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DSB, Lübecker Erklärung und Unverletzlichkeit der Wohnung


SIGianer

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Geschrieben

Der Deutsche Schützenbund wird auch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Regelung hinsichtlich verdachtsunabhängiger Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen mittragen, wenn eine dem Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) entsprechende Regelung getroffen wird. Allerdings verwahrt sich der Deutsche Schützenbund dagegen, dass seine Mitglieder nach manchen Vorschlägen rechtloser als jeder Kriminelle gestellt werden sollen.

= eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Aufhebung der Unverletzlichkeit

Persönlich stößt mir das arg sauer auf.

http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/2871-D...um-Waffenrecht/

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