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IGNORED

Transport durch Unberechtigte


SirSydom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

in meinen - wohl auch schon etwas älteren Unterlagen zur Sachkunde steht, das die Verbringung einer erlaubnisspflichtigen Waffe z.B. in einem Koffer z.B. zum BüMa von einem nicht Berechtigten erlaubt wäre.

Sachkundedozent sagt, das wäre mittlerweile nicht mehr erlaubt.

Aus welcher Änderung des WaffG geht das hervor?

Geschrieben

hallo SirSydom,

Sachkundedozent sagt, das wäre mittlerweile nicht mehr erlaubt.

Aus welcher Änderung des WaffG geht das hervor?

über das lasst sich kräftig streiten.

Dein Dotzent bezieht sich auf das aktuelle WaffG § 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

Was nun ein Gewerblicher Transport ist, bzw. sein soll kann ich dir auch nicht sagen.

( Wink mit dem Zaunpfahl " Taschengeld Paragraph " )

und ich kann auch nicht verstehen, das ( Hein-Doof aus den tiefsten-Afrikanischen oder Kurdischen, Türkischen. Arabischen, Russischen ..... Republiken )

das Ding Gewerblich legal transportieren darf,

und man es deinem geliebten Weib, Mutter, Vater... oder Kumpel untersagen will.

WaffG hat aber mit Logik absolut nix am Hut.

lg

Peter :s75:

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