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IGNORED

unzulässige Waffenschränke?


Gast

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Geschrieben

Servus miteinander

Ein solch ähnliches Schreiben wie hier:

http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/show/...0Mai%202009.pdf

wurde auch im LK Esslingen bereits an Waffenbesitzer verschickt. Hiernach sollen Waffenschränke der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand 1995) mit dem Baujahr ab 1.1.2004 nicht mehr ausreichend sein. Entweder muss ein neuer, korrekt zertifizierter Waffenschrank gekauft oder per Fachgutachten der vorhandene als ausreichendes Sicherheitsbehältnis bestätigt werden.

falcman

Geschrieben
... Hiernach sollen Waffenschränke der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand 1995) mit dem Baujahr ab 1.1.2004 nicht mehr ausreichend sein...

Wo steht das in dem verlinkten Schreiben? Ich finde nur den Hinweis darauf, dass die Munition bei VDMA 24992 selbstverständlich getrennt aufzubewahren ist.

Ansonsten listet das Schreiben die Verwahrmöglichkeiten (nach Menge und Gewicht) in ebendiesen Behältnissen.

Das Schreiben führt ansonsten lediglich an, was hier diskutiert wurde (wobei der Satz mit der "Beweislast" Unsinn ist; warum ist auch unter dem Link nachzulesen):

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1303164

Ich bitte um Kontaktaufnahme per PN, um die Hintergründe zu klären und zu belegen. Ansonsten lösche ich das Thema, da keine Evidenz für das Behauptete daraus hervorgeht und lediglich unfundiert Panik geschürt wird.

Geschrieben

Nachtrag: Es steht in dem Schreiben tatsächlich ein entsprechender "Aufreger" in einer Fußnote, gemeint ist dieses:

Anschaffung von Mai 1995 bis Dezember 2003, während der Geltung der Bauartvorschrift, daher Besitzstandswahrung. Später beschaffte Schränke sind nur noch mit Fachgutachten, das die entsprechende Widerstandsklasse bescheinigt, gültig.

Ich habe gerade nicht die Zeit, um das hier eingehend zu kommentieren, werde dies aber zu gegebener Zeit nachholen.

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