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IGNORED

in wie weit darf eine lw zerlegbar sein ?


look

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

RIESEN diskussion unter schützen bei uns:

ist eine zerlegbare lang waffe rechtswiedrig oder nicht?

beispiel: blaser take down waffen.

und wenn es zulässig sein sollte:

in wie weit ist eine solche zerlegbarkeit noch zulässig?

beispiel: Henry H002B

post-5941-1153337232_thumb.jpg

gruß

look

Geschrieben

Waffen, die "über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können" sind in Teutonien verboten, um ein verdecktes Führen von Langwaffen zu verhindern.

Meines Wissens ist die Zerlegbarkeit zu Transportzwecken ist von dem Verbot allerdings nicht erfaßt, wenn die Waffe im zerlegten Zustand nicht schußfähig ist, bzw im schußfähigen Zustand eine Länge von 60cm nicht unterschreiten kann. (Bitte um Korrektur, falls ich hiermit falsch liegen sollte!)

Schußfähig sind solche Waffen auch ohne Hinterschaft, also müßte System und Lauf zusammen mind. 60cm lang sein. Ob das auf die H002B zutrifft, weiß ich nicht.

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