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IGNORED

Waffe verleihen


Jeddiah

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich weiss das Thama Waffe verleihen war schon ein paar mal da - habe aber (trotz Suche) noch ne offene Frage.

Also ich habe verstanden dass ich von einem Schützenkollegen eine Waffe leihen kann oder ihm eine leihen kann wenn beide eine Erwerbsberechtigung haben. Die Entleihdauer ist auf max. 4 Wochen beschränkt, am besten führt man noch ne Überlassungsvereinbarung mit sich (Das Dokument gibts hier im WO Forum) auf der der Entleihvorgang dokumentiert ist. Richtig soweit?

OK, aber was heisst jetzt konkret Erwerbsberechtigung? Reicht es dass beide ne (grüne oder gelbe) WBK haben, oder müssen beide einen Eintrag über die exakte Waffenart und Kaliber haben?

Konkrete Fragestellung. Er hat einen Westernrevolver in 357 Magnum ich will mir einen anschaffen in 45 Long Colt. Für´s Westernschiessen braucht man zwei. Also denke ich mir wärs doch praktisch wir könnten uns dier Dinger gegenseitig leihen

Bitte um Huiweise und Aufklärung

Wünsche euch allen einen guten Rutsch

Jed

Geschrieben

...

OK, aber was heisst jetzt konkret Erwerbsberechtigung? Reicht es dass beide ne (grüne oder gelbe) WBK haben, oder müssen beide einen Eintrag über die exakte Waffenart und Kaliber haben?

Konkrete Fragestellung. Er hat einen Westernrevolver in 357 Magnum ich will mir einen anschaffen in 45 Long Colt. Für´s Westernschiessen braucht man zwei. Also denke ich mir wärs doch praktisch wir könnten uns dier Dinger gegenseitig leihen

Bitte um Huiweise und Aufklärung

Wünsche euch allen einen guten Rutsch

Jed

Hi Jed,

Kein Problem, ihr leiht euch jeweils die Waffe, das Formular ist dabei wichtig, dient es doch dem Nachweis und ist gem §38WaffG mitzufuehren, wenn Du mit der Leihwaffe unterwegs bist.

Die WBK und die Eintraege darauf sind egal, wichtig ist nur, dass eine WBK vorhanden ist, ob gelb, gruen oder rot. Das Leihen ist fuer alle vom Beduerfnis moeglichen Waffen erlaubt, egal ob kurz oder lang und egal, welches Kaliber.

Sonderfall Sportler: §6 AWaffVO beachten.

Sonderfall Jaeger: Die koennen Langwaffen ausleihen, mit Jagdschein, auch wenn noch keine eigene WBK vorhanden ist, aber keine Kurzwaffen.

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