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K43 Deko


consonamus

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Hallo,

als Sammler ("Rote") von Langwaffen habe ich jetzt die Möglichkeit, von einem Bekannten einen K43 als Deko zu erwerben. Ein K43 als scharfe Waffe würde (noch?) nicht in meine WBK passen.

Ich hatte früher selbst schon mal einen Deko K43 besessen, gekauft nach meiner Erinnerung vor 1976. Aber zwischenzeitlich kam es dann zur Gründung einer Familie, infolgedesse war plötzlich "FKK" (= Fatta keine Knete) und schwups war der K43 weg. :traurig_16: Da der Preisanstieg für die 43er eigentlich in den letzten 20 Jahren nach meinem Empfinden ziemlich kontinuierlich war, war der Verkauf ebenso kurzsichtig wie der Gewinn situationsbedingt eher erfreulich, aber das nur so nebenbei.

Mein ehemaliger Deko K43 hatte nur ein zugeschweißtes Patronenlager, einen 45 Grad abgeschliffenen Verschluss, da war allerdings kein noch so kleiner Rest vom Stoßboden mehr vorhanden, und ein von vorne verschweißtes Schlagbolzenloch. Andere Abänderungen, wie sie später gemacht wurden, um den Austausch von Verschlüssen zu verhindern, hatte er nicht. Über Bohrungen und Stifte im Lauf sprach damals auch noch niemand. Obwohl der K43 damals vor 1976 doch nach meiner Erinnerung doch noch als Kriegswaffe galt ??

Der 43, den ich jetzt erwerben kann, ist fast genauso abgeändert, nur dass noch ein winziger Stoßbodenrest vorhanden ist und der Einschnitt für den Auszieher nicht beschädigt wurde. Der lose Auszieher ist sogar noch vorhanden. Der potentielle Verkäufer meint, der müsste auch etwa zur selben Zeit wie mein ehemaliger gekauft worden sein. Eine Rechnung hat er allerdings nicht mehr.

Zwischenzeitlich ist der K43 ja wohl aus der Kriegswaffenliste gestrichen worden. Meine Frage ist jetzt, ob ich den K43 mit den alten Abänderungen besitzen darf. Oder muss da was "nachgebessert" werden (Bohrungen im Lauf?), ggfls. durch wen? Muss dann eine Neuabnahme durch ein Beschussamt erfolgen? Immer vor dem Hintergrund gefragt, dass der Verkäufer bzw. ich den Zeitpunkt des Kaufes und damit der ursprünglichen Unbrauchbarmachung im Ernstfall, z. B. bei einer - Genehmigung vorausgesetzt - evtl. möglichen Reparatur / Wiederinbetriebnahme durch einen Spezialhersteller nicht nachweisen könnte. Einen Händlerstempel von den "üblichen Verdächtigen" habe ich auch bisher noch an keiner Stelle entdecken können, ich meine auch, dass diese Stempelei mit den Fantasienamen erst später aufkam.

Die derart abgeänderten K43 wurden damals übrigens ziemlich häufig verkauft, war zu dem Zeitpunkt diese Art der Abänderung eigentlich legal bzw. ausreichend?

Vielen Dank und Grüße

consonamus

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