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IGNORED

Wie wähle ich richtig?


Gast

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Am ersten Wochenende in Juni ist Superwahltag in Baden-Württemberg! gewählt wird:

das europäische Parlament (zuständig für das europäische Waffenrecht)

die Regionalversammlung (zuständig für übergreifende Beschlüsse wie Naturschutz, Jagd)

der Kreistag (zuständig die Umsetzung des Waffenrechts im Kreis)

der Gemeinde und Ortschaftsrates (Zuständig für die lokalen Schießstände u. a.)

Nicht alle Wahlen werden in jedem Wahlbezirk in BW angeboten, so gibt es ein Regionalparlament nur in der Region Stuttgart und machen Orte haben nur Gemeinderäte.

Die Wahllokale sind geöffnet von 8:00 bis 18:00 Uhr (gilt auch für die Europawahl)

Wie läuft die Wahl ab?

nach der Wahlbenachrichtigung bekommt man die Stimmzettel für Ortschafts- und Gemeinderat, sowie Kreistag und Regionalversammlung zugeschickt. Und können im Vorfeld ausgefüllt werden. Jede Wahl hat hierbei unterschiedliche Farben.

Ortschaftsratswahlen (chamois)

Gemeinderatswahl (eosinrot)

Kreistagswahl (hellgrün)

Regionalwahl (orange)

Europawahl (weißes Umweltpapier)

Im Wahllokal stehen 2 Urnen

1x für Europa und Regionalwahl (werden am selben Tag ausgezählt)

1x für Kreis, Gemeinde und Ortschaftsrat (Auszählung Mo, Di)

Wer ins Wahllokal kommt, bekommt den Stimmzettel für die Europawahl und 4 Umschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel für die Europawahl ist nach der Wahl zu falten und in die entsprechende Urne zu werfen (kein Umschlag). Die Anderen Stimmzettel sind in die farbgleiche Umschläge zu stecken und ebenfalls in die entsprechende Urne einzuwerfen.

Achtung! Eine Wahl wird ungültig, wenn der Zettel im falschen Umschlag steckt! oder kein Umschlag verwendet wird! (außer Europawahl)

Was ist eine gültige Wahl?

Europa/Regionalwahl

Der Stimmzettel muss eindeutig gekennzeichnet sein, es dürfen keine Bemerkungen o.ä. sich auf dem Stimmzettel befinden.

Ein leer abgegebener Stimmzettel ist ungültig, genauso ein Kaputter.

Kreistag/Gemeinde/Ortschaftsrat (Unechte Teilortswahl)

positive Kennzeichnungspflicht (das Durchstreichen der Bewerber ist eine negative Kennzeichnung) negative Bemerkungen und Anmerkungen die auf den Wähler schließen lassen (also z.B. das W oder auch statt einem Kreuz einen Totenkopf) machen den Stimmzettel/die Kennzeichnung des Kandidaten ungültig. Außerdem Einschränkungen (z.B. nur wenn der Schiesstand kommt)

Außerdem dürfen nicht mehr als die auf dem Stimmzettel angegeben Stimmen vergeben werden. Sonst ist die Wahl ebenfalls ungültig. Panaschieren funktioniert nur mit Personen, die zur Wahl gemeldet wurden. Kumulieren kann man mit maximal 3 Stimmen. Steht dort 4 ist die Kennzeichnung, wie auch mit nicht gemeldeten Kandidaten ungültig. Auch kann man nur Kumulieren wenn man auch mehrere Stimmen zu vergeben hat. Die Anzahl der Stimmen steht auf dem Stimmzettel.

Es können nur so viel Stimmen in der Ortschaft vergeben werden wie in der jeweiligen Ortschaft zu vergeben sind. Auch wenn der Stimmzettel insgesamt mehr Stimmen ausweist. Das kann passieren wenn eine Partei nicht genügend Kandidaten gestellt hat.

Es kann auch ein leerer Stimmzettel abgegeben werden, wenn die Liste nur von 1ner Partei ist, keine weiteren Kennzeichen vorliegen und nur 1 Stimmzettel im Umschlag enthalten ist. Jeder Kandidat erhält dann von oben nach unten 1 Stimme. Solange bis die max. Anzahl der Stimmen erreicht ist oder die Liste keine weiteren Kandidaten enthält. Bei mehr Stimmen als Kandidaten sollte man also immer kumulieren, damit man keine Stimmen verschenkt.

Viel Spaß!

Irrtümer vorbehalten

Quelle:

http://www.wahlrecht.de/kommunal/baden-wuerttemberg.htm

http://www.ludwigsburg.de/servlet/PB/menu/...2_l1/index.html

http://www.innenministerium.baden-wuerttem...hlen/83104.html

http://www.kreistagswahl-ravensburg.de/wah...e-wird-gewahlt/

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