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IGNORED

Argumentationshilfe vom vfw


John W aus C

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Geschrieben

Hallo,

habe die im Forum genannte Pressemitteilung vom VdW auf deren Seite im Original gelesen (Diskussion um Waffenrecht benötigt dringend Versachlichung). Wichtiger als der Text selbst erscheint mir - letztlich auch für die Zwecke jedes einzelnen Legalwaffenbesitzers in der persönlichen Argumentation - das nur auf deren Seite genannte Argumentationspapier (nachfolgend zitiert nach http://www.vdw-duesseldorf.de/documents/PM...enrechtVdW.pdf)

Grüße

John

Richtigstellung irreführender Annahmen und Fehlinformationen zum Waffenrecht

1) Weniger Waffen bedeutet nicht mehr Sicherheit. Es ist erstens statistisch erwiesen, dass von legalen Waffen nur in verschwindend geringem Maße Straftaten ausgehen: In nur drei Prozent aller Straftaten werden Legalwaffen eingesetzt. Zweitens zeigen insbesondere Länder mit besonders restriktivem Waffenrecht wie z.B. Großbritanien oder Australien im Gegenteil einen Anstieg der Gewaltkriminalität nach Verschärfung des Waffenrechtes. Ein anderes Beispiel: In den USA weisen Staaten mit einem höheren Anteil von Haushalten mit Legalwaffen (z.B. Vermont mit Schußwaffen in 31 Prozent der Haushalte) eine drei Mal niedrigere Anzahl von Tötungsdelikten auf, als solche mit sehr restriktivem Waffenrecht (z.B. New York mit Schußwaffen in 11 Prozent der Haushalte). Zu dieser Problematik existieren weitere vergleichbare Studien und Statistiken.

2) Auch ohne Legalwaffen gibt es Amoktaten. Bestimmend für einen Amoklauf ist nicht der Legalwaffenbesitz, sondern die

psychische Disposition und Motivation des Täters. Es gibt genügend Beispiele für Amok- und Mordtaten mit Kleinkaliberwaffen (z.B. an der Berufsschule in Kauhajoki/Finnland, September 2008 oder Realschule Eislingen, April 2009), mit Stichwaffen (z.B. in einem Kindergarten in Dendermonde in Belgien, Januar 2009) oder teilweise sogar aus handelsüblichen Chemikalien selbstgefertigtem Brand- und Sprengstoffen (z.B. die versuchten Anschläge der sogenannten

islamistischen „Sauerlandgruppe“ 2008 oder sogenannte Trittbrettfahrer im Zuge des Amoklaufes von Winnenden). Die Taten von Eislingen haben auch gezeigt, was eine zentrale Lagerung von Waffen bzw. die Trennung von Waffen und Munition bei entschlossenen Tätern bringt: Nichts. Hier sind die jugendlichen Täter offenbar in eine solche zentrale Lagerstätte eingebrochen.

3) Großkalibrige Waffen sind auch Sportgeräte. Erstens ist selbst der olympische Sport nicht auf Kleinkaliber- oder

Luftdruckwaffen beschränkt, denkt man z.B. an Trap- oder Skeetschießen. Zweitens ist die Frage, ob eine Sportart gegenwärtig bei den olympischen Spielen stattfindet nicht ausschlaggebend für ihre Definition als Sport. Bei den ersten olympischen Spielen der Moderne 1896 in Athen wurde beispielsweise noch mit Großkaliber-Pistolen geschossen und beim Biathlon kamen bis weit ins zwanzigste Jahrhundert großkalibrige Langwaffen zum Einsatz. Viele populäre Sportarten wie Squasch, Rugby, Motorradsport oder Karate sind gegenwärtig nicht olympisch. Zahlreiche Waffen sind speziell für den Schießsport entwickelt worden. Ausschlaggebend für das Verständnis als Sport sollte die Entscheidung von Sportlern und

Zuschauern sein. In Deutschland sind rund zwei Millionen Menschen als Sportschützen aktiv. Man kann also von einem wirklichen Breitensport sprechen mit vielen gesellschaftlich relevanten Funktionen etwa im Bereich der Jugendarbeit oder der Förderung des sozialen Zusammenhaltes der Sportler.

4) Biometrische Sicherheitssysteme an Waffen oder Waffenschränken bringen nicht grundsätzlich mehr Sicherheit.

Die bereits heute nach der Verschärfung des Waffenrechtes 2003 vorgeschriebene Aufbewahrung in klassifizierten Schutzschränken verhindert wirksam einen Zugriff Unberechtigter auf Waffen. Wenn Waffen jedoch bewußt nicht entsprechend aufgehoben werden – wie offensichtlich im Zusammenhang mit Winnenden – geschehen, kann dies genau so biometrische Systeme betreffen. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass sich handelsübliche Sicherungssysteme von

Laien ausschalten lassen. Schließlich verfügen Sportler teilweise über mehrere spezielle, auf die einzelne Disziplin zugeschnittene Sportwaffen, Sammler über kulturhistorisch wertvolle Waffensammlungen oder Jäger über spezielle Jagdwaffen für verschiedene Jagdarten. Diese Legalwaffenbesitzer würden ungerechtfertigt finanziell belastet, wenn sie für jede Waffe ein einzelnes Sicherungssystem erwerben müßten. Darunter würden auch für die Allgemeinheit wertvolle Ziele wie kulturhistorische Sammlungen oder der Jagdschutz und die Hege der Wildtiere leiden können.

5) Verdachtsunabhängige Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern sind nicht gerechtfertigt. Bereits heute gibt es bei begründetem Anlass, dass Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt werden, umfassende Kontrollmöglichkeiten der Behörden.

Unser Grundgesetz mißt der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) eine entscheidende Bedeutung bei. Es ist eine bedenkliche Aufweichung dieses Grundrechts, anlasslos und ohne Ansehen des Einzelfalles „Durchsuchungen“ zu erlauben. Dies würde alle Legalwaffenbesitzer grundlos unter einen Generalverdacht stellen und das Verfassungserfordernis eines richterlichen Beschlusses bei Hausdurchsuchungen außer Kraft setzen.

6) Waffenbesitz und Demokratie sind historisch und aktuell miteinander verknüpft. Das restriktivste Waffenrecht haben

Diktaturen erlassen, während in einer der ältesten Demokratien der Welt, den USA, das Recht auf Waffenbesitz Verfassungsrang hat. Demokratische Staaten stützen sich nicht nur aktuell oder historisch auf die allgemeine Wehrpflicht, das Ausbilden der meisten ihrer männlichen Bürger an der Waffe. Demokratische Staaten haben auch eine Historie und gegenwärtige Verpflichtung gegenüber ihren Sportlern, Jägern, Brauchtumsschützen und Sammlern oder

Angehörigen von Berufen mit besonderer Gefährdung und ihren Rechten sowie ihrem Eigentum

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