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IGNORED

Was tut sich in Österreich ?


ACHILL

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Habe vor einpaar Tagen diesen Brief bekommen , und hofe das Ihr Österreicher das elementare Recht der Notwehr mit der Schusswaffe in den eigenen vier Wänden und so wie es geregelt ist in Österreich nicht einfach aufgeben werdet.

Notwehr abschaffen!

Überfallener Trafikant erschießt in Notwehr Täter

Bis jetzt sollten den Österreicher die legalen Waffen nur deshalb weggenommen werden, damit sie nicht im Blutrausch Amok laufen und ihre eigene Familie ausrotten, oder sich versehentlich selbst erschießen. Nach einem dramatischen Raubüberfall in einer Wiener Trafik sind wir einen Schritt weiter gekommen. Jetzt geht es bereits um das elementare Recht der Notwehr.

Ein (nicht „mutmaßlicher“, sondern echter) Täter hat einem Trafikanten in dessen Geschäft eine Pistole vorgehalten und Geld verlangt. Das Opfer konnte nicht erkennen, daß es nur eine Schreckschußwaffe war. Der Trafikant hat mit seiner eigenen legalen Waffe auf den Täter geschossen und ihn tödlich verletzt. Das war nicht „Selbstjustiz“. Alles spricht für einen klassischen Fall von Notwehr.

Vor kurzem ist in einem niederösterreichischen Bezirksgericht eine Rechtspflegerin mit einer legalen Pistole ermordet worden. Da hat sich die allgemeine Aufmerksamkeit bemerkenswerter Weise ausschließlich auf die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen gerichtet. Jetzt machen sich die Entwaffner ungleich mehr Sorgen um das Wohlergehen eines Wohnungs- oder Geschäftsinhabers, der einem aggressiven Gewalttäter mit einer Schußwaffe entgegentritt, als wenn er ihm schutzlos ausgeliefert ist. Von Gegenwehr, gar von bewaffnetem Widerstand wird dringend abgeraten. Damit man sich nicht unbedachter Weise doch wirksam verteidigt, soll – wieder einmal – sicherheitshalber der private Waffenbesitz abgeschafft werden.

Nach dem Strafgesetzbuch handelt in gerechtfertigter Notwehr, wer die notwendige Verteidigung gegen einen akuten kriminellen Angriff anwendet. Wenn es zur Abwehr erforderlich war, ist auch das Erschießen eines gewalttätigen oder gefährlichen Eindringlings rechtmäßig. Und das Waffengesetz anerkennt ausdrücklich als Rechtfertigung für Erwerb und Besitz einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe deren Bereithalten in den eigenen vier Wänden zur Selbstverteidigung.

Für die zeitgeistigen Entwaffner ist aber der verläßliche, wiederholt geschulte und überprüfte legale Waffenbesitzer, der in der eigenen Wohnung oder im eigenen Geschäft sich und seine Familie wirkungsvoll verteidigen will, ein untragbares Risiko. Dabei ist bekannt, daß „heiße“ Wohnungseinbrüche (bei denen die Bewohner anwesend sind) in Ländern mit hohem legalem Waffenbestand (z. B. USA) ganz ungleich seltener sind, als dort, wo sie zur Tagesordnung gehören, weil die legale Bevölkerung weitestgehend entwaffnet worden ist (z. B. England). Die Täter kennen das Risiko und richten sich danach.

Die von den Entwaffnern und manchen Sicherheitsbeamten angebotenen Empfehlungen für potentielle Opfer sind gefährlich bis unverantwortlich.

