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Wie muss ein Pfefferspray ausgezeichet werden?


Gast hunter007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Reicht da schon ein Aufkleber (ca. 3 cm Durchmesser in einer Signalfarbe) auf der Dose mit: "Nur zur Tierabwehr!"?

Wer weiss mehr.

Gruss

hunter

Geschrieben

Es wird überall nur von einer Kennzeichnung mit einem Hinweis "nur zur Tierabwehr" gesprochen - meines Erachtens nach sollte dieser aber vom Hersteller angebracht worden sein - es geht ja um die Zweckbestimmung des Pfeffersprays, damit es nicht mehr den waffenrechtlichen Vorschriften unterworfen ist. Und die Zweckbestimmung legt ja meist bereits der Hersteller fest. Das ist jetzt nur meine persönliche Meinung - aber analog zu anderen Konstellationen im Waffenrecht würde es so Sinn ergeben. (z.B. Messer wird als Bajonett hergestellt = Waffe, Messer wird als Fahrtenmesser hergestellt = keine Waffe, obwohl sie recht ähnlich aussehen können)Korregiert mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte.

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