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IGNORED

Erwerb Kleinkaliber


pinkinson

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Geschrieben

Nabend,

mal eine Frage, irgendwo habe ich aufgeschnappt, dass laut dem neuen WaffG für KK-Waffen (zumindest Langwaffen) ein generelles Bedürfnis für Sportschützen besteht, ohne, dass jede Waffe einzeln vom Verband bedürfnisbescheinigt werden muss. Stimmt's oder ist es totaler Käse?

Interessant wäe folgende Fälle - Selbstlade- KK auf die grüne und KK- Repetierer auf dei gelbe. Beim lezteren wäre die Frage, ob ich da automatisch eine neue Gelbe kriegen würde, da ich noch die alte Gelbe habe.

Geschrieben

Nabend,

mal eine Frage, irgendwo habe ich aufgeschnappt, dass laut dem neuen WaffG für KK-Waffen (zumindest Langwaffen) ein generelles Bedürfnis für Sportschützen besteht, ohne, dass jede Waffe einzeln vom Verband bedürfnisbescheinigt werden muss. Stimmt's oder ist es totaler Käse?

Interessant wäe folgende Fälle - Selbstlade- KK auf die grüne und KK- Repetierer auf dei gelbe. Beim lezteren wäre die Frage, ob ich da automatisch eine neue Gelbe kriegen würde, da ich noch die alte Gelbe habe.

KÄSE!!!!!!!!!!!!!!!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

...so kompletter Käse ist das nicht. Nach Recht und Gesetz ist nach Erhalt der neuen gelben WBK das Bedürfnis und die Eigenschaft als Sportschütze anerkannt und die im Waffelgesetz bestimmten Waffen dürfen gekauft werden, ohne daß jedesmal ein neuer Bedürfnisnachweis des Verbandes vorgelgt werden muss. Man muss das nur noch manchem Verbandsfürsten und Sachbearbeiter erläutern. Nicht umsonst klagen derzeit sehr viele Schützen gegen irgendwelche in der gelben WBK widerrechtlich eingetragenen Beschränkungen.

Das gilt selbstverständlich nicht für KK-Selbstlader. Die erfordern jedesmal eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes und kommen dann auf WBK grün.

D.h. das "generelle Bedürfnis" nach Erteilung der neuen gelben WBK erstreckt sich nicht nur auf KK-Waffen, sondern auch GK-Waffen und sogar (Einzellader)Flinten.

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__14.html

Gruß

GOH

Geschrieben

@God of Hellfire

das alles wusste ich schon. Was mir nicht klar war, ob bei nicht vorhanden einer neuen gelben beim möglicne Erwerb eines KK-Repetierers eine neue ausgestellt wird.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

@God of Hellfire

das alles wusste ich schon. Was mir nicht klar war, ob bei nicht vorhanden einer neuen gelben beim möglicne Erwerb eines KK-Repetierers eine neue ausgestellt wird.

alte und neue gelbe sind zwei versch. Erwerbsberechtigungen, die nur die Farbe gemeinsam haben.

Du solltest problemlos (hier wieder Fürsten und SB im Spiel) zusätzlich zu Deiner alten gelben auch die neue gelbe beantragen können. Die alte gelbe verfällt dadurch ja nicht, es ist ja immer noch ein gültiges Dokument welches Du besitzt.

Gruß

GOH

Gast God of Hellfire
Geschrieben

dat weiss ich auch, nur gibt's bei der neuen gelben wieder Gewurschtel mit Bedürfnisnachweis vom Verband

...wenn Du alles schon weißt, warum fragst Du dann?

Daß das Gewurschtel mit Verbandsfürsten zum Schießsport gehört wie die Butter zum Brot war Dir doch vorher schon klar.

Wo siehst Du denn die Probleme bei der Bestätigung Deines Verbandes?

Gruß

GOH

Geschrieben
Daß das Gewurschtel mit Verbandsfürsten zum Schießsport gehört wie die Butter zum Brot war Dir doch vorher schon klar.
Ich vermute mal, er wollte wissen, ob das Vorhandensein einer alten Gelben den Bedürfnisnachweis für die Ausstellung einer neuen Gelben entbehrlich macht. Nun, beide sind zwar gelb, beide sind "WBK für Sportschützen", trotzdem sind es 2 verschiedene Paar Schuhe. Der alte Bedürfnisnachweis gilt nur für die alte Karte. Ohne neuen Nachweis gibt´s weder eine neue Gelbe, noch eine Erweiterung der alten. Wobei ich nicht 100%ig ausschließen kann, daß man bei dem einen oder anderen SB auch so durchkommt.
Gast God of Hellfire
Geschrieben

Wobei ich nicht 100%ig ausschließen kann, daß man bei dem einen oder anderen SB auch so durchkommt.

...deswegen ja meine Einräumung des "Fürsten- u. SB Faktors".

;)

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