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IGNORED

Deutsche Exportbestimmungen für Waffenzubehör


Grizzly357

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe auf EGUN öfters mal etwas gekauft, dass dann in die Schweiz gesendet wurde. Das waren z.B. Matrizen oder irgendwelche Ersatzteile für Waffen, Magazine usw. Bisher wurde dass einfach zu mir geschickt und dann kam evt. noch Zoll dazu. Nun wollte ich bei einer deutschen Firma einen Trimmerpiloten bestellen und da hiess es dann, dass man für jegliches Waffenzubehör eine Ausfuhrbewilligung braucht. Zeitgleich wollte ich bei der Firma Oberlandarms ein paar Ersatzteile für das OA15 bestellen und da Teilte man mir mit, dass unter 1500 Euro nichts geschickt wird und dass man für diese Teile ebenfalls eine Ausfuhrbewilligung braucht. In der Bestellung ging es um Gasringe, Auszieher, Schlagbolzen und Magazine. Ich war also erstmal paff. :o Bisher war ich der Meinung, dass ich für wesentliche Waffenbestandteile eine Ausfuhrbewilligung brauchen würde. Für diese müsste ich dann auch in der Schweiz eine Einfuhrbewilligung haben. Da heisst es immer, dass es schwierig sei Waffenzubehör aus den USA auszuführen und nun ist es in Deutschland überhaupt kein bisschen besser. Was wisst Ihr darüber ?

Grizzly357

Geschrieben

Bloedsinn. Nicht wesentliche Teile kann ich deutscherseits verschicken, wohin ich will. Und auch einfuehren.

Da sind welche zu faul,. ins Ausland zu liefern, das ist alles.

Geschrieben

Bloedsinn. Nicht wesentliche Teile kann ich deutscherseits verschicken, wohin ich will. Und auch einfuehren.

Blödsinn? Warum benötige ich dann für die Lieferung in Nicht EU-Länder selbst für Ladestreifen eine Ausfuhrgenehmigung vom BAFA?? ( Die zugebenermaßen binnen 48-72h erteilt und bei mir ist ).

Anlage AL zur AWV erklärt vieles.

Geschrieben

Mich würde halt interessieren für welche Teile ich eine Ausfuhrbewilligung benötige und welche frei verkäuflich sind und ob da zwischen Händler und Privatperson die in Egun was verkauft unterschieden wird?

Grizzly357

Geschrieben

Mich würde halt interessieren für welche Teile ich eine Ausfuhrbewilligung benötige und welche frei verkäuflich sind und ob da zwischen Händler und Privatperson die in Egun was verkauft unterschieden wird?

Grizzly357

In NICHT EU Länder, und da spielt es keine Rolle ob Canada, Iran oder Schweiz gilt erstmal generelle Ausfuhrgenehmigungspflicht für alle Waffen, Munition und Teile davon.

Ausnahmen von der generellen Ausfuhrgenehmigungspflicht gelten für Flinten, also glattläufige Waffen, alle Schußwaffen made vor 1890 und alle Schußwaffen in .22lr, ausgenommen Vollautomaten sowie Signalwaffen Kal 4 und deren Munition. Es gibt noch ein paar weitere Ausnahmen der generellen AG pflicht aber die sind hier nicht relevant.

Alle Teile für Waffen, die nicht unter obenstehende Ausnahmen fallen sind diesen Waffen gleichgestellt und erfordern eine AG. Egal ob der Verkäufer §21.1 Waffenhändler/Hersteller oder Privatperson ist.

Geschrieben

Super schnelle Antwort, vielen Dank.

Dann müsste man also auch für z.B. Magazine, Hülsen und Geschosse auch eine Ausfuhrbewilligung einholen?

Grizzly357

Für alles,

ich wollte mir gerade einen Schaft in einem US Shop kaufen....5000$ Mindestbestellung und so viel Papierkrams, dass ich es mir gerade anders überlegt habe! :angry2:

Geschrieben

Super schnelle Antwort, vielen Dank.

Dann müsste man also auch für z.B. Magazine, Hülsen und Geschosse auch eine Ausfuhrbewilligung einholen?

Grizzly357

Richtig, das kostet aber nichts, keinen einzigen cent, (halt, das Antragsformular kostet) und ist bei NATO Ländern sowie Schweiz innerhalb max 72 Stunden erteilt und beim Antragsteller!!! Sag mal einer was übers BAFA.

Geschrieben

Vielen Dank für Euere Antworten. So wie es aussieht, sind sich auch viele Privatverkäufer in egun dem nicht bewusst, dass sie bei Auslandversand eine Bewilligung brauchen. Mir wurde grad kürzlich von einem deutschen Händler bestätigt, dass Hülsen und Geschosse ohne Ausfuhrbewilligung versendet werden dürfen. Naja, dann werden sich meine Einkäufe bei egun stark reduzieren. <_<

Grizzly357

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