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IGNORED

rechtliche frage


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hallo, bisher war ich nur leser in diesem forum, aber jetzt hätte ich auch mal eine frage:

das beschriebene ereignis ist schon eine weile her, ich frage um es beim nächsten mal besser zu machen:

vor einiger zeit habe ich mir bei eggs softairshopping eine gsg x8 bestellt und diese ordnungsgemäß zugestellt bekommen. das teil war aber leider eine enttäuschung, null zielgenauigkeit und ich hätte damit aus 1m entfernung ohne schmerz auf meine hand schießen können.

also gemäß den AGB's zurückgesendet mit der bitte mir entweder den betrag zurückzuzahlen oder ihn mit der bestellung einer hardball II zu verrechnen. das war kurz vor den ferien, und auf der website war schon angegeben das bestellungen aufgrund großen andrangs etwas länger dauern könnten.

als nach 6 wochen immer noch keine rückmeldung erfolgte habe ich eine (selbstverständlich höfliche) e-mail geschickt in welcher ich mich nach dem verbleib meines paketes erkundigt habe, diese mail wurde offenbar ignoriert, nach 3 wochen ohne rückmeldung die nächste e-mail mit hinweis auf meine rechte, weitere handlungen etc.. geschrieben, wurde ignoriert, inzwischen war ich ziemlich sauer.

also brief an eggs geschrieben (mit hilfe meines vaters), sachlage erklärt, rechtslage, etc.. keine rückmeldung.

nächster versuch: per einschreiben mit rückmeldung (oder wie das heißt), rückmeldung nie angekommen, bei der post erkundigt: mein name ist hase ich weiß von nix. inzwischen ist das ganze ziemlich auf den geldbeutel gegangen, außerdem hat die seite/ firma inzwischen einen anderen besitzer/ von anderer firma übernommen, einmal ganz davon abgesehen das die einspruchszeit höchstwahrscheinlich schon abgelaufen ist. ich hab's inzwischen aufgegeben, verlust: über 65€. resultat ich war/ bin stinksauer und werde garantiert nichts mehr bei denen bestellen, generell stehe ich onlinebestellungen eher skeptisch gegenüber, jetzt erst recht.

kann mir jemand sagen wie man sowas verhindern hätte können? rechtsanwalt hätte sich ja garnicht gelohnt, also was tun?

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Man kann auch ohne Rechtsbeistand ein Mahnverfahren einleiten. Selbst wenn die Firma mit dem damaligen Inhaber erlöschen ist, kann man einen Titel erwirken. Ob er dann was nutzt, insbesondere wenn die Firma in die Insolvenz gegangen ist, ist mehr als fraglich. Allenfalls wird man weit hinten in die Gläubigerliste eingetragen. Wenn ich nicht irre, kann man denen sogar den Gerichtsvollzieher auf den Hals schicken, zumindest wenn die Firma noch existiert. Das müsste über das Handelsregister zu erfahren sein.

Mich wundert nur, warum das Einschreiben nicht zurückgekommen ist. Entweder ist es angenommen worden, dann muss der Rückschein zurückgekommen sein. Oder die Annahme wird verweigert. Kommt aber dann mit diesem Hinweis auch zurück.

Zum Mahnverfahren:

http://www.mahnverfahren-aktuell.de/Einfuh...hnverfahre.html

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