Im eigenen Geschäft auszuweichen, auf die andere Straßenseite zu wechseln, oder gar davonzurennen ist schwierig. Es mangelt an Raum. Deeskalierend auf den Täter einzureden scheitert oftmals an dessen mangelnder Kenntnis der Landessprache. Auch die von offizieller Seite gerade für Frauen angepriesenen Selbstverteidigungskurse (eigentlich ein auffallender Widerspruch zur allgemeinen Empfehlung unterwürfigen Verhaltens gegenüber Kriminellen!) stoßen an ihre Grenzen, wenn eine schmächtige, pensionsreife Trafikantin einem kraftstrotzenden, nahkampfgeschulten Angreifer im besten Alter gegenübersteht.

Leider sind auch unterwürfige Demutsbezeigungen und stilles Verharren keine Garantie dafür, daß man als Opfer zumindest körperlich unverletzt bleibt, obwohl einem die Entwaffner das unermüdlich einreden wollen. Wenn man nicht dessen ungeachtet gleich einleitend niedergeschlagen wird, könnte der Täter noch im Weggehen auf die Idee kommen, einen eine Zeit lang ruhig zu stellen, um ein alsbaldiges Alarmieren der Polizei zu verhindern – wenn er bloß mit Geld oder anderer Beute davon will. Er könnte aber auch ganz andere Absichten haben. Welches Opfer weiß das von Anfang an?

Man hört auch wieder, daß die Wegnahme von ein paar Euro oder einer Stange Zigaretten nicht die Tötung eines Menschen rechtfertigt. Aber es wird sowieso niemand einen jugendlichen Punker erschießen, der in einem unbemerkten Augenblick eine Packung Zigaretten vom Verkaufspult stiehlt. Das Problem sind Gewalttäter, die auf engem Raum die Zigaretten mit einer vorgehalten, tödlichen Waffe abfordern.

Es ist den Entwaffnern natürlich unbenommen, ihre eigenen Wohnungen mehrsprachig deutlich lesbar als waffenfreie Zonen mit unbeschränktem Zugang zu deklarieren. Sie sollen auch vor einem eigenen Geschäftslokal ein kleines Warensortiment oder nicht zu geringe Geldbeträge zur Selbstbedienung auflegen können. Ob sie sich damit wirklich jeden Ärger ersparen, ist zweifelhaft. Sehr leicht provoziert gerade demonstrativ zur Schau gestellte Unterwürfigkeit den Täter zu lustbetonten Gewaltexzessen.

Keinesfalls dürfen die Entwaffner aber ihre sonderbaren Vorstellungen jenen Staatsbürgern aufzwingen, die bereit sind, unter in Kaufnahme eines unbestreitbaren persönlichen Risikos einem kriminellen Gewalttäter entgegen zu treten. Der rechtstreuen Bevölkerung dürfen nicht so lange die legalen Waffen weggenommen werden, bis zuverlässig nur mehr die Kriminellen bewaffnet sind.

Der Einsatz einer Schußwaffe in einer höchst bedrohlichen Situation ist eine schwerwiegende Entscheidung von großer Tragweite und muß in Sekundenbruchteilen getroffen werden. Niemand ist dazu verpflichtet. Wer will, soll sich in ein ungewisses Schicksal fügen und hoffen. Aber niemandem darf das elementare Recht auf Widerstand gegen einen lebensbedrohlichen Angriff in den eigenen vier Wänden verwehrt werden, auch und gerade mit einer legalen Verteidigungswaffe. Zumindest in einem Rechtsstaat.

Franz Császár

Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)

Der österreichische Verein für nationales und europäisches Waffenrecht

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In der Begutachtung zur Gesetzesnovelle die dank EU "notwendig"(wie ein Kropf) wurde, steht das "Bereithalten zur Verteidigung" wieder dezidiert drinnen! Sowohl zum Erhalt eines waffenrechtlichen Dokuments also auch zum Kauf von Langwaffen "over the counter" ist also die Selbstverteidigung weiterhin ein Grund für den waffenerwerb in Österreich!

Bravo! Danke an Prof. Franz Császár, der bei den verhandlungen dabei war und dem ich diesen Erfolg zuschreibe.

Up yours IANSA!

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