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Antwortschreiben Innenministerium NRW


november

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Geschrieben
Waffenrecht

Diskussionen über eine Änderung des Waffengesetzes (WaffG)

Sehr geehrter Herr Windmond,

für Ihre Eingabe vom 29.03.2009 danke ich Ihnen. Ich habe sie mit Interesse gelesen und sie fließt in meine Meinungsbildung im Rahmen der derzeitigen Überlegungen über eine Änderung des Waffengesetzes ein.

In den letzten Tagen und Wochen wurden eine Reihe von Vorschlägen für Änderungen des Waffenrechts vorgebracht. Ebenso gab es Stimmen, die für eine Beibehaltung der jetzigen Regelungen eintraten. Ihre Eingabe zeigt mir, dass Sie diese Diskussion nicht nur aufmerksam verfolgen, sondern sich auch engagiert an ihr beteiligen. Auch wenn es mir wegen der Vielzahl der bei mir eingegangen Schreiben leider nicht möglich ist, individuell auf Ihre Anliegen einzugehen, darf ich Ihnen versichern, dass eine Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten gewährleistet ist.

Dem Bund obliegt für das Waffenrecht die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit. Insofern ist es folgerichtig, dass das Bundesministerium des Innern für den 21.04.2009 zur konstituierenden Sitzung einer unter seiner Leitung stehenden Arbeitsgruppe Waffenrecht eingeladen hat. Den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe kann und möchte ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Letztlich kommt es auch entscheidend darauf an, ob der Bund hiernach Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Waffenrechts anstrebt, einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet und ihn dem Bundesrat zuleitet.

Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bund bei den eben aufgezeigten Fragestellungen entscheidet. Soweit er mich bei seiner Entscheidungsfindung um Unterstützung bittet, werde ich diese selbstverständlich leisten. Dabei werde ich stets dafür eintreten, dass mit Augenmaß und sachorientiert über das Thema Waffenrecht diskutiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Esser

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