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IGNORED

Sachkundelehrgang / Lehrgang § 27


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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte (das nicht ganz billige) Glück einen wirklich vorbildlichen Sachkundelehrgang besuchen zu dürfen. Bei Gesprächen mit Schützenkollegen habe ich da aber ganz, ganz anderes gehört.

Angefangen von Schnellkursen, über Unwissen bis hin zu im Vorhinein per Mail verschickten Prüfungsfragen mit beigefügten Antworten.

Mein Wiederladelehrgang war auch soweit OK - man hat allerdings recht wenig gelernt um nicht zu sagen - das eigentliche Wiederladen ist nicht vermittelt worden sondern mehr die Theorie.

Nun würde mich brennend interessieren:

Was haben die Herren Lehrgangsleiter machen müssen um ihren Jon ausüben und schlußendlich eine Prüfung mit staatlicher Anerkennung abnehmen zu dürfen?

Bin mal gespannt.....

Viele Grüße

Kai

Geschrieben

Das kann ich Dir sagen. Lade mal von hier die Datei 4.3 "Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz" herunter. Anmerkung dabei noch: Einige Bundesländer verlangen für den Rechtskundeunterricht einen rechtlich geschulten Dozenten. Der Lehrgangsträger muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Alles weitere steht in dem Pamphlet.

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo zusammen,

ich hatte (das nicht ganz billige) Glück einen wirklich vorbildlichen Sachkundelehrgang besuchen zu dürfen. Bei Gesprächen mit Schützenkollegen habe ich da aber ganz, ganz anderes gehört.

Angefangen von Schnellkursen, über Unwissen bis hin zu im Vorhinein per Mail verschickten Prüfungsfragen mit beigefügten Antworten.

Mein Wiederladelehrgang war auch soweit OK - man hat allerdings recht wenig gelernt um nicht zu sagen - das eigentliche Wiederladen ist nicht vermittelt worden sondern mehr die Theorie.

Nun würde mich brennend interessieren:

Was haben die Herren Lehrgangsleiter machen müssen um ihren Jon ausüben und schlußendlich eine Prüfung mit staatlicher Anerkennung abnehmen zu dürfen?

Bin mal gespannt.....

Viele Grüße

Kai

Hallo Kai,

meinst du § 27 AWaffV ???? oder ???

MkG

M.222

Geschrieben

Hallo,

Das kann ich Dir sagen. Lade mal von hier die Datei 4.3 "Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz" herunter. Anmerkung dabei noch: Einige Bundesländer verlangen für den Rechtskundeunterricht einen rechtlich geschulten Dozenten. Der Lehrgangsträger muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Alles weitere steht in dem Pamphlet.

erst einmal vielen Dank für den Link! Mein Googeln hatte nichts ergeben. Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das doch aber - bezogen auf die Wiederladelehrgänge - daß ein potentieller Lehrgangsleiter "nur" selbst im Besitz der Erlaubnis nach §27 sein muß und ein Unterrichtskonzept vorlegen muß. Die Zuverlässigkeit usw. geht ja eigentlich sowieso mit dem Besitz der Erlaubnis nach §27 einher - mehr kann man ja jemanden sowieso nicht durchleuchten.

Erklärt einiges, ist meiner Meinung nach aber eine sehr geringe Hürde für jemanden, der so sensiblen Lehrstoff vermitteln soll und damit auch ggf. Einfluß darauf hat, mit wieviel Risiko der Lehrgangsteilnehmer nachher agiert.

Irgenwie ist in unserem Lande alles reglementiert, nur leider entweder überreglementiert (meistens) oder unterreglementiert - die goldenen Mitte ist anscheinend wirklich selten... (nur meine Meinung).

Viele Grüße

Kai

Geschrieben
Hallo Kai,

meinst du § 27 AWaffV ???? oder ???

MkG

M.222

Hallo,

ich meine den Kurs zur Erlangung einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgestz (ich hoffe es ist die richtige Bezeichnung) - im Volksmund auf jeden Fall den Wiederladelehrgang.

Viele Grüße

kai

Ich dachte es geht um Wiederladelehrgang.

Ja - genau den meinte ich.

Viele Grüße

Kai

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo,

ich meine den Kurs zur Erlangung einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgestz (ich hoffe es ist die richtige Bezeichnung) - im Volksmund auf jeden Fall den Wiederladelehrgang.

Viele Grüße

kai

Ja - genau den meinte ich.

Viele Grüße

Kai

Hallo,

war durch das Wort "Sachkundelehrgang" etwas irretiert !!

MkG

M.222

Geschrieben

Es ist ein Fachkundelehrgang nach nach §32 der Ersten Verordnung

zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

Ich nenne das FKS - Fachkunde Spreng, analog zu der allgemein bekannten Abkürzung WSK.

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