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IGNORED

Bedürfnis


HSE

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Heute teilte mir der hess. Schützenbund mit, daß ein Bedürfnis für die von mir beantragte Sportpistole im Kaliber .22 deshalb nicht gegeben sei, weil ich (Sportschütze und Jäger) bereits im Besitz eines Revolvers im gleichen Kaliber sei. Dieser Revolver wurde für Zwecke der Jagd (Fangschuß Fallenjagd) erworben und wird dementsprechend genutzt.

Beileidskundgebungen und Bestätigungen, daß dies eine Schweinerei sei etc. sind nicht erforderlich. Dankbar willkommen sind jedoch Erfahrungen (Einsprüche, Klagen?) in ähnlich gelagerten Fällen.

M.E. ist die Begründung des Schützenbundes nicht haltbar.

1. Revolver sind keine Pistolen und sportlich eher nicht konkurenzfähig.

2.

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