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Geld: neues Gesetz z. Förderung Ehrenamt


AlexG

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Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2007/pz_070706.html

Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag in dritter Lesung das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Im Namen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement" stellt sein Vorsitzender, Dr. Michael Bürsch, hierzu fest:

„Das Gesetz bedeutet einen großen Fortschritt für die Reform des Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Stiftungsrechts. Besonders positiv hervorzuheben ist die Einführung eines allgemeinen Freibetrags in Höhe von 500 Euro für alle Engagierten. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements’ endlich umgesetzt. Zu begrüßen sind ferner die Verbesserungen im Stiftungsrecht, die Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke sowie die großzügige Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro und der allgemeinen steuerlichen Spendenabzugsgrenzen.

weiteres :

http://www.bundestag.de/dasparlament/2007/...n/16384032.html

Anhebung des steuerfreier Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen auf 1 Million €

Übungsleiterpauschale Dieser steuerliche Freibetrag wird von 1.848 auf 2.100 Euro jährlich erhöht. Er kommt unter anderem Übungsleitern, Ausbildern, Betreuern und vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten zugute.

Aufwandspauschale Dieser Steuerfreibetrag von 500 Euro im Jahr wird neu eingeführt und für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtägigen oder kirchlichen Bereich gewährt. Übungsleiter- und Aufwandspauschale schließen sich gegenseitig aus.

Gemeinnützige Spenden Sie können künftig in Höhe von bis zu 20 Prozent der Einkünfte vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Bisher waren es fünf Prozent für kirchliche, religiöse und gemeinnützige und zehn Prozent für mildtätige, wissenschaftliche und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke. Die Umsatzgrenze für den Spendenabzug von Unternehmen verdoppelt sich von zwei auf vier Promille.

Eingeführt wird ein zeitlich unbegrenzter steuerlicher Spendenvortrag auf künftige Veranlagungsjahre. Spenden bis 200 Euro können dem Finanzamt gegenüber mit dem Kontoauszug nachgewiesen werden. Die Haftung für falsche Spendenquittungen wird von 40 auf 30 Prozent der Spenden herabgesetzt.

usw.

( falls das bei "Schießsportverbände & Vereine" besser aufgehoben ist bitte ich um Verschiebung- danke )

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