieses Register hätte die Mitarbeiterin bei ihrer Kontrolle nur als eine Art Handakte bei sich.

Der betroffene Waffenbesitzer hält die Erklärung der Stadtverwaltung für wenig glaubhaft. Das Verwaltungsgericht Weimar habe nach einem Streit bereits 2006 entschieden, dass die Stadt die Waffe ordnungsgemäß eintragen muss: in der Waffenbesitzkarte und natürlich den behördlichen Unterlagen.

Der Vermerk zum Erwerb berechtigt hätte spätestens nach einem Jahr gelöscht oder überprüft werden müssen. Nach TA-Informationen stammt er aus dem Jahr 2005.

Wieso der Vermerk zur Kauffreigabe erst bei der Kontrolle im Dezember auffiel, konnte die Stadtverwaltung Erfurt bisher nicht erklären. Selbst wenn dieser nur in der Handakte stand, hätte die Kontrolleurin doch stutzig werden müssen.

Die Stadt-Sprecherin erklärte, dass die fragliche Waffe in den Verwaltungsakten eingetragen gewesen sein soll. Doch wie zuverlässig ist eine Waffenkontrolle, wenn die Handakten fehlerhaft sein können?

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