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IGNORED

Führen von Schreckschusswaffen / kleiner Waffenschein


waltherPP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

irgendwie kommen die bei co2air.de nicht auf einen grünen Zweig obwohl es

um deren gebiet geht daher stell ich die Frage (nicht von mir aber sehr interresannt)

auch mal hier bei den experten.

Darf Man(n) eine geladene Schreckschusswaffe im Handschuhfach aufbewahren wenn

A: das Handschuhfach abgeschlossen ist

B: das Handschuhfach nicht abgeschlossen ist.

Der kleine Waffenschein ist vorhanden !

Ich hoffe die Frage kann endlich geklärt werden.

Gruss waltherPP

Geschrieben
Hallo,

irgendwie kommen die bei co2air.de nicht auf einen grünen Zweig obwohl es

um deren gebiet geht daher stell ich die Frage (nicht von mir aber sehr interresannt)

auch mal hier bei den experten.

Darf Man(n) eine geladene Schreckschusswaffe im Handschuhfach aufbewahren wenn

A: das Handschuhfach abgeschlossen ist

B: das Handschuhfach nicht abgeschlossen ist.

Der kleine Waffenschein ist vorhanden !

Ich hoffe die Frage kann endlich geklärt werden.

Gruss waltherPP

Gemäß letzter Änderung des WaffG müssen auch Schreckschußwaffen vor unbefugtem Zugriff gesichert werden.

Ob die Waffe ohne Aufsicht auch geladen aufbewahrt werden darf :confused:

Geschrieben
Hallo,

irgendwie kommen die bei co2air.de nicht auf einen grünen Zweig obwohl es

um deren gebiet geht daher stell ich die Frage (nicht von mir aber sehr interresannt)

auch mal hier bei den experten.

Darf Man(n) eine geladene Schreckschusswaffe im Handschuhfach aufbewahren wenn

A: das Handschuhfach abgeschlossen ist

B: das Handschuhfach nicht abgeschlossen ist.

Der kleine Waffenschein ist vorhanden !

Ich hoffe die Frage kann endlich geklärt werden.

Gruss waltherPP

Etwas mehr Infos sollten es da schon sein. Wo ist der Fahrer während die Schreckschusswaffe im Handschuhfach liegt?

Sollte er das Fahrzeug führen und hat er den kleinen Waffenschein scheint sowohl Variante A als auch B recht unproblematisch zu sein.

Sollte er das Fahrzeug allerdings abgestellt haben, stellt sich die Frage nach der sicheren Aufbewahrung. Hierzu heißt es nur in einem festen Behältnis verschlossen. Nehmen wir einmal an, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen weird, scheint wiederum Variante A und B in Ordnung zu sein. Problematisch dürfte jedoch sein, dass die Waffe weiterhin geladen ist. Auch stellt sich die Frage hat unter Umständen eine nicht berechtigte Person zugriff zu einem Ersatzschlüssel für den PKW.

Ein weiteres Problem kann sich auch dann ergeben, wenn eine weitere Person auf dem Beifahrersitz mitfährt, welche selbst über kein kleinen Waffenschein verfügt.

MfG Scorpio2002

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