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IGNORED

Regelüberprüfung


hugo-egon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ist es eine Besonderheit des Landes Brandenburg oder ist es üblich, dass man ein Formular geschickt bekommt, indem man die vorhandenen Waffen eintragen soll und sich vom Verein und Verband selber eine Bestätigung für das Bedürfnis holen soll ? Zeit dafür 6 Wochen mit Hinweis auf die Mitarbeitspflicht nach §45 Waffg. Es wird doch eigentlich nur die Zuverlässigkeit geprüft da die Vereine ihre ausgetretenen Mitglieder ja schon melden müssen.

Geschrieben

Erneute Bedürfnisprüfung einmalig innerhalb der ersten 3 Jahre, dann periodische Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Das sind zwei verschiedene Sachen.

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

...

(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Geschrieben
ist es eine Besonderheit des Landes Brandenburg oder ist es üblich, dass man ein Formular geschickt bekommt, indem man die vorhandenen Waffen eintragen soll ...

Seh ich das richtig? In Brandenburg braucht man seine Waffen nach Erwerb also nicht dem Amt melden und eintragen lassen sondern das Amt fragt gelegentlich mal nach was man denn so hat ??????????

Wenn das stimmt, zieh ich um :chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

Fragen die nur bei Sportschützen oder auch bei Zuhältern und anderen "ethnischen" Gruppen und wie hoch ist da die Rückmeldequote?

Archiviert

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