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WaffG Liechtenstein


Gast

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http://www.presseportal.ch/de/pm/100000148...s_liechtenstein

Im Jahr 1999 hat die Regierung Flinten (Schrotgewehre) mit Vorderschaftrepetiersystem sowie neuartige gefährliche Munitionstypen verboten. Das Verbot wurde mit der zum Waffengesetz erlassenen Verordnung umgesetzt. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass das Verbot grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er hob die Bestimmungen über das Verbot der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem trotzdem als verfassungswidrig auf, da ein Verbot durch eine auf das Waffengesetz gestützte Verordnung nicht dauernd Bestand haben könne. Es obliege dem Gesetzgeber, welche Waffen und Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und verboten haben möchte.

Da aus der Sicht der Regierung von den Schusswaffentypen der Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem nach wie vor eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Verbot dieser Schusswaffen, analog der geltenden Regelung in Österreich, in den bestehenden Katalog der verbotenen Waffen im Waffengesetz aufgenommen werden. Gleichzeitig soll der Verbotskatalog zum einen um Flinten, die eine bestimmte Länge unterschreiten (abgesägte Flinten), und zum anderen um besonders gefährliche Munition, für welche es keine legale Verwendung gibt, ergänzt werden.

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