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IGNORED

Silvesterschießen


Gast hunter007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie sieht es rechtlich mit dem Geballer eines Schreckschussrevolvers mit entsprechenden Ausätzen inkl. Vogelschreck oder der scharfen Flinte mit Platzpatronen zu Silvester aus?

Kennt jemand die Rechtslage??

Danke und Gruß

hunter

Geschrieben

Vogelschreck sollte aber grundsätzlich verboten sein, da diese imho nicht "zur Belustigung, bzw. zur Schau stellung o.ä." eingesetzt werden dürfen.

Klasse PMII: Geschosse mit Knall (Vogelschreck) oder mehr als 10g Satzgewicht.

Erwerb nur mit behördlicher Genehmigung und Munitionserwerbsschein. Abbrand nur in Notsituationen oder mit behördlicher Genehmigung.

